Benutzer telepati schrieb:
Hallo Zusammen, bin neu hier und erlaube mir mal diesen Thread hier zusammenzufassen:
Es wird geschaut welcher CbC-Anbieter der Billigste ist. Man will ja sparen.
Macht jeder - logisch :)
Es wird telefoniert und Leistung in Anspruch genommen.
Wenn ja - natürlich Auch Ok
Man verbaselt es die Rechnung zu bezahlen. Seit ehrlich Leute, es ist so.
Kommt sicherlich bei dem Einen oder Anderen manchmal vor
Die Mahnung des Anbieters wird ignoriert, verlegt, ausgesessen…
Kommt bestimmt auch manchmal vor - Wenn überhaupt eine Mahnung von Call Anbieter kommt - denn das Einschalten von Inkassobüros erfolgt gelegentlich ohne Umwege !
5. Wenn sich dann Anwälte oder Inkassobüros damit befassen, dann geht das Gejammer hier los: Verhältnismäßigkeit, Verbraucherschutz, die stecken alle unter einer Decke, Frechheit bei 3,70EUR Forderung plötzlich Gebühren von 50 EUR oder mehr…
Logisch - vor allem wenn es sich bei der vermeintlich offenen Haupt Forderung um Cents handelt und die Inkassogebühren ein Vielfaches davon sind ! Sehr oft handelt es sich um angeblich vor vielen Monaten , teilweise sogar Jahre geführte Gespräche die für den Verbraucher nicht mehr nachzu vollziehen sind
Das ist sicherlich grob vereinfacht und jeder Betroffene fühlt sich jetzt auf den Schlips getreten. Aber unterm Strich istdas da oben der typische Ablauf um den es hier immer wieder geht.
stimmt
Da erlaube ich mir mal die Frage, was sich die Hilfesuchenden dabei denken:
Es wird die billigste Leistung gesucht und diese wird dann noch nicht mal bezahlt.
Freundlich formuliert ist dies eine Unterstellung
aber ich stecke das in die Schublade Diebstahl, Leistungserschleichung bzw. Betrug.
Unterstellung hoch 10
Wieso soll dann der Leistungserbringer der Buhmann sein, nur weil er alle ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in Bewegung setzt um an das ihm zustehende Geld zu kommen (und seien es „nur“ 2 EUR)?
Stimme da zu - falls (!)der Verbraucher die Leistung in Anspruch genommen hat
Ergo hat der Schuldner auch bei Kleinstbeträgen für Verzugschäden aufzukommen.
Stimme zu falls die Leistung unstrittig ist und anderenfalls das Nutzen durch die Zusendung des Einzelentgeltnachweises (EEN) nach § 16 TKV sowie
des kostenlose Prüfprotokolls der technischen Prüfung dem Verbraucher nach dessen rechtmäsiger Aufforderung dann nachgewiesen wurde
Übrigens haben die Gebühren von Inkassofirmen zunächst mal nichts mit RVG zu tun. RVG gilt nur für Anwälte.
;) Na ja
Und deswegen sollten die Inkassogebühren nicht beglichen werden
selbst wenn die Forderung nicht strittig sein sollte.
Die überwältigende Mehrheit der Gerichte hält bekanntermasen Inkassogebühren vor Gericht als nicht erstattungsfähig.
Denk z.b an das BGH Urteil zu diesem Them aus 2005
Wer bitte schön soll diese Kosten denn zahlen, wenn nicht der Kostenverursacher?
Wenn das Nutzen dann nachgewiesen wurde und der Verbraucher sich tatsächlich im Verzug befinded sollten die bis Dato angefallenen Zinsen sowie eine Mahngebühr von 3 bis 6 € zusammen mit der Hauptforderung direkt an den Betreiber überwiesen werden
Wirklich lustig ist die Drohung: „… den Anbieter XY nutze ich nie wieder…“. Ja glaubt hier wirklich jemand, es gäbe auch nur eine einzige Telco die scharf ist auf renitente Nichtzahler? Liebe Leistungserschleicher, euch will sowieso keiner mehr als Kunden haben! Ist euch das nicht klar?
Du unterstellst wieder ( renitente Nichtzahler - Leistungserschleicher )
Unverantwortlich finde ich die Durchhalteparolen und Aufforderungen Mahn- Vollstreckungs- und sonstigen Bescheiden zu widersprechen.
Pauschalisierung - kommt auf den Einzelfall an -
Es ist jedoch ausschließlich wegen nicht beglichener Inkassogebühren ( bei bezahlter Hauptforderung an den Gläubiger)
noch nie nachprüfbar erfolgreich vor Gericht geklagt worden.
Diese Firmen sind Profis im Eintreiben von Telcoforderungen. Das machen die täglich hundertfach. Das ist deren Job.
Na ja - Call Agenten die nach Schema F Ihre Bausteinmahnbriefe verschicken.
Hier wird oft von der Unkenntnis des Verbrauchers profitiert
Wenn ich schon lese: „…es handelt sich wohl um einen Posten…“. Was denn nun? Ist der Posten da oder ist er es nicht?
Sucht erstmal eure Unterlagen zusammen bevor ihr anderen Leuten Arbeit macht und auf die Nerven fallt. Es geht los mit der betreffenden Telefonrechnung und den zugehörigen EVÜ. Schaut auf dem Kontoauszug nach, ob der Betrag vollständig beglichen wurde. Wenn da etwas nicht korrekt ist, warum habt ihr dann nicht direkt reklamiert? Z.B. nach 1-2 Jahren eine technische Prüfung zu verlangen ist Blödsinn. Klar, natürlich kann mandie anfordern, getreu dem Motto: Weil ich selber meine Unterlagen nicht im Griff habe sollen erstmal wieder die anderen . Aber was glaubt ihr denn was da rauskommt,nach so langerZeit?
Der Nachweis das der Verbraucher die Leistung genutzt hat
oder eben nicht genutzt hat
Da kommt raus: Alles okay.
Unterstellung - sehr oft kommt das Gegenteil zum Vorschein !
Noch öfter wird die Sache schon im Vorfeld eingestellt
Was macht eigentlich die Stadtverwaltung, wenn ihr ein 5,- EUR Knöllchen nicht bezahlt? Schwamm drüber oder fahren die „schweres Geschütz“ auf? Da kommt der Bußgeldbescheid. Aus den 5 EUR werden da schneller 50,- als bei irgendeiner Telco und wenn’s drauf ankommt, dann nimmt der Gerichtsvollzieher den PC mit. Fühlt sich da auch jemand ungerecht behandelt, postet um Hilfe, wittert eine kriminelle Vereinigung und ruft nach Verbraucherschutz?
Das Knöllchen ist ja in der Regel ( leider )nachweisbar :(
lg
heike