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Diagonal Inkasso One Tel Mahnbescheid


05.01.2007 11:30 - Gestartet von TvN
Hallo, habe wie offensichtlich bereits viele Leute vor mir eine extrem überhöhte Zahlungsaufforderung der Inkasso Diagonal im Auftrag der 1086 One Tel erhalten. Es handelt sich wohl um ein Posten einer Telekom-Telefonrechnung aus dem Jahre 2005 - die Telefonrechnung wurde von mir ebenso wie alle anderen auch überwiesen. Die Telekom behauptet, dass der Betrag an die One Tel weitergeleitet wurde. Eine zusätzliche Zahlungsaufforderung der One Tel direkt an mich habe ich nicht erhalten. Jetzt wurde mit Mahnbescheid, Gericht etc. gedroht. Da es offensichtlich mehreren Leute wie mir erging möchte ich gerne folgendes wissen:
1. Hat jemals jemand diesbzgl. schon einen Mahnbescheid bekommen oder gar ein Gerichtsverfahren durchgefochten
2. besteht Interesse an einer Sammelklage gegen One Tel (Grund: Einforderung von zweifelhaften Außenständen ohne vorherige Rechnungslegung)
3. Habe vor einen Musterprozess zu führen und die Geschichte bei Frontal21 ausstrahlen zu lassen, denn offensichtlich scheint hier doch einiges im Argen zu liegen.

Ich bitte um rege Anteilnahme der Geschädigten.
Grüße
TvN
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[1] rozario antwortet auf TvN
05.01.2007 12:38
Hallo, habe wie offensichtlich bereits viele Leute vor mir eine extrem überhöhte Zahlungsaufforderung der Inkasso Diagonal im Auftrag der 1086 One Tel erhalten. Es handelt sich wohl um ein Posten einer Telekom-Telefonrechnung aus dem Jahre 2005 - die Telefonrechnung wurde von mir ebenso wie alle anderen auch überwiesen. Die Telekom behauptet, dass der Betrag an die One Tel weitergeleitet wurde. Eine zusätzliche Zahlungsaufforderung der One Tel direkt an mich habe ich nicht erhalten. Jetzt wurde mit Mahnbescheid, Gericht etc. gedroht. Da es offensichtlich mehreren Leute wie mir erging möchte ich gerne folgendes wissen: 1. Hat jemals jemand diesbzgl. schon einen Mahnbescheid bekommen oder gar ein Gerichtsverfahren durchgefochten 2. besteht Interesse an einer Sammelklage gegen One Tel (Grund: Einforderung von zweifelhaften Außenständen ohne vorherige Rechnungslegung) 3. Habe vor einen Musterprozess zu führen und die Geschichte bei Frontal21 ausstrahlen zu lassen, denn offensichtlich scheint hier doch einiges im Argen zu liegen.

Ich bitte um rege Anteilnahme der Geschädigten. Grüße
TvN

Theaterdonner

Gegen die Rechnungsstellung Ihres vermeintlichen Auftraggeber Onetel lege ich Widerspruch
ein.
Ich fordere Sie bzw Ihren vermeintliche Auftraggeber auf mir

1 einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2.das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln

Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich unter diesen Voraussetzungen keinerlei Mahn- oder Inkassokosten übernehmen kann
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[1.1] Ineslein antwortet auf rozario
17.01.2007 17:09
HiRozario,

mir ist dasselbe passiert, werde mkich diesbezüglich an die Verbraucherzentrale melden. Ich habe mittlerweile die Rechnung bei One Tel bezahlt ( 5 Euro für ein vertelefonierten Betrag von 1 Euro etwas) will aber auf keinen Fall die 50 Euro zahlen, die mir diese Inkassofirma abknöpfen will. Ich bbin dankbar ffür jegliche Tipps an Ineslein@gmx.net.

Viele Grüße
Ineslein


Benutzer rozario schrieb:
Hallo, habe wie offensichtlich bereits viele Leute vor mir eine extrem überhöhte Zahlungsaufforderung der Inkasso Diagonal im Auftrag der 1086 One Tel erhalten. Es handelt sich wohl um ein Posten einer Telekom-Telefonrechnung aus dem Jahre 2005 - die Telefonrechnung wurde von mir ebenso wie alle anderen auch überwiesen. Die Telekom behauptet, dass der Betrag an die One
Tel weitergeleitet wurde. Eine zusätzliche
Zahlungsaufforderung der One Tel direkt an mich habe ich nicht erhalten. Jetzt wurde mit Mahnbescheid, Gericht etc. gedroht. Da es offensichtlich mehreren Leute wie mir erging möchte ich gerne folgendes wissen:
1. Hat jemals jemand diesbzgl. schon einen Mahnbescheid bekommen oder gar ein Gerichtsverfahren durchgefochten 2. besteht Interesse an einer Sammelklage gegen One Tel (Grund:
Einforderung von zweifelhaften Außenständen ohne vorherige Rechnungslegung) 3. Habe vor einen Musterprozess zu führen und die Geschichte bei Frontal21 ausstrahlen zu lassen, denn offensichtlich scheint hier doch einiges im Argen zu liegen.

Ich bitte um rege Anteilnahme der Geschädigten. Grüße
TvN

Theaterdonner

Gegen die Rechnungsstellung Ihres vermeintlichen Auftraggeber Onetel lege ich Widerspruch
ein.
Ich fordere Sie bzw Ihren vermeintliche Auftraggeber auf mir

1 einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie 2.das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln

Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich unter diesen Voraussetzungen keinerlei Mahn- oder Inkassokosten übernehmen
kann
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[1.1.1] telepati antwortet auf Ineslein
23.01.2007 13:12
Hallo Zusammen,
bin neu hier und erlaube mir mal diesen Thread hier zusammenzufassen:

1. Es wird geschaut welcher CbC-Anbieter der Billigste ist. Man will ja sparen.
2. Es wird telefoniert und Leistung in Anspruch genommen.
3. Man verbaselt es die Rechnung zu bezahlen. Seit ehrlich Leute, es ist so.
4. Die Mahnung des Anbieters wird ignoriert, verlegt, ausgesessen…
5. Wenn sich dann Anwälte oder Inkassobüros damit befassen, dann geht das Gejammer hier los: Verhältnismäßigkeit, Verbraucherschutz, die stecken alle unter einer Decke, Frechheit bei 3,70EUR Forderung plötzlich Gebühren von 50 EUR oder mehr…

Das ist sicherlich grob vereinfacht und jeder Betroffene fühlt sich jetzt auf den Schlips getreten. Aber unterm Strich ist das da oben der typische Ablauf um den es hier immer wieder geht.

Da erlaube ich mir mal die Frage, was sich die Hilfesuchenden dabei denken:
Es wird die billigste Leistung gesucht und diese wird dann noch nicht mal bezahlt. Die Juristen hier mögen mich korrigieren, aber ich stecke das in die Schublade Diebstahl, Leistungserschleichung bzw. Betrug.
Wieso soll dann der Leistungserbringer der Buhmann sein, nur weil er alle ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in Bewegung setzt um an das ihm zustehende Geld zu kommen (und seien es „nur“ 2 EUR)?

Kann vielleicht mal jemand irgendeine Literaturquelle nennen, die belegt, dass Forderungen unterhalb von x EUR nicht beigetrieben werden dürfen? Das dürfte niemandem gelingen, da es diese nicht gibt. Ergo hat der Schuldner auch bei Kleinstbeträgen für Verzugschäden aufzukommen. Und Auslagen, Zinsen, Anwaltshonorare oder Inkassogebühren sind nichts anderes als Verzugschäden. Übrigens haben die Gebühren von Inkassofirmen zunächst mal nichts mit RVG zu tun. RVG gilt nur für Anwälte.

Wer bitte schön soll diese Kosten denn zahlen, wenn nicht der Kostenverursacher? Soll die CbC-Bude das selber zahlen und/oder die Forderung ausbuchen? Dann muss sie das auf die Preise draufschlagen. Wenn sie das tut, rutscht sie ans Ende der Preislisten und verliert ihre ZAHLENDEN! Kunden. Wenn sie die Kosten nicht auf die Preise drauf schlägt, dann geht sie Pleite. Rechnet doch mal, wie viele Minuten die Firma drehen muss um 50,- wieder rein zuholen. Bei Margen von rund 0,1 ct sind das 50.000 Minuten! Also Leute, was stellt ihr euch denn vor? Die Telcos müssen jeden Cent eintreiben um existieren zu können.

Wirklich lustig ist die Drohung: „… den Anbieter XY nutze ich nie wieder…“. Ja glaubt hier wirklich jemand, es gäbe auch nur eine einzige Telco die scharf ist auf renitente Nichtzahler? Liebe Leistungserschleicher, euch will sowieso keiner mehr als Kunden haben! Ist euch das nicht klar?

Unverantwortlich finde ich die Durchhalteparolen und Aufforderungen Mahn- Vollstreckungs- und sonstigen Bescheiden zu widersprechen. Was sagt ihr denn dann, wenn euch der Richter nach dem Grund fragt? Sagt ihr dann mit Tränen in den Augen „…aber es waren doch nur 2 EUR… schluchts…“ oder versucht ihr es mit Prozessbetrug und behauptet „…ich habe aber gar nicht telefoniert…? Macht euch nicht lächerlich, wenn es vor Gericht geht, dann fliegt euch der Mist um die Ohren und es wird auf jeden Fall 3stellig. Leider liest man davon wenig. Kein Wunder. Das man am Ende klein Beigeben musste schreibt sich auch nicht so schön, damit kann man hier keine Welle machen. Schon mal drüber nachgedacht? Diese Firmen sind Profis im Eintreiben von Telcoforderungen. Das machen die täglich hundertfach. Das ist deren Job. Und ihr oder euer Fachanwalt für Arbeits- und Erbrecht? Wie viel Erfahrung hat der mit so was?

Wenn ich schon lese: „…es handelt sich wohl um einen Posten…“. Was denn nun? Ist der Posten da oder ist er es nicht?
Sucht erstmal eure Unterlagen zusammen bevor ihr anderen Leuten Arbeit macht und auf die Nerven fallt. Es geht los mit der betreffenden Telefonrechnung und den zugehörigen EVÜ. Schaut auf dem Kontoauszug nach, ob der Betrag vollständig beglichen wurde. Wenn da etwas nicht korrekt ist, warum habt ihr dann nicht direkt reklamiert? Z.B. nach 1-2 Jahren eine technische Prüfung zu verlangen ist Blödsinn. Klar, natürlich kann man die anfordern, getreu dem Motto: Weil ich selber meine Unterlagen nicht im Griff habe sollen erstmal wieder die anderen arbeiten. Aber was glaubt ihr denn was da rauskommt, nach so langer Zeit? Da kommt raus: Alles okay. Und was bringt das? Hier wimmelt es von Schlaumeiertipps, die leider meistens viel Rauch um nichts machen und nur die Fronten verhärten. Bietet doch lieber mal an, etwas zu bezahlen. Ich wette die machen einen Deckel drauf, wenn ihr 50% anbietet.

Sammelklage, Musterprozess, Frontal21… Ha, da gehen die Emotionen mit dem Hirn Gassi.

Was macht eigentlich die Stadtverwaltung, wenn ihr ein 5,- EUR Knöllchen nicht bezahlt? Schwamm drüber oder fahren die „schweres Geschütz“ auf? Da kommt der Bußgeldbescheid. Aus den 5 EUR werden da schneller 50,- als bei irgendeiner Telco und wenn’s drauf ankommt, dann nimmt der Gerichtsvollzieher den PC mit. Fühlt sich da auch jemand ungerecht behandelt, postet um Hilfe, wittert eine kriminelle Vereinigung und ruft nach Verbraucherschutz?

Sei’s drum. Wenn sich jeder VORHER informiert was er da nutzt und seinen Kram pünktlich zahlt oder gleich reklamiert, dann hätten alle weniger Ärger, die Leistungen und Waren wären günstiger und die Diagonal-Creditreform-Intrum-Bürgel-KSPs wären arbeitslos.

Aber leider geht es denen prima, weil die Leute erst die Rechnungen verschusseln und sich dann aber zu klever fühlen um die vergleichsweise günstige Mahnung zu bezahlen.

Bin mal sehr auf Kommentare gespannt. Bisschen lang geworden. Sorry.

Grüße

Telepati
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[1.1.1.1] rozario antwortet auf telepati
24.01.2007 16:40
Schon mal drüber nachgedacht? Diese Firmen sind Profis im Eintreiben von Telcoforderungen. Das machen die täglich hundertfach.
------------
Na Ja - vom Inkassobüro beauftragte Call Agenten ( Profis ) halt ! Bausteinmahnbriefe
------------


Z.B. nach 1-2 Jahren eine technische Prüfung zu verlangen ist Blödsinn.
------------
Für wen ist das Blödsinn ?
Bestimmt nicht für den Kunden !
Die Gesetzeslage ist eindeutig :

Az. 163 C 40564/04 und
Az. 551 C 15010/04)

( sobald ein Kunde Zweifel an der Richtigkeit seiner Telefonrechnung hat, kann er vom Anbieter einen entsprechenden Prüfbericht verlangen. Wird der Bericht nicht vorgelegt, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Dies hat das Amtsgericht (AG) München nunmehr entschieden )

Die Liste von weitersn entsprechenden Urteilen kann ich gerne posten !

Ein Telco möchte über ein von Ihm beauftragtes Inkassobüro Geld für eine vermeintliche Leistung welche für den Kunden nicht mehr nachvollziehbar ist und Dieser möchte sicher gehen und deshalb
vom Telco einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung vorgelegt bekommen
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung eben zurückgewiesen werden.
Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)

Ich habe hier eine ganz andere Vermutung :
Könnte es nicht viel eher sein das sich das Telco die von einem Teil der Kunden erschlichenen Inkassogebühren brüderlich teilt ?
Diese Möglichkeit ist doch nicht von der Hand zu weisen ?

lg

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[1.1.1.2] dzuiballe antwortet auf telepati
24.01.2007 23:14
Benutzer telepati schrieb:
Hallo Zusammen, bin neu hier und erlaube mir mal diesen Thread hier zusammenzufassen:

Es wird geschaut welcher CbC-Anbieter der Billigste ist. Man will ja sparen.

Macht jeder - logisch :)

Es wird telefoniert und Leistung in Anspruch genommen.

Wenn ja - natürlich Auch Ok

Man verbaselt es die Rechnung zu bezahlen. Seit ehrlich Leute, es ist so.

Kommt sicherlich bei dem Einen oder Anderen manchmal vor

Die Mahnung des Anbieters wird ignoriert, verlegt, ausgesessen…

Kommt bestimmt auch manchmal vor - Wenn überhaupt eine Mahnung von Call Anbieter kommt - denn das Einschalten von Inkassobüros erfolgt gelegentlich ohne Umwege !

5. Wenn sich dann Anwälte oder Inkassobüros damit befassen, dann geht das Gejammer hier los: Verhältnismäßigkeit, Verbraucherschutz, die stecken alle unter einer Decke, Frechheit bei 3,70EUR Forderung plötzlich Gebühren von 50 EUR oder mehr…

Logisch - vor allem wenn es sich bei der vermeintlich offenen Haupt Forderung um Cents handelt und die Inkassogebühren ein Vielfaches davon sind ! Sehr oft handelt es sich um angeblich vor vielen Monaten , teilweise sogar Jahre geführte Gespräche die für den Verbraucher nicht mehr nachzu vollziehen sind

Das ist sicherlich grob vereinfacht und jeder Betroffene fühlt sich jetzt auf den Schlips getreten. Aber unterm Strich istdas da oben der typische Ablauf um den es hier immer wieder geht.

stimmt

Da erlaube ich mir mal die Frage, was sich die Hilfesuchenden dabei denken:
Es wird die billigste Leistung gesucht und diese wird dann noch nicht mal bezahlt.

Freundlich formuliert ist dies eine Unterstellung

aber ich stecke das in die Schublade Diebstahl, Leistungserschleichung bzw. Betrug.

Unterstellung hoch 10

Wieso soll dann der Leistungserbringer der Buhmann sein, nur weil er alle ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in Bewegung setzt um an das ihm zustehende Geld zu kommen (und seien es „nur“ 2 EUR)?

Stimme da zu - falls (!)der Verbraucher die Leistung in Anspruch genommen hat

Ergo hat der Schuldner auch bei Kleinstbeträgen für Verzugschäden aufzukommen.

Stimme zu falls die Leistung unstrittig ist und anderenfalls das Nutzen durch die Zusendung des Einzelentgeltnachweises (EEN) nach § 16 TKV sowie
des kostenlose Prüfprotokolls der technischen Prüfung dem Verbraucher nach dessen rechtmäsiger Aufforderung dann nachgewiesen wurde



Übrigens haben die Gebühren von Inkassofirmen zunächst mal nichts mit RVG zu tun. RVG gilt nur für Anwälte.

;) Na ja
Und deswegen sollten die Inkassogebühren nicht beglichen werden
selbst wenn die Forderung nicht strittig sein sollte.
Die überwältigende Mehrheit der Gerichte hält bekanntermasen Inkassogebühren vor Gericht als nicht erstattungsfähig.
Denk z.b an das BGH Urteil zu diesem Them aus 2005


Wer bitte schön soll diese Kosten denn zahlen, wenn nicht der Kostenverursacher?

Wenn das Nutzen dann nachgewiesen wurde und der Verbraucher sich tatsächlich im Verzug befinded sollten die bis Dato angefallenen Zinsen sowie eine Mahngebühr von 3 bis 6 € zusammen mit der Hauptforderung direkt an den Betreiber überwiesen werden

Wirklich lustig ist die Drohung: „… den Anbieter XY nutze ich nie wieder…“. Ja glaubt hier wirklich jemand, es gäbe auch nur eine einzige Telco die scharf ist auf renitente Nichtzahler? Liebe Leistungserschleicher, euch will sowieso keiner mehr als Kunden haben! Ist euch das nicht klar?

Du unterstellst wieder ( renitente Nichtzahler - Leistungserschleicher )

Unverantwortlich finde ich die Durchhalteparolen und Aufforderungen Mahn- Vollstreckungs- und sonstigen Bescheiden zu widersprechen.

Pauschalisierung - kommt auf den Einzelfall an -
Es ist jedoch ausschließlich wegen nicht beglichener Inkassogebühren ( bei bezahlter Hauptforderung an den Gläubiger)
noch nie nachprüfbar erfolgreich vor Gericht geklagt worden.


Diese Firmen sind Profis im Eintreiben von Telcoforderungen. Das machen die täglich hundertfach. Das ist deren Job.

Na ja - Call Agenten die nach Schema F Ihre Bausteinmahnbriefe verschicken.
Hier wird oft von der Unkenntnis des Verbrauchers profitiert


Wenn ich schon lese: „…es handelt sich wohl um einen Posten…“. Was denn nun? Ist der Posten da oder ist er es nicht?
Sucht erstmal eure Unterlagen zusammen bevor ihr anderen Leuten Arbeit macht und auf die Nerven fallt. Es geht los mit der betreffenden Telefonrechnung und den zugehörigen EVÜ. Schaut auf dem Kontoauszug nach, ob der Betrag vollständig beglichen wurde. Wenn da etwas nicht korrekt ist, warum habt ihr dann nicht direkt reklamiert? Z.B. nach 1-2 Jahren eine technische Prüfung zu verlangen ist Blödsinn. Klar, natürlich kann mandie anfordern, getreu dem Motto: Weil ich selber meine Unterlagen nicht im Griff habe sollen erstmal wieder die anderen . Aber was glaubt ihr denn was da rauskommt,nach so langerZeit?

Der Nachweis das der Verbraucher die Leistung genutzt hat
oder eben nicht genutzt hat

Da kommt raus: Alles okay.

Unterstellung - sehr oft kommt das Gegenteil zum Vorschein !
Noch öfter wird die Sache schon im Vorfeld eingestellt

Was macht eigentlich die Stadtverwaltung, wenn ihr ein 5,- EUR Knöllchen nicht bezahlt? Schwamm drüber oder fahren die „schweres Geschütz“ auf? Da kommt der Bußgeldbescheid. Aus den 5 EUR werden da schneller 50,- als bei irgendeiner Telco und wenn’s drauf ankommt, dann nimmt der Gerichtsvollzieher den PC mit. Fühlt sich da auch jemand ungerecht behandelt, postet um Hilfe, wittert eine kriminelle Vereinigung und ruft nach Verbraucherschutz?

Das Knöllchen ist ja in der Regel ( leider )nachweisbar :(




lg
heike
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[1.1.1.2.1] anbrigo antwortet auf dzuiballe
18.03.2007 08:58
Hallo alle Zusammen


ganz so pauschal, wie das hier beschrieben wird ist es wohl nicht. Ich erhielt eine Rechnung von OneTel für 1,00 Eur. Ich habe mit OneTel kein Vertragsverhältnis, diese Firma sagte mir gar nichts. Die Rechnung flog weg und die nachfolgende Mahnung habe ich auch ignoriert. Dann kam die Mahnung von Diagonal. Erstmals erfuhr ich daraus, dass die Forderung aus nicht beglichener Telekom Rechnung stammen soll. Meine Rechnungen werden regelmäßig abgebucht. Dies konnnte ich nachweisen. Nachdem das geschehen war erhiehlt ich nur noch solche Serienbrief Drohungen von Diagonal und nun schon vom Anwalt. Eine sachliche Prüfung ist also bei denen schon mal nicht vorgesehen. Ein "erledigt" Button sicher auch nicht. Gibt es denn jemanden, bei dem es aufghört hat? Oder ist das eine Never ending storry?
anbrigo
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[1.1.1.2.1.1] GKr antwortet auf anbrigo
18.03.2007 09:59
Benutzer anbrigo schrieb:
Hallo alle Zusammen


ganz so pauschal, wie das hier beschrieben wird ist es wohl nicht. Ich erhielt eine Rechnung von OneTel für 1,00 Eur. Ich habe mit OneTel kein Vertragsverhältnis, diese Firma sagte mir gar nichts. Die Rechnung flog weg und die nachfolgende Mahnung habe ich auch ignoriert. Dann kam die Mahnung von Diagonal. Erstmals erfuhr ich daraus, dass die Forderung aus nicht beglichener Telekom Rechnung stammen soll. Meine Rechnungen werden regelmäßig abgebucht. Dies konnnte ich nachweisen. Nachdem das geschehen war erhiehlt ich nur noch solche Serienbrief Drohungen von Diagonal und nun schon vom Anwalt. Eine sachliche Prüfung ist also bei denen schon mal nicht vorgesehen. Ein "erledigt" Button sicher auch nicht. Gibt es denn jemanden, bei dem es aufghört hat? Oder ist das eine Never ending storry?
anbrigo

Diagonal Inkasso übernehmen Forderungen ab 1 Euro.
Und zwar für den Auftraggeber kostenlos.
Sie finanzieren sich über die Gebühren, die sie dem Schuldner auferlegen. Für einen Auftraggeber ist das sehr verlockend, da er somit das Risiko vermeiden kann, Geld für ein Mahnwesen auszugeben, das vielleicht gar nicht zum Erfolg führt.

Für Diagonal heißt das - rein wirtschaftlich gesehen:
Weil bei ihnen sofort Kosten entstehen, müssen sie die Forderung durchziehen und möglichst neue Kosten zu Lasten des Schuldners produzieren, weil sie nur so (mehr) Geld verdienen. Müssen sie eine Forderung ausbuchen, weil sie nicht gerechtfertig ist, machen sie Verlust. Also probieren sie es auf Teufel komm 'raus. Sehr unangenehm, weil nervend, für den Betroffenen.

GKr
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[1.1.1.2.1.1.1] panzerknacker antwortet auf GKr
19.03.2007 21:06
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer anbrigo schrieb:
Hallo alle Zusammen


ganz so pauschal, wie das hier beschrieben wird ist es wohl nicht. Ich erhielt eine Rechnung von OneTel für 1,00 Eur.
Ich habe mit OneTel kein Vertragsverhältnis, diese Firma sagte mir gar nichts. Die Rechnung flog weg und die nachfolgende Mahnung habe ich auch ignoriert. Dann kam die Mahnung von Diagonal.
Erstmals erfuhr ich daraus, dass die Forderung aus nicht beglichener Telekom Rechnung stammen soll. Meine Rechnungen werden regelmäßig abgebucht. Dies konnnte ich nachweisen. Nachdem das geschehen war erhiehlt ich nur noch solche Serienbrief Drohungen von Diagonal und nun schon vom Anwalt.
Eine sachliche Prüfung ist also bei denen schon mal nicht vorgesehen. Ein "erledigt" Button sicher auch nicht. Gibt es denn jemanden, bei dem es aufghört hat? Oder ist das eine Never
ending storry?
anbrigo

Diagonal Inkasso übernehmen Forderungen ab 1 Euro.
Und zwar für den Auftraggeber kostenlos.
Sie finanzieren sich über die Gebühren, die sie dem Schuldner auferlegen. Für einen Auftraggeber ist das sehr verlockend, da er somit das Risiko vermeiden kann, Geld für ein Mahnwesen auszugeben, das vielleicht gar nicht zum Erfolg führt.

Für Diagonal heißt das - rein wirtschaftlich gesehen: Weil bei ihnen sofort Kosten entstehen, müssen sie die Forderung durchziehen und möglichst neue Kosten zu Lasten des Schuldners produzieren, weil sie nur so (mehr) Geld verdienen. Müssen sie eine Forderung ausbuchen, weil sie nicht gerechtfertig ist, machen sie Verlust. Also probieren sie es auf Teufel komm 'raus. Sehr unangenehm, weil nervend, für den Betroffenen.

GKr

Hatte ich auch mal wegen einer angeblicher cents forderung welche die Telekom angeblich nicht an onetel weitergeleitet hat
Wer will das überprüfen ob das stimmt ?

Nach folgendem Fax an Diagonal war Ruhe :

Ich weise die Forderung zurück und fordere Sie auf , mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV und
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange mir diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann ich die Forderung Forderung. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

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[1.1.1.2.1.1.2] rozario antwortet auf GKr
20.03.2007 08:45
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer anbrigo schrieb:
Hallo alle Zusammen


ganz so pauschal, wie das hier beschrieben wird ist es wohl nicht. Ich erhielt eine Rechnung von OneTel für 1,00 Eur.
Ich habe mit OneTel kein Vertragsverhältnis, diese Firma sagte mir gar nichts. Die Rechnung flog weg und die nachfolgende Mahnung habe ich auch ignoriert. Dann kam die Mahnung von Diagonal.
Erstmals erfuhr ich daraus, dass die Forderung aus nicht beglichener Telekom Rechnung stammen soll. Meine Rechnungen werden regelmäßig abgebucht. Dies konnnte ich nachweisen. Nachdem das geschehen war erhiehlt ich nur noch solche Serienbrief Drohungen von Diagonal und nun schon vom Anwalt.
Eine sachliche Prüfung ist also bei denen schon mal nicht vorgesehen. Ein "erledigt" Button sicher auch nicht. Gibt es denn jemanden, bei dem es aufghört hat? Oder ist das eine Never
ending storry?
anbrigo

Diagonal Inkasso übernehmen Forderungen ab 1 Euro.
Und zwar für den Auftraggeber kostenlos.
Sie finanzieren sich über die Gebühren, die sie dem Schuldner auferlegen. Für einen Auftraggeber ist das sehr verlockend, da er somit das Risiko vermeiden kann, Geld für ein Mahnwesen auszugeben, das vielleicht gar nicht zum Erfolg führt.

Für Diagonal heißt das - rein wirtschaftlich gesehen: Weil bei ihnen sofort Kosten entstehen, müssen sie die Forderung durchziehen und möglichst neue Kosten zu Lasten des Schuldners produzieren, weil sie nur so (mehr) Geld verdienen. Müssen sie eine Forderung ausbuchen, weil sie nicht gerechtfertig ist, machen sie Verlust. Also probieren sie es auf Teufel komm 'raus. Sehr unangenehm, weil nervend, für den Betroffenen.

GKr

Stimmt
Unangenehm und Nervend

Deswegen ist es durchaus sinnvoll das Inkasso schriftlich
darüber zu informieren das der angeblichen OneTel Forderung
widersprochen wird und hier auf den Rechtsweg verweisen

Die Einforderung des Einzelentgeltnachweis gem § 16 TKV sowie
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung wäre hier z.b angesagt !
Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so das es wirtschaftlich unrentabel ist , die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben
Der Anspruch auf das Prüfprotokoll (technische Prüfung) ist in § 16 TKV jedoch eindeutig geregelt !

Da Diagonal über Call Agenten arbeitet die dann möglicherweise versuchen den vermeintlichen Schuldner über seine angeblich aussichtslose Situation telefonisch zu " informieren" (" guten Tag hier ist die Prozeßabteilung ") würde ich zusätzlich dem Inkasso die Kontaktaufnahme über das Telefon ausdrücklich untersagen !





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[1.1.1.3] 1436463 antwortet auf telepati
06.03.2009 18:41
Mit einer sehr gossen wahrscheinlichkeit wurde die seele und anstand vom verfasser aus dem gaunergeld von Diagonal - Teufel restlos gekauft. Das ist ein Profi-Beitrag.

Benutzer telepati schrieb:
Hallo Zusammen, bin neu hier und erlaube mir mal diesen Thread hier zusammenzufassen:

1. Es wird geschaut welcher CbC-Anbieter der Billigste ist. Man will ja sparen.
2. Es wird telefoniert und Leistung in Anspruch genommen. 3. Man verbaselt es die Rechnung zu bezahlen. Seit ehrlich Leute, es ist so.
4. Die Mahnung des Anbieters wird ignoriert, verlegt, ausgesessen…
[...
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[2] Bieni antwortet auf TvN
05.01.2007 15:43
Hallo,

danke für Deine Anfrage, bisher hat sich bei mir nichts getan.

Vielleicht tut sich ja auch nichts mehr. Ansonsten ... ist doch immer wieder eine nette Geste, wenn jemand einem alle paar Monate zeigt: Ich habe gerade an Dich gedacht' ...

ein frohes Neues Jahr,

lg
Bieni
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[3] rozario antwortet auf TvN
05.01.2007 23:04
Man wird wohl dann immer sagen :
Oh tschuldigung - Buchungsfehler , neuer Mitarbeiter usw usw
Da müsstest Du Vorsatz im großen Stil nachweisen !
Wie soll das möglich sein ?
Ich sehe da wenig Chancen

LG
heike