Wie Com.., sorry Konfuzius schon sagte "Jede Frage ohne Antwort ist und bleibt sinnlos". Nichts für ungut.
Und dennoch: BEZAHLT DIESE ÜBERWEISUNG NICHT.
Wo kommen wir hin wenn diese Art der Forderungen Schule macht.
Ich glaube mich hier im Forum mit allen Leser (ausser com.....)
im Einklang zu befinden, das wir bereit sind für jede erbrachte Leistung zu Bezahlen. (auch von com.....) Ohne einer abschliessenden Rechnung ist diese Überweisung einfach nur nett zu lesen. Sonst nichts.
MegaMaster
Benutzer com..._GmbH schrieb:
Benutzer MegaMaster schrieb:
Nein, ich mache keine Werbung für com..._GmbH.
Ja, Du darfst FRAGEN :o)
Benutzer com..._GmbH schrieb:
Benutzer MegaMaster schrieb:
AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind,
dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt. Lasst Sie doch für 100,- Euro Klagen. Sie wissen ganz
genau dass solche Klagen selten zugelassen werden. Um so weniger
wenn die Grundlage dieser Klage, das "Warum", nicht ersichtlich
ist.
Übrigens: ohne gerechtfertigte Rechnung, keine Bezahlung.
Eine Frage hätte ich noch, wurden diese Schreiben per
"Einschreiben" verschickt?
Die Antwort darauf sollte euch allen zu Denken geben.
Gruss MegaMaster
P.S.: Um Megatech ist es auch Still geworden, die hatten doch
auch Mahnungen verschicht!!!
Benutzer tika schrieb:
Hallo, Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von
Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende
November aber
dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem
Netztel
trotz mehrfacher Aufforderung keine
Rückzahlung
leistete.
Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben
(wie
Hope) über 10,20 Euro plus Anwaltskosten - ZUsammen
33,45
Euro
bekommen.
(1) ####Wie sollte man die Forderung
zurückweisen,
(möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)?
####
(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa
noch
über
Netztel telefonieren?
(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"?
(Bei mir
wurde
auch
per Lastschrift eingezogen)
(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa
umgestellt?
Alle Ratschläge und Antworten sehr willkommen!
Tika
Benutzer Hope schrieb:
Hallo allerseits,
ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel
Kunden,
Ich habe auch keine ABschlußrechnung
erhalten.
Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief
von
ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:
Sehr geehrter Herr ..,
wir zeigen an, dass wir Herrn
Rechtsanwalt
Ullrich
...,
als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus
AG,
Odenwaldstr.
4, Heppenheim vertreten.
Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter
Rechnung
(die
ich aber leider nie erhalten habe) noch einen
Betrag
von EUR
32,84 schulden.
Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der
nachstehend
aufgeführten Forderungen beauftragt
worden.
ACHTUNG
JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser
Verbindlichkeit
durch Sie mitursächlich für die
Insolvenz der
FIrma
Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den
EInzug
dieser
Forderung mit allem Nachdruck
herbeizuführen.
Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur
74,13
zahlen
innerhalb der nächsten 10 Tage.
Ich wollte wissen ob das überhaupt
rechtlich
möglich
ist und
ob
es anderen auch so geht.
Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es
gemäß 284
abs.
3 a.
F.BGB
NICHT "
Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt,
werden
wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte
gegen sie
einzuleiten.
Was meint ihr, können die das einfach so, schließlich habe ich immer bezahlt,
sogar per
Bankeinzug und
habe keine letzte Rechnung erhalten.
Gruß
Hope
Darf ich Dich, mit allem Respekt, fragen, aufgrund welcher Kompetenz Du so eine wirklich eindeutige Aufforderung verschickst? Was ist Dein beruflicher Hintergrund? Bist Du Anwalt? Auf Grund welcher Fakten kommst Du zu Deiner Schlussfolgerung?
Mit freundlichem Gruss
Georg
AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind,
dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt.
Deine Reaktion ist sehr unhöflich und - gemessen am Sinn eines öffentlichen Forums - unintelligent. Das bin ich hier bisher nicht gewohnt. Aber ich denke, Du bist da eher ein Einzelfall. Ansonsten unterstützt Deine Antwort meine Vermutung, dass Du überhaupt keine Ahnung hast, wovon Du schreibst. Dafür aber vehement "juristische" Ratschläge gibst, deren Qualität man nun aber eindeutig besser beurteilen kann.
Mit freundlichem Gruss
Georg Kraus