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Mahnung nach 15 Monaten über bezahlten Betrag


05.08.2006 15:24 - Gestartet von holgerklein
Vor der Firma OneTel und ihren unseriösen Praktiken braucht man hier wohl nicht mehr zu warnen. Auch ich habe nun nach 15 Monaten eine Mahnung über einen Betrag bekommen, der von mir längst mit einer Telekomrechnung beglichen wurde. Betrag 2,52 EUR, Mahngebühren 3 EUR. Die von OneTel in Rechnung gestellten Gebühren wurden im Main 2005 von der Deutschen Telekom mit einer wegen Vertragskündigung fälligen Gutschrift verrechnet, d.h. von meiner Seite aus pünktlich beglichen.

Immerhin habe ich noch eine Mahnung bekommen und bin nicht direkt von dem Inkasso-Büro Diagonal angeschrieben worden. Es stellt sich die Frage, ob die Unfähigkeit der Buchhaltung von OneTel hinter dieser "Mahnung" steckt, oder ob wir es hier bereits mit krimineller Energie zu tun haben. Nach dem Motto: Versuchen können wir es ja.
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[1] stephanobb antwortet auf holgerklein
05.08.2006 17:13
Hallo Holger,

kleiner Hinweis: kläre ´mal mit der T-Com, ob die den Betrag an den Carrier überwiesen haben. Die 0800-Nuammer steht oben rechts auf Deiner Telephonrechnung.

Gruß und schönes Wochenende

Stephan
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[1.1] holgerklein antwortet auf stephanobb
23.08.2006 11:58
Benutzer stephanobb schrieb:
Hallo Holger,

kleiner Hinweis: kläre ´mal mit der T-Com, ob die den Betrag an den Carrier überwiesen haben.

Ein telefonische Nachfrage bei der DTAG ergab übrigens, dass sie das nach so langer Zeit nicht mehr im einzelnen einsehen können, aber die Beträge von Call-by-Call-Unternehmen auch im Falle von Gutschriften sehr wohl mit diesen Anbietern abgerechnet werden, ich mich also mit OneTel auseinanderzusetzen habe, da die DTAG ihre Schuld beglichen habe.
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[2] Ewu antwortet auf holgerklein
09.08.2006 18:03
stephanobb hat Recht..die Telekom hat Ihren Anteil verrechnet, der Carrier OneTel hat nichts erhalten. Weil aber eine Mahnung bei dem geringen Rechnungsbetrag teurer ist, als der Betrag, warten die ab, ob es mehr wird oder weniger ;-) Bevor es aber verjährt, stellen sie eine Rechnung/Mahnung. Also vorsicht, dies ist keine üble Machenschafts oder gar Betrug, sondern absolut korrekt.

Grüße,

Ewu

PS Hab leider auch so eine alte Mahnung am Hals, was mich ärgert, sind die 3 €, aber auch die sind leider rechtmäßig...
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[2.1] holgerklein antwortet auf Ewu
23.08.2006 10:57
Die Telekom hat auch die Leistungen von OneTel auf meiner Abschlussrechnung mit meinem Guthaben verrechnet. Also wurde dieser Betrag von der Telekom eingezogen. Folglich kann OneTel doch nichts mehr schuldig sein, d.h. die müssen sich ihr Geld doch bei der DTAG holen.

Und aus welchem Grund sollen Mahngebühren zu akzeptieren sein, wenn laut beglichener DTAG-Rechnung alle Posten abgerechnet wurden? Woher soll ich als Verbraucher denn wissen, dass OneTel von der DTAG nichts bekommen haben? Erscheint mir mehr als dubios.
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[2.1.1] dzuiballe antwortet auf holgerklein
26.08.2006 22:19
hier wird eben auf unkenntnis des users gehofft -
nur so kann ich mir z.b die sofortige weitergabe an das Inkasso erklären !
Ob hier die IB Gebühren brüderlich geteilt werden ?
50 % der Angeschriebenen zahlen bstimmt
Ansonsten : kostenloses Prüfprotokoll TKV 16 einfordern
und sich nicht ver****** lassen
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[2.1.1.1] dzuiballe antwortet auf dzuiballe
31.08.2006 21:31
wg der email anfrage
das prüfprotokoll von onetel natürlich !
nicht von der inkassofirma
gruß
heike