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Web-Server von Netztel


29.01.2002 18:40 - Gestartet von franky
Hallo!

bin auch ehemaliger Netztel-Kunde. Leider immer noch keine Abschlussabrechnung im D2-Netz. Dabei schulden die mir noch die Grundgebühr für 1 Monat.

Hier was von der Homepage von Netztel mit Datum 22.01.2002:
"
Sehr geehrter Besucher!
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens der Betrieb unseres Webservers zum 31.01.2002 eingestellt wird. Für darüber hinaus gehende Anfragen wenden Sie sich bitte an:

NETZTEL Plus AG
Odenwaldstraße 4
64646 Heppenheim.

Wenn Sie D1-Kunde sind:
ProTel - und Telly- Kunden: +49 180 / 3302202
Xtra-Kunden: +49 180 / 522 94 94

Wenn Sie D2-Kunde sind:
Vodafone D2 GmbH
D2-Kundenbetreuung
40875 Ratingen

Ihr NETZTEL Plus Team
"

Nehme mal an, dass damit auch die Kundenbetreuung per E-Mail nicht mehr zu erreichen ist. Schade.
Na ja, ich hab meine Abschlussabrechnung immer noch nicht. Ob da noch was kommt? Zumindest buchen sie nichts mehr ab. Werde da wohl nochmal nachhaken müssen. Aber das die jetzt noch kostenpflichtige Rufnummern anbieten müssen! Na ja, sie brauchen wohl das Geld dringend!!

Gruss

Franky
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[1] Hope antwortet auf franky
18.04.2002 19:52
Hallo allerseits,

ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel Kunden,
Ich habe auch keine ABschlußrechnung erhalten.

Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief von ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr ..,

wir zeigen an, dass wir Herrn Rechtsanwalt Ullrich ...,
als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus AG, Odenwaldstr. 4, Heppenheim vertreten.

Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter Rechnung (die ich aber leider nie erhalten habe) noch einen Betrag von EUR 32,84 schulden.

Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der nachstehend aufgeführten Forderungen beauftragt worden. ACHTUNG JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser Verbindlichkeit durch Sie mitursächlich für die Insolvenz der FIrma Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den EInzug dieser Forderung mit allem Nachdruck herbeizuführen.

Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur 74,13 zahlen innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ich wollte wissen ob das überhaupt rechtlich möglich ist und ob es anderen auch so geht.

Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es gemäß 284 abs. 3 a. F.BGB
NICHT "

Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt, werden wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten.

Was meint ihr, können die das einfach so,
schließlich habe ich immer bezahlt, sogar per Bankeinzug und habe keine letzte Rechnung erhalten.

Gruß
Hope
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[1.1] Brief von Anwaltskanzlei
teebee antwortet auf Hope
19.04.2002 00:11
Hallo,

auch ich habe einen solchen Brief erhalten und bin ob der Unterstellungen darin sowie der aus meiner Sicht unberechtigten Forderungen genauso empört wie Du. Ich werde auf jeden Fall erst einmal schriftlich dazu Stellung nehmen und vorerst nicht zahlen.

Wie die Rechtslage aussieht, kann ich nicht sagen; mein Rechtsempfinden sagt mir aber, dass ich richtig handle.

Viele Grüße

teebee
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[1.1.1] chrengel antwortet auf teebee
21.04.2002 13:59
Hallo,

ich werde auch antworten und diese Kanzlei mal ein bisschen beschäftigen (für 5,10 € vermeintlichen Eintreibebetrag sind die Anwaltshonorare besonders lukrativ ...) und erst mal

-- um Einsicht in die Vollmacht des RA Bert/Darmstadt bitten, denn eine Anzeige zur Vertretung muß belegt werden.
-- mir das genaue Zustandekommen der geforderten Zinsen (hier: 0,06€) erklären lassen ( hat mit dem neuen Schuldzinsrecht zu tun; Zinsen sind nicht mehr fest 4%, sondern errechnen sich aus Basiszins plus 5%, zu bestimmten Zeitpunkten)

-- diese renommierte (?) Anwaltskanzlei auf die seit 1.1.02 gültige Schuldrechtsreform hinweisen und sie bitten, sich vor derartigen Anschreiben doch erst mal auf den neuesten Stand zu bringen ... ( § 284 BGB beschreibt jetzt einen völlig anderen Tatbestand :"Ersatz vergeblicher Aufwendungen".
Da die Zinsberechnung (und damit der "Verzug") bei mir im Februar 2002 beginnt, nehme ich an, dass der überholte §284 hier keine Gültigkeit mehr hat.
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[1.1.1.1] g4g antwortet auf chrengel
05.06.2002 01:29
Benutzer chrengel schrieb:

-- um Einsicht in die Vollmacht des RA Bert/Darmstadt bitten, denn eine Anzeige zur Vertretung muß belegt werden. -- mir das genaue Zustandekommen der geforderten Zinsen (hier: 0,06€) erklären lassen ( hat mit dem neuen Schuldzinsrecht zu tun; Zinsen sind nicht mehr fest 4%, sondern errechnen sich aus Basiszins plus 5%, zu bestimmten Zeitpunkten)

-- diese renommierte (?) Anwaltskanzlei auf die seit 1.1.02 gültige Schuldrechtsreform hinweisen und sie bitten, sich vor derartigen Anschreiben doch erst mal auf den neuesten Stand zu bringen ... ( § 284 BGB beschreibt jetzt einen völlig anderen Tatbestand :"Ersatz vergeblicher Aufwendungen". Da die Zinsberechnung (und damit der "Verzug") bei mir im Februar 2002 beginnt, nehme ich an, dass der überholte §284 hier keine Gültigkeit mehr hat.
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HALLO !

der ra bert ist der insolvenzverwalter von netztel ! (ein gerichtlich bestellter "abwickler"; öffentlich wirksam bekannt gemacht durch das insolvenzgericht.)

dieses wird er dir auch mitgeteilt haben: "zahlen sie nur an mich, ansonsten müssen sie u.u. noch einmal bezahlen, weil ich der ...... bin. meine kontoverbindung ist xxxxx."

deine "schulden" gehören zum insolvenzvermögen. dadurch ist die angelegenheit etwas verzwickter bzgl widerspruch, späterer überzahlungserstattung etc ! er wird dir noch nicht mal eine rechtsbelehrung zukommen lassen, wie vorgeschrieben in der tk-branche, weil die leistung von netztel sofort fällig war.

vereinfacht ausgedrückt: das ist der sinn der insolvenz, sofort zu kassieren und alle schuld(en)/verpflichtungen abzulehnen (stichwort: schuldbefreiung, gläubigerschutz).

ein ra deines vertrauens oder eine verbraucherzentrale hilft dir weiter. diese vorgehensweise ist bei insolvenz immer wichtig, weil es ja bereits **ANDERE** firmen gegeben hat, welche (offene) forderungen "erfunden" haben. nur ein ra kann einen solchen eventuellen anfangsverdacht gegenüber netztel prüfen und "anbringen" sowie anzeichen für solche bedenken auch belegen !!!

... und widerlegen, dass DU nicht an dem "untergang" von netztel ein mitverschulden trägst ... (da ist ja der neueste tenor der branche)

gruss
g4g
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[1.2] Netztel-Anwalt-Einschüchterungsschreiben
tika antwortet auf Hope
19.04.2002 12:09
Hallo,
Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende November aber dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem Netztel trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückzahlung leistete.
Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben (wie Hope) über 10,20 Euro plus Anwaltskosten - ZUsammen 33,45 Euro bekommen.

(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen, (möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa noch über Netztel telefonieren?

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"? (Bei mir wurde auch per Lastschrift eingezogen)

(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa umgestellt?

Alle Ratschläge und Antworten sehr willkommen!

Tika



Benutzer Hope schrieb:
Hallo allerseits,

ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel Kunden, Ich habe auch keine ABschlußrechnung erhalten.

Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief von ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr ..,

wir zeigen an, dass wir Herrn Rechtsanwalt Ullrich ..., als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus AG, Odenwaldstr.
4, Heppenheim vertreten.

Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter Rechnung (die ich aber leider nie erhalten habe) noch einen Betrag von EUR 32,84 schulden.

Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der nachstehend aufgeführten Forderungen beauftragt worden. ACHTUNG JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser Verbindlichkeit durch Sie mitursächlich für die Insolvenz der FIrma Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den EInzug dieser Forderung mit allem Nachdruck herbeizuführen.

Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur 74,13 zahlen innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ich wollte wissen ob das überhaupt rechtlich möglich ist und ob es anderen auch so geht.

Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es gemäß 284 abs. 3 a. F.BGB NICHT "

Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt, werden wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten.

Was meint ihr, können die das einfach so, schließlich habe ich immer bezahlt, sogar per Bankeinzug und habe keine letzte Rechnung erhalten.

Gruß
Hope
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[1.2.1] MegaMaster antwortet auf tika
19.04.2002 12:51
AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind, dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt.
Lasst Sie doch für 100,- Euro Klagen. Sie wissen ganz genau dass solche Klagen selten zugelassen werden. Um so weniger wenn die Grundlage dieser Klage, das "Warum", nicht ersichtlich ist.
Übrigens: ohne gerechtfertigte Rechnung, keine Bezahlung.
Eine Frage hätte ich noch, wurden diese Schreiben per "Einschreiben" verschickt?
Die Antwort darauf sollte euch allen zu Denken geben.

Gruss MegaMaster

P.S.: Um Megatech ist es auch Still geworden, die hatten doch auch Mahnungen verschicht!!!



Benutzer tika schrieb:
Hallo, Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende November aber dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem Netztel trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückzahlung leistete. Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben (wie Hope) über 10,20 Euro plus Anwaltskosten - ZUsammen 33,45 Euro bekommen.

(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen, (möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa noch über Netztel telefonieren?

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"? (Bei mir wurde auch per Lastschrift eingezogen)

(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa umgestellt?

Alle Ratschläge und Antworten sehr willkommen!

Tika



Benutzer Hope schrieb:
Hallo allerseits,

ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel Kunden, Ich habe auch keine ABschlußrechnung erhalten.

Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief von ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr ..,

wir zeigen an, dass wir Herrn Rechtsanwalt Ullrich ..., als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus AG, Odenwaldstr.
4, Heppenheim vertreten.

Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter Rechnung (die
ich aber leider nie erhalten habe) noch einen Betrag von EUR 32,84 schulden.

Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der nachstehend aufgeführten Forderungen beauftragt worden. ACHTUNG JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser Verbindlichkeit durch Sie mitursächlich für die Insolvenz der FIrma Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den EInzug dieser Forderung mit allem Nachdruck herbeizuführen.

Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur 74,13 zahlen
innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ich wollte wissen ob das überhaupt rechtlich möglich ist und ob
es anderen auch so geht.

Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es gemäß 284 abs. 3 a.
F.BGB
NICHT "

Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt, werden wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten.

Was meint ihr, können die das einfach so, schließlich habe ich immer bezahlt, sogar per Bankeinzug und habe keine letzte Rechnung erhalten.

Gruß
Hope
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[1.2.1.1] tika antwortet auf MegaMaster
19.04.2002 14:37
Hallo Alle, Hallo MegaMaster,
Vielen Dank MagaMaster für den hilfreichen Kommentar. Natürlich werde ich nicht zahlen - ich möchte dies nur möglichst gut absichern.
Das Schreiben der Anwälte wurde per normalem Brief geschickt und ist sehr serienbriefartig / arbeitssparend verfasst ( wie Megatech!).
Selbst wichtige Daten (Nummer und Datum der nicht bezahlten Rechnung) werden in der Anwaltsforderung nicht genannt.


[Megatech behauptete übrigends in seinem 200 DM-Abzockversuch v. 19.10.2001, dass ab Umstellung auf D2 Call Ya keine Grundgebühr mehr an Netztel geschuldet wird. Echt nett, dass die Anwälte schon der DRITTEN sind (nach Megatech und D2) die Grundgebühr für ein und den selbem Monat (September 2001) kassieren wollen.]


###Sehr hilfreich zur Erstellung einer Forderungszurückweisung (poste gerne später meinen Textvorschlag) wäre Antwort auf meine 4 Fragen:
(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen, (möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa noch über Netztel D2 telefonieren?

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"? (Bei mir wurde auch per Lastschrift eingezogen)

(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa umgestellt?

Vielen Dank im voraus für Antworten und Kommentare

Tika



Benutzer MegaMaster schrieb:
AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind, dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt.
Lasst Sie doch für 100,- Euro Klagen. Sie wissen ganz genau dass solche Klagen selten zugelassen werden. Um so weniger wenn die Grundlage dieser Klage, das "Warum", nicht ersichtlich ist. Übrigens: ohne gerechtfertigte Rechnung, keine Bezahlung. Eine Frage hätte ich noch, wurden diese Schreiben per "Einschreiben" verschickt?
Die Antwort darauf sollte euch allen zu Denken geben.

Gruss MegaMaster

P.S.: Um Megatech ist es auch Still geworden, die hatten doch auch Mahnungen verschicht!!!



Benutzer tika schrieb:
Hallo, Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende November aber dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem Netztel trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückzahlung leistete. Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben (wie
Hope) über 10,20 Euro plus Anwaltskosten - ZUsammen 33,45 Euro
bekommen.

(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen, (möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa noch über
Netztel telefonieren?

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"? (Bei mir wurde auch
per Lastschrift eingezogen)

(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa umgestellt?

Alle Ratschläge und Antworten sehr willkommen!

Tika



Benutzer Hope schrieb:
Hallo allerseits,

ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel Kunden,
Ich habe auch keine ABschlußrechnung erhalten.

Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief von ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr ..,

wir zeigen an, dass wir Herrn Rechtsanwalt Ullrich ..., als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus AG, Odenwaldstr.
4, Heppenheim vertreten.

Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter Rechnung
(die
ich aber leider nie erhalten habe) noch einen Betrag von EUR
32,84 schulden.

Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der nachstehend aufgeführten Forderungen beauftragt worden. ACHTUNG JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser Verbindlichkeit durch Sie mitursächlich für die Insolvenz der FIrma Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den EInzug dieser Forderung mit allem Nachdruck herbeizuführen.

Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur 74,13 zahlen
innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ich wollte wissen ob das überhaupt rechtlich möglich ist und
ob
es anderen auch so geht.

Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es gemäß 284 abs. 3 a.
F.BGB
NICHT "

Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt, werden wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten.

Was meint ihr, können die das einfach so, schließlich habe ich immer bezahlt, sogar per Bankeinzug und
habe keine letzte Rechnung erhalten.

Gruß
Hope
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[1.2.2] sp. antwortet auf tika
19.04.2002 15:00
Benutzer tika schrieb:

Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende November aber dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem Netztel trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückzahlung leistete.

Kennen wir irgendwoher. - Ich habe übrigens sogar per Mail die Ankündigung einer Abschlußrechnung erhalten, aber eine Abschlußrechnung haben offensichtlich nur die bekommen, von denen Netztel noch Geld zu bekommen hatte, der Rest nicht...

Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben (wie Hope) über 10,20 Euro
plus Anwaltskosten - ZUsammen 33,45 Euro
bekommen.

Ich 33,48 Euro. 3 Cent mehr Zinsen...

(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen, (möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

Ich bin ja der Ansicht, daß jede Reaktion nur Kulanz ist. Dennoch habe ich sowohl angerufen (und bin ziemlich unfreundlich abgefertigt worden), als auch Mail und Fax geschickt.

Ich habe darin darauf hingewiesen, daß überhaupt kein Anspruch besteht, insofern sie mahnen können, wie sie wollen. Die Dame am Telefon meinte doch glatt, daß das gar nicht sein könne, der Anspruch bestehe aus dem Grund, weil der Insolvenzverwalter ihn an die Kanzlei weitergegeben habe... Klasse. Dabei braucht es zur Widerlegung dieser Aussage nicht mal eines Jura-Studiums, sondern nur einer kleinen Portion gesunden Menschenverstandes. (Es gibt mangels Rechtsscheinstatbestandes keinen gutgläubigen Forderungserwerb. Eine Forderung ist eben keine Sache.)

Ferner habe ich für die Behauptung, ich hätte durch die "Nichtbeachtung der Verbindlichkeit" die Insolvenz von Netztel mitverursacht, eine schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Woche verlangt und eine Strafanzeige wegen Beleidigung angedroht (Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache). Denn das ist ja erweislich unwahr - Netztel war längst pleite, bevor die streitige Rechnung auch nur versandt wurde. Abgesehen davon bestand und besteht auch die angebliche Forderung nicht.

Ich habe erneut darauf hingewiesen, daß ich die paar Tage, an denen das Telefonieren noch ging, gerne bezahlen werde. In Ermangelung einer korrekten Rechnung geht das aber nicht. Und wenn Netztel nix liefert außer entsprechenden Versprechungen...

Zudem: Wer vorsätzlich eine nicht existierende Forderung anmahnt, macht sich wegen Betruges strafbar. Spätestens jetzt ist der Vorsatz nachweisbar, wenn sie weitermachen.

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa noch über Netztel telefonieren?

Unterschiedlich. Deswegen ist ja eine Abschlußrechnung unbedingt erforderlich, Du als KundIn kannst ja beim besten Willen nicht den Betrag ausrechnen.

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"? (Bei mir wurde auch per Lastschrift eingezogen)

Die Rechnung wurde gestellt. Schön, aber das begründet eine Forderung noch nicht, dazu muß dann noch der berechnete Anspruch kommen.

Sp.
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[1.2.2.1] tika antwortet auf sp.
19.04.2002 15:35
Hallo Sp,
Vielen Dank für die Informationen.

Benutzer sp. schrieb:
Benutzer tika schrieb:

Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende November aber dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem Netztel trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückzahlung leistete.

Kennen wir irgendwoher. - Ich habe übrigens sogar per Mail die Ankündigung einer Abschlußrechnung erhalten, aber eine Abschlußrechnung haben offensichtlich nur die bekommen, von denen Netztel noch Geld zu bekommen hatte, der Rest nicht...

Ich habe die Lastschrift über die Grundgebühr 10,20 Euro am 26.11.2001 zurückgehen lassen - also hätten Sie mir nach der Theorie etwas schicken sollen - ist aber bisher nicht erfolgt.

(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen, (möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

(Es gibt mangels Rechtsscheinstatbestandes keinen gutgläubigen Forderungserwerb. Eine Forderung ist eben keine Sache.)
(1) Was bedeutet das?


Ferner habe ich für die Behauptung, ich hätte durch die "Nichtbeachtung der Verbindlichkeit" die Insolvenz von Netztel mitverursacht, eine schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Woche verlangt und eine Strafanzeige wegen Beleidigung angedroht (Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache). Denn das ist ja erweislich unwahr - Netztel war längst pleite, bevor die streitige Rechnung auch nur versandt wurde. Abgesehen davon bestand und besteht auch die angebliche Forderung nicht.
Gute Idee!


Ich habe erneut darauf hingewiesen, daß ich die paar Tage, an denen das Telefonieren noch ging, gerne bezahlen werde. In Ermangelung einer korrekten Rechnung geht das aber nicht.
Ich habe im September nicht mehr telefoniert. Bereits am 18.9.2001 teilte D2 mit, ich sei bereits umgestellt und man wurde als "ehemaliger Netztel-Kunde" angesprochen!
(2) Vielleicht hätte man dann einen Anteil überweisen müssen? Diese Gangart scheint mir ev. angriefbar zu seien.
Ich denke es hab vor der Umstellund zunächst gar keine Nutzungsmöglichkeit bei D2-Netztel?
(3) Könnte ich Deinen Formulierungsforschlag sehen - wäre hilfreich.

Vielen Dank
Tika
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[1.2.2.1.1] sp. antwortet auf tika
20.04.2002 12:10
Benutzer tika schrieb:
Benutzer sp. schrieb:
(Es gibt mangels Rechtsscheinstatbestandes keinen gutgläubigen Forderungserwerb. Eine Forderung ist eben keine Sache.)
(1) Was bedeutet das?

Wenn ich eine Sache verkaufe, die mir gar nicht gehört, sondern die ich mir nur vom Eigentümer geliehen habe, wird der Käufer Eigentümer. Denn die Tatsache, daß ich den unmittelbaren Besitz der Sache habe und über sie verfügen kann, bringt den Rechtsschein mit sich, daß ich auch Eigentümer bin. Der Eigentümer hat die Sache freiwillig weggegeben und deshalb Pech. (Anders, wenn die Sache gestohlen ist - aber das brauchen wir hier nicht.)

Wenn ich eine Forderung verkaufe (z.B. ich bin Netztel und verkaufe meine "Forderung" gegen Dich), sieht der Käufer nichts außer vielleicht Papieren, auf denen steht, daß Netztel eine Forderung gegen Dich hat. Diese Papiere belegen aber weder, daß diese Forderung jemals entstanden ist, noch, daß sie nicht in der Zwischenzeit bezahlt und damit erloschen ist. Mithin fehlt es an jedem Rechtsschein - der Käufer erhält die Forderung nur dann, wenn sie wirklich existiert. Sonst könnte ich ja beliebig Forderungen gegen DaimlerChrysler verkaufen, DaimlerChrysler müßte zahlen, und ich würde meinen langen Lebensabend auf einer Südsseinsel verbringen (solange diese nicht wegen des Treibhauseffektes im Meer verschwindet; ein paar fallen also raus, da sie demnächst evakuiert werden).

Ich habe im September nicht mehr telefoniert. Bereits am 18.9.2001 teilte D2 mit, ich sei bereits umgestellt und man wurde als "ehemaliger Netztel-Kunde" angesprochen! (2) Vielleicht hätte man dann einen Anteil überweisen müssen? Diese Gangart scheint mir ev. angriefbar zu seien. Ich denke es hab vor der Umstellund zunächst gar keine Nutzungsmöglichkeit bei D2-Netztel?

Das Problem ist: Du als KundIn kannst gar nicht wissen, wann umgestellt wurde, es sei denn, Du hast zufällig zu dem Termin telefoniert und kannst anhand des restlichen Startguthabens rausbekommen, wann das war. Denn die versprochenen SMS zur Umstellung sind ja zumindest nicht immer gekommen. Insofern ist eine korrekte Rechnung erforderlich - und wenn die auch nach mehrfacher Anmahnung nicht kommt, ist das IMHO nicht das Verschulden der KundInnen.

(3) Könnte ich Deinen Formulierungsforschlag sehen - wäre hilfreich.

Weitgehend das, was ich hier geschrieben habe. Ein bißchen anpassen auf Deinen Fall mußt Du ohnehin.

Gruß
Sp.
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[1.2.2.1.1.1] pecherha antwortet auf sp.
20.04.2002 13:02
Das Problem ist: Du als KundIn kannst gar nicht wissen, wann umgestellt wurde, es sei denn, Du hast zufällig zu dem Termin telefoniert und kannst anhand des restlichen Startguthabens rausbekommen, wann das war. Denn die versprochenen SMS zur Umstellung sind ja zumindest nicht immer gekommen. Insofern ist eine korrekte Rechnung erforderlich - und wenn die auch nach mehrfacher Anmahnung nicht kommt, ist das IMHO nicht das Verschulden der KundInnen.

Von mir wollen Sie auch Grundgebühr einfordern vom 11.9. - 10.10.01, obwohl ich am 15.9.2001 auf CallYa umgestellt wurde. Diesen Nachweis kann ich genau erbringen, da ich ein Bestätigungsschreiben von D2 Vodafone habe, welches ich nach längeren Telefonaten mit D2 von D2 Vodafone erhielt.
Auf die Netztel Rechnung hatte ich schriftlich reklamiert und nie die Begleichung der berechtigten Grundgebühr vom 11.9. - 14.9.2001 verweigert, sondern diese explizit in Aussicht gestellt, falls ich jemals eine Antwort auf meine Reklamation erhalten hätte. Die einzige Antwort war nun das Schreiben dieses Inkasso-Büros.
Nebenbei erwähnt: Zumindest auf bayrischen Antragsvordrucken zum gerichtlichen Mahnverfahren muß der Gläubiger bestätigen, daß die Leistung die hinter der Mahnung steht auch erbracht wurde. Ansonsten kann er keinen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. In meinem Fall wurde die Leistung zu ca. 90% nicht erbracht. Eine derartige Bestätigung trotz dieser nicht erbrachten Leistung wäre folglich Mahnbetrug. Mal sehen ob die bereit sind dies zu begehen bzw. ein gerichtliches Verfahren hier in Bayern auf sich nehmen, denn zuständig für ein gerichtliches Verfahren nach meinem Widerspruch ist das für mich zuständige Amtsgericht.
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[1.2.2.1.1.1.1] pecherha antwortet auf pecherha
05.06.2002 13:59
Auf meine Reklamation bekam ich heute Antwort: ksp bestätigt mir, dass die zu meinem Aktenzeichen geltend gemachte Forderung hier ihre Erledigung gefunden hat.

Hätte sich Netztel bzgl. der D2 Kunden und fehlender Endabrechnung auch sparen können.
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[1.2.2.1.1.1.1.1] DJg450 antwortet auf pecherha
18.06.2002 19:44
könntet ihr mir vielleicht mal eure genaue antwort mailen?
es wäre mir auch wichtig, da ich mir die 50€ forderung auch gar nicht leisten kann, und es als eine frechheit ansehe!
viel dank!
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[1.2.2.1.1.1.2] marcel1977 antwortet auf pecherha
18.06.2002 11:26
Ja ja, ich bin auch ein Opfer.

Obwohl der letzte Monat nur noch zu ca. 1/3 geleistet wurde, wurde er komplett in Rechnung gestellt. Ich hab dann überverschiedene Wege einen Monat lang erfolglos versucht, jemanden zu erreichen. Dann habe ich die Abbuchung komplett zurückgehen lassen.

Eine ganze Zeit danach (ca. Oktober) kam eine Gutschrifft, und im Januar dann das passende schreiben dass ein Guthaben besteht, das zur auszahlung gebracht werde. Es war ein anderer Betrag. aber ich geh mal davon aus, das es sich um das von Oktober handelt.

Jetzt im Abril kam ein Schreiben von einem Anwalt: "Ich hätte die Rechnung damals nicht bezahlt (falsch ich hab sie zurückgehen lassen, nachdem ich keinen erreicht) ich wäre duch die nichtzahlung verantwortlich für die Pleite von Netztel (*lol* die waren Pleite als ich es zurückgehen liess *lol*) Ich soll bitte die Gebühr i.H. 12,76 € zzgl. Anwaltkosten und und und in Höhe von 35€ zahlen".

Die haben doch wohl nen Sockenschuss!!! Ich hab Ihnen das durch einen befreundeten Anwalt erklären lassen, dass man mir jawohl schlecht Geld übweisen kann, obwohl man noch welches bekommt. Aber davon haben die sich bisher nicht beeindrucken lassen.

Ich hab denen jetzt die 12,76 € überwiesen und mehr nicht. Mehr sehe ich auch nicht ein. War doch nicht mein Fehler...

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[1.2.2.2] teebee antwortet auf sp.
22.04.2002 22:36
Hallo Sp.,

vielen Dank für Deine wertvollen Hinweise; mittlerweile habe
ich die Sachlage in meinem Fall noch einmal genau geprüft
und darauf basierend ein Antwortschreiben an die ksp verfasst.
Vielleicht bin ich darin etwas zu detailliert geworden - sollen sie doch ihre Infos von ihrem Auftraggeber einholen.

Mich wundert übrigens, dass dieser - obgleich ihm die Vorgänge im Zusammenhang mit der Insolvenz der Netztel Plus AG sowie der Übernahme der Netztel-Verträge durch die Netzbetreiber D1 und D2 bestens bekannt sein sollten - offenbar übersieht, dass nichterbrachte Leistungen auch nicht zu entgelten sind...

Viele Grüße

teebee
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[2] tika antwortet auf franky
19.04.2002 14:42
Benutzer franky schrieb:
Hallo!
bin auch ehemaliger Netztel-Kunde. Leider immer noch keine Abschlussabrechnung im D2-Netz. Dabei schulden die mir noch die Grundgebühr für 1 Monat.
Gruss
Franky

Hallo Franky,
Ich habe auch immer noch keine Netztel-D2-Abschlussrechnung erhalten. Ausserdem habe ich die Rückzahlung der 10,20 Euro Grundgebühr für 1.9.-30.9.2001 mehrfach "reaktionsfrei" erbeten - so dass ich nach Verstreichen der Lastschrifteinspruchsfrist das Geld von meiner Bank zurückholen gelassen habe (funktionierte - jedoch, jetzt Anwaltsforderung über 10,20 Euro + Anwaltskosten = 33,45 Euro).

Hast Du eine Presseerklärung / Webseite (oder email von Netztel), wo Netztel eine Abschlussrechnung (möglichst bis zu einem bestimmten Datum) ankündigt???
Antwort wäre nett,
Tika

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[2.1] franky antwortet auf tika
19.04.2002 17:52
Benutzer tika schrieb:
Benutzer franky schrieb:
Hallo!
bin auch ehemaliger Netztel-Kunde. Leider immer noch keine Abschlussabrechnung im D2-Netz. Dabei schulden die mir noch die Grundgebühr für 1 Monat.

Mir ebenso. Da die in Insolvenz sind, wird sich da auch kaum dran was ändern. Glaube ich zumindest. Kein geld, vor allen Dingen nicht an für Endkunden wie wir. Banken haben wahrscheinlich Priorität. Kunden verursachen auch noch höhere Kosten, vor allem bei solchen "Kleckerbeträgen".

Gruss
Franky

Hallo Franky, Ich habe auch immer noch keine Netztel-D2-Abschlussrechnung erhalten. Ausserdem habe ich die Rückzahlung der 10,20 Euro Grundgebühr für 1.9.-30.9.2001 mehrfach "reaktionsfrei" erbeten- so dass ich nach Verstreichen der Lastschrifteinspruchsfrist das Geld von meiner Bank zurückholen gelassen habe (funktionierte - jedoch, jetzt Anwaltsforderung über 10,20 Euro + Anwaltskosten = 33,45 Euro).

Ich hab damals gar nix mehr gemacht. Megatech hat mir damals noch diese "tolle" Scheinrechnung geschrieben. Ich hab denen 2 gepfefferte E-Mails zurückgeschrieben, und denen gesagt, dass ich auf ihre Mahnungen/Klage warte. Nie mehr was von denen gehört. Nach meiner Argumentation wäre das auch erstaunlich gewesen.........

Hast Du eine Presseerklärung / Webseite (oder email von Netztel), wo Netztel eine Abschlussrechnung (möglichst bis zu einem bestimmten Datum) ankündigt???
Antwort wäre nett,
Tika

Nein, der Webserver von Netztel ist immer noch offline. Und wird es wohl bleiben, siehe oben. Die Domain ist bei der Denic aber immer noch registriert, Stand 19.04.2002.
Abschlussrechnung war damals auf der Hauptseite angekündigt. Vielleicht stand damals auch davon was bei teltarif.de? Ich meine das in Erinnerung zu haben.

Viel Glück noch beim Rechtsstreit. Ich bin da aber guter Hoffnung, megatech hat sich auch nicht mehr bei mir gemeldet. Entweder aussitzen oder nette E-Mail hinschreiben (Porto lohnt sich fast schon wieder nicht, finde ich).

Mir war die Sache damals ziemlich latte, weil ich eh mit dem ganzen Vertrag einen Gewinn von ca. 200 DM gemacht habe. War eins von den Megatech-Computer Paketen gewesen, wo Megatech die Grundgebühr erstattet hatte. Da ich den Vertrag kaum genutzt habe (Wenigtelefonierer, hab mich da etwas überschätzt gehabt), kam mir die vorzeitige Vertragsauflösung ganz recht. Nur der Brief von Megatech hat mich etwas gestört, aber hat sich ja auch so "geklärt".

Schönes Wochenende.

Franky
Menü
[2.1.1] Hope antwortet auf franky
19.04.2002 21:34
Hallo nochmal,

bin froh das ich nicht der einzige bin dem es
so ergangen ist und wohl auch nicht der letzte sein werde.

Mein Hauptproblem ist , das ich keinen Rechtsschutz bzw. eine solche Versicherung habe.

ABer mir kam die Idee mich an den Verbraucherschutz zu wenden.
Vielleicht können die helfen und ggf. auch gut beraten.

Zwar kostet mich eine Beratung da 5 Euro aber das sind ja Peanuts wenn es um so was geht.

Werde auch ein Schreiben verfassen und wenn jemand von euch schon mal so was verfasst hat, wäre ich froh wenn ihr es mir
schicken oder hier reinsetzen könntet.

Dürfen die eigentlich wenn ich noch mal eine Korrekte Rechnung
fordere noch mal zusätzlich Gebühren einfordern oder ist das Maximale was passieren kann, das ich die 72 Euro (inkl. Anwaltskosten) bezahlen muß

Vielen Dank schon mal und vielleicht weiß noch jemand Rat.

Gruß
Hope


Benutzer franky schrieb
:
Benutzer tika schrieb:
Benutzer franky schrieb:
Hallo!
bin auch ehemaliger Netztel-Kunde. Leider immer noch keine Abschlussabrechnung im D2-Netz. Dabei schulden die mir noch die Grundgebühr für 1 Monat.

Mir ebenso. Da die in Insolvenz sind, wird sich da auch kaum dran was ändern. Glaube ich zumindest. Kein geld, vor allen Dingen nicht an für Endkunden wie wir. Banken haben wahrscheinlich Priorität. Kunden verursachen auch noch höhere Kosten, vor allem bei solchen "Kleckerbeträgen".

Gruss
Franky

Hallo Franky, Ich habe auch immer noch keine Netztel-D2-Abschlussrechnung erhalten. Ausserdem habe ich die Rückzahlung der 10,20 Euro Grundgebühr für 1.9.-30.9.2001 mehrfach "reaktionsfrei"
erbeten- so dass ich nach Verstreichen der
Lastschrifteinspruchsfrist das Geld von meiner Bank zurückholen gelassen habe (funktionierte - jedoch, jetzt Anwaltsforderung über 10,20 Euro + Anwaltskosten = 33,45 Euro).

Ich hab damals gar nix mehr gemacht. Megatech hat mir damals noch diese "tolle" Scheinrechnung geschrieben. Ich hab denen 2 gepfefferte E-Mails zurückgeschrieben, und denen gesagt, dass ich auf ihre Mahnungen/Klage warte. Nie mehr was von denen gehört. Nach meiner Argumentation wäre das auch erstaunlich gewesen.........

Hast Du eine Presseerklärung / Webseite (oder email von Netztel), wo Netztel eine Abschlussrechnung (möglichst bis zu einem bestimmten Datum) ankündigt???
Antwort wäre nett,
Tika

Nein, der Webserver von Netztel ist immer noch offline. Und wird es wohl bleiben, siehe oben. Die Domain ist bei der Denic aber immer noch registriert, Stand 19.04.2002. Abschlussrechnung war damals auf der Hauptseite angekündigt. Vielleicht stand damals auch davon was bei teltarif.de? Ich meine das in Erinnerung zu haben.

Viel Glück noch beim Rechtsstreit. Ich bin da aber guter Hoffnung, megatech hat sich auch nicht mehr bei mir gemeldet. Entweder aussitzen oder nette E-Mail hinschreiben (Porto lohnt sich fast schon wieder nicht, finde ich).

Mir war die Sache damals ziemlich latte, weil ich eh mit dem ganzen Vertrag einen Gewinn von ca. 200 DM gemacht habe. War eins von den Megatech-Computer Paketen gewesen, wo Megatech die Grundgebühr erstattet hatte. Da ich den Vertrag kaum genutzt habe (Wenigtelefonierer, hab mich da etwas überschätzt gehabt), kam mir die vorzeitige Vertragsauflösung ganz recht. Nur der Brief von Megatech hat mich etwas gestört, aber hat sich ja auch so "geklärt".

Schönes Wochenende.

Franky
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[] RE: Netztel-Anwalt-Einschüchterungsschreiben
MegaMaster antwortet auf
19.04.2002 23:54
Nein, ich mache keine Werbung für com..._GmbH.
Ja, Du darfst FRAGEN :o)


Benutzer com..._GmbH schrieb:
Benutzer MegaMaster schrieb:
AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind, dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt. Lasst Sie doch für 100,- Euro Klagen. Sie wissen ganz genau dass solche Klagen selten zugelassen werden. Um so weniger wenn die Grundlage dieser Klage, das "Warum", nicht ersichtlich ist.
Übrigens: ohne gerechtfertigte Rechnung, keine Bezahlung. Eine Frage hätte ich noch, wurden diese Schreiben per "Einschreiben" verschickt?
Die Antwort darauf sollte euch allen zu Denken geben.

Gruss MegaMaster

P.S.: Um Megatech ist es auch Still geworden, die hatten doch auch Mahnungen verschicht!!!



Benutzer tika schrieb:
Hallo, Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende November aber dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem Netztel trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückzahlung leistete.
Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben
(wie
Hope) über 10,20 Euro plus Anwaltskosten - ZUsammen 33,45
Euro
bekommen.

(1) ####Wie sollte man die Forderung zurückweisen,
(möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)? ####

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa noch
über
Netztel telefonieren?

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"? (Bei mir
wurde
auch
per Lastschrift eingezogen)

(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa umgestellt?

Alle Ratschläge und Antworten sehr willkommen!

Tika



Benutzer Hope schrieb:
Hallo allerseits,

ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel Kunden,
Ich habe auch keine ABschlußrechnung erhalten.

Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief von ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr ..,

wir zeigen an, dass wir Herrn Rechtsanwalt Ullrich ...,
als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus AG, Odenwaldstr.
4, Heppenheim vertreten.

Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter Rechnung
(die
ich aber leider nie erhalten habe) noch einen Betrag
von EUR
32,84 schulden.

Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der nachstehend aufgeführten Forderungen beauftragt worden. ACHTUNG JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser Verbindlichkeit durch Sie mitursächlich für die Insolvenz der FIrma Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den EInzug dieser Forderung mit allem Nachdruck herbeizuführen.

Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur 74,13
zahlen
innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ich wollte wissen ob das überhaupt rechtlich möglich
ist und
ob
es anderen auch so geht.

Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es gemäß 284 abs.
3 a.
F.BGB
NICHT "

Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt, werden
wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte gegen sie
einzuleiten.

Was meint ihr, können die das einfach so, schließlich habe ich immer bezahlt, sogar per Bankeinzug und
habe keine letzte Rechnung erhalten.

Gruß
Hope

Darf ich Dich, mit allem Respekt, fragen, aufgrund welcher Kompetenz Du so eine wirklich eindeutige Aufforderung verschickst? Was ist Dein beruflicher Hintergrund? Bist Du Anwalt? Auf Grund welcher Fakten kommst Du zu Deiner Schlussfolgerung?
Mit freundlichem Gruss
Georg



AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind, dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt.
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[] RE: Netztel-Anwalt-Einschüchterungsschreiben
MegaMaster antwortet auf
20.04.2002 17:23
Wie Com.., sorry Konfuzius schon sagte "Jede Frage ohne Antwort ist und bleibt sinnlos". Nichts für ungut.

Und dennoch: BEZAHLT DIESE ÜBERWEISUNG NICHT.
Wo kommen wir hin wenn diese Art der Forderungen Schule macht.
Ich glaube mich hier im Forum mit allen Leser (ausser com.....)
im Einklang zu befinden, das wir bereit sind für jede erbrachte Leistung zu Bezahlen. (auch von com.....) Ohne einer abschliessenden Rechnung ist diese Überweisung einfach nur nett zu lesen. Sonst nichts.

MegaMaster



Benutzer com..._GmbH schrieb:
Benutzer MegaMaster schrieb:
Nein, ich mache keine Werbung für com..._GmbH.
Ja, Du darfst FRAGEN :o)


Benutzer com..._GmbH schrieb:
Benutzer MegaMaster schrieb:
AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind,
dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt. Lasst Sie doch für 100,- Euro Klagen. Sie wissen ganz
genau dass solche Klagen selten zugelassen werden. Um so weniger
wenn die Grundlage dieser Klage, das "Warum", nicht ersichtlich
ist.
Übrigens: ohne gerechtfertigte Rechnung, keine Bezahlung.
Eine Frage hätte ich noch, wurden diese Schreiben per
"Einschreiben" verschickt?
Die Antwort darauf sollte euch allen zu Denken geben.

Gruss MegaMaster

P.S.: Um Megatech ist es auch Still geworden, die hatten doch
auch Mahnungen verschicht!!!



Benutzer tika schrieb:
Hallo, Ich habe die Lastschrift über 10,20 Euro Grundgebühr von
Netztel für 1.9.-30.9.2001 erst Ende
November aber
dennoch erfolgreich (Geld bekommen) widersprochen - nachdem
Netztel
trotz mehrfacher Aufforderung keine
Rückzahlung
leistete.
Jetzt habe ich eine nahezu Textidentisches Anwaltschreiben
(wie
Hope) über 10,20 Euro plus Anwaltskosten - ZUsammen
33,45
Euro
bekommen.

(1) ####Wie sollte man die Forderung
zurückweisen,
(möglichst ohne dass Kosten für mich entstehen können)?
####

(2) Von wann bis wann konnte man weder über D2 CallYa
noch
über
Netztel telefonieren?

(3) Was bedeutet "aus erteilter Rechnung"?
(Bei mir
wurde
auch
per Lastschrift eingezogen)

(4) Ab wann bis wann wurde auf D2 CallYa
umgestellt?

Alle Ratschläge und Antworten sehr willkommen!

Tika



Benutzer Hope schrieb:
Hallo allerseits,

ich selbst war auch einer der betroffenen Netztel
Kunden,
Ich habe auch keine ABschlußrechnung
erhalten.

Jetzt der Hammer, ich habe heute einen Brief
von
ein Anwaltskanzlei bekommen mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr ..,

wir zeigen an, dass wir Herrn
Rechtsanwalt
Ullrich
...,
als Insolvenzverwalter der Firma Netztel Plus
AG,
Odenwaldstr.
4, Heppenheim vertreten.

Dieser hat uns mitgeteilt, dass sie aus erteilter
Rechnung
(die
ich aber leider nie erhalten habe) noch einen
Betrag
von EUR
32,84 schulden.

Aus diesem Grund sind wir mit dem Einzug der
nachstehend
aufgeführten Forderungen beauftragt
worden.
ACHTUNG
JETZT KOMMTS: Da die bisherige Nichtbezahlung dieser
Verbindlichkeit
durch Sie mitursächlich für die
Insolvenz der
FIrma
Netztel Plus AG war, lautet unser AUftrag dahin, den
EInzug
dieser
Forderung mit allem Nachdruck
herbeizuführen.

Nach zuschlag der ANwaltskosten soll ich jetzt Eur
74,13
zahlen
innerhalb der nächsten 10 Tage.

Ich wollte wissen ob das überhaupt
rechtlich
möglich
ist und
ob
es anderen auch so geht.

Dann steht da noch,:
"EIne vorherige MAhnung bedurfte es
gemäß 284
abs.
3 a.
F.BGB
NICHT "

Wird die Summe nicht in genannter ZEit gezahlt,
werden
wir unserem Kunden empfehlen gerichtliche Schritte
gegen sie
einzuleiten.

Was meint ihr, können die das einfach so, schließlich habe ich immer bezahlt,
sogar per
Bankeinzug und
habe keine letzte Rechnung erhalten.

Gruß
Hope

Darf ich Dich, mit allem Respekt, fragen, aufgrund welcher Kompetenz Du so eine wirklich eindeutige Aufforderung verschickst? Was ist Dein beruflicher Hintergrund? Bist Du Anwalt? Auf Grund welcher Fakten kommst Du zu Deiner Schlussfolgerung?
Mit freundlichem Gruss
Georg



AUF KEINEN FALL ZAHLEN !!!!!!!
Wenn diese Anwälte so sicher wären das Sie im Recht sind,
dann hätten Sie dieses Schreiben nicht verschickt.

Deine Reaktion ist sehr unhöflich und - gemessen am Sinn eines öffentlichen Forums - unintelligent. Das bin ich hier bisher nicht gewohnt. Aber ich denke, Du bist da eher ein Einzelfall. Ansonsten unterstützt Deine Antwort meine Vermutung, dass Du überhaupt keine Ahnung hast, wovon Du schreibst. Dafür aber vehement "juristische" Ratschläge gibst, deren Qualität man nun aber eindeutig besser beurteilen kann.
Mit freundlichem Gruss
Georg Kraus