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prompt(e) abzocke


05.02.2002 17:26 - Gestartet von pat270480
auch ich habe mit dem heutigen tag einen brief von "ksp. rechtsanwälte" bekommen; aus einem rechnungsbetrag von EUR 5,30 sind schwupp di wupp EUR 30,86 geworden; ich finde, dass was hier in diesem fall der prompt gmbh abläuft ist eine riesen sauerei; ähnlich wie schon einige betroffene mit mir/vor mir bekam ich das schreiben des inkassounternehmens ohne jede vorwahrnung - es kam keine rechnung, keine mahnung, nichts; ist das wirklich rechtens?
im gegensatz zu anderen betroffenen war es mir möglich telefonischen kontakt zu prompt herzustellen; den mitarbeitern tut`s natürlich leid und sie bedauern diese situation; mir wurde erklärt, dass dieser weg gewählt wurde, weil das versenden von rechnungen bzw mahnungen zu kostenintensiv für das unternehmen ist - wir sind ein kleines unternehmen und können es uns nicht leisten... - warum eigentlich nicht? es ist doch üblich diese entstandenen rechnungs- und mahngebühren auf die rechnung zu schlagen - macht doch jedes unternehmen so; bin daher der annahme, dass es sich wirklich um reine abzocke handelt; aber, wie soll man reagieren? zahlen wäre doch nur recht und billig und das unternehmen geht diesen weg weiter und "verschauckelt" den telekommunikationskunden immer weiter; zahlt man nicht, sitz einem dieses inkassounternehmen im nacken und droht mit gerichtlichen folgekosten; also, was soll man tun?
wir haben schließlich seitm mitte der 60-ìger keinen angebots-, sondern einen nachfragemarkt - soll heißen das unternehmen richtet sich nach den wünschen und nachfragen der kunden - haben die das irgendwie falsch verstanden?
desweiteren wurde erklärt, dass nur kunden mit einem rechnungsbetrag von 5 - 30 Euro ausgefiltert und dem inkassounternehmen genannt wurden (sind angeblich die säumigsten zahler), aber was soll ich zahlen ohne rechnungsbeleg?
egal, ich würde mich über ein feetback auf folgende grundlegende probleme freuen; 1)zahlen ja oder nein und wie sehen die rechtlichen schritte aus, die man als betroffener gehen kann bzw was erwartet mich von seiten der prompt gmbh und der ksp. anwälte - welche möglichkeiten bestehen für beide parteien;
grüße
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[1] heiman antwortet auf pat270480
05.02.2002 20:01
Hey!

Also ich habe gestern die "Hauptforderung" beglichen. Um den Rest kümmere ich mich nicht. Ich habe keine Rechnung, keine Mahnung und keine Konto-Verbindung von Prompt gehabt, also war ich auch nicht im Verzug.
Das werde ich, wenn es wirklich soweit kommen sollte auch vor Gericht vertreten, und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Fa. Prompt irgend einen Beweis vorlegen kann, dass ich im Verzug war, oder? ... ;-)

Grüße
Heiman
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[1.1] pat270480 antwortet auf heiman
05.02.2002 20:11
hallo, wie hast du denn die "hauptforderung" beglichen ohne ein dokument von prompt - woher hast du die bankverbindungen und zahlungsmodalitäten? das scheint mir unlogisch, wahrscheinlichhabe ich`s auch nur falsch verstanden?
grüße
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[1.1.1] heiman antwortet auf pat270480
06.02.2002 10:21
Hey!
Diese Informationen habe ich aus dem Schreiben von der Awaltskanzlei. Da steht die u.a. "Hauptforderung" drauf und die Bankverbindung steht auf dem Überweisungsträger. Die handlen im Auftrag von Prompt, daher kann ich denen auch die "unstrittigen" Beträge überweisen, denke ich.

Also, schon richtig verstanden ... ;-)

Grüße
heiman
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[1.1.2] Gegner_der:Prompt_Gmbh antwortet auf pat270480
30.04.2002 20:02
Ich habe das gleiche Problem mit diesem Betrügerverein.Habe ebenfalls die KSP aus Hamburg im Nacken...aber ich habe mir einen Rechtsanwalt genommen, der sämtliche bestehenden Verbindungen zwischen Prompt und Ksp prüft.zB.Anteilhaber, Geschäftsführung, Gewinnbeteiligungen etc.

Ich möchte hier die Vollständige Kontoverbindung der Prompt Gmbh veröffentlichen:Sie lautet
Commerzbank Düsseldorf, BLZ 30040000 KontoNr 134052000
Geschäftsführerin:Dr Mina-J. Schachter-Radig

Ich hoffe hier einigen weitergeholfen zu haben.
MFG
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[1.2] Quarrk antwortet auf heiman
24.02.2002 10:26
Genau so habe ich es auch gemacht. hinzu kommt dass die Herren RA nicht einmal, trotz Aufforderung, Ihre anwaltliche Vollmacht versichert haben. Eine Klage über die RA-Gebühren werden sie sich überlegen, denn sie werden verlieren.
Quarrk
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[1.2.1] Tossi-3 antwortet auf Quarrk
26.02.2002 18:48
Waruf begründest du deine Annahme das sie verlieren werden? Die RA haben mir heute mit folgender Mail geantwortet:
***************************
Sehr geehrter Herr.......,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.02.2002 und verweisen auf unser Schreiben vom 21.02.2002.

Aus Rechtsgründen kommt es auf den Zugang der Mahnungen nicht an. Gemäß § 284 Abs. 3 BGB a. F. geraten Sie auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnungen in Verzug.

Dementsprechend gehen die Kosten unserer Inanspruchnahme aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift zu Ihren Lasten.

Den Ausgleich der Restforderung in Höhe von EUR 25,53 (DM 49,92) erwarten wir daher innerhalb

zehn Tagen ab Datum dieses Schreibens

auf unserem unten genannten Konto.

Sollte Ihnen der Ausgleich in einer Summe nicht möglich sein, sehen wir binnen gleicher Frist Ihrem Rückruf unter obiger Telefonnummer, zwecks Absprache einer angemessenen Ratenzahlung entgegen.

Sofern Sie hiervon keinen Gebrauch machen oder keinen vollständigen Zahlungsausgleich herbeiführen, werden wir unserer Mandantin die Einleitung weiterer, auch gerichtlicher Schritte empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Bankverbindung:
Deutsche Bank 24, BLZ 200 700 24, Konto-Nr. 48 735 68 00



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[1.2.1.1] Quarrk antwortet auf Tossi-3
26.02.2002 20:18
Ganz einfach: auf eine Mahnung kann der Gläubiger verzichten, nicht jedoch auf eine Rechnung. Hast Du eine Rechnung ( der Telekom ) erhalten? Und können die das beweisen ?? Der Gläubiger muß den Rechnungszugang nachweisen. Ich erhielt nur eine Mahnung der Telekom, also ohne call-by-call-Dienste, ist schon im Laufe der Jahre ein paar Mal vorgekommen; bislang aus bekannten Gründen ohne Folgen. Sollen sie klagen, das können sie nicht beweisen = KEIN VERZUG !
Gruß
Quarrk

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[1.2.1.1.1] Keks antwortet auf Quarrk
22.03.2002 22:41
Benutzer Quarrk schrieb:
Ganz einfach: auf eine Mahnung kann der Gläubiger verzichten, nicht jedoch auf eine Rechnung. Hast Du eine Rechnung ( der Telekom ) erhalten? Und können die das beweisen ?? Der Gläubiger muß den Rechnungszugang nachweisen. Ich erhielt nur eine Mahnung der Telekom,

Der Mahnung muss doch auch eine Rechnung vorausgegangen sein...!?

also ohne call-by-call-Dienste, ist schon im Laufe der Jahre ein paar Mal vorgekommen;

Die Telekom muss auf der Mahnung neuerdings ja auch die CbC-Forderungen nicht mehr auflisten. Dummerweise, denn genau das führt ja dazu, dass viele Kunden dann zu wenig überweisen und dann Mahnungen der CbC-Anbieter erhalten - oder eben Schreiben von Rechtsanwälten...

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.2.1.1.1.1] dww antwortet auf Keks
22.03.2002 22:59
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Quarrk schrieb:
Ganz einfach: auf eine Mahnung kann der Gläubiger verzichten, nicht jedoch auf eine Rechnung. Hast Du eine Rechnung ( der Telekom ) erhalten? Und können die das beweisen ?? Der Gläubiger muß den Rechnungszugang nachweisen. Ich erhielt nur eine Mahnung der Telekom,
Es gibt Ausnahmen. Einige wenige Anbieter setzen in den AGBs fest, dass sinngemäß der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass ihm die Post erreicht. Müsste man die AGB von prompt mal nach durchsuchen. Ob diese Klausel lt. AGB-Gesetz vertretbar ist, ist auch so eine Sache.
Der Mahnung muss doch auch eine Rechnung vorausgegangen sein...!?

also ohne call-by-call-Dienste, ist schon im Laufe der Jahre ein paar Mal vorgekommen;

Die Telekom muss auf der Mahnung neuerdings ja auch die CbC-Forderungen nicht mehr auflisten. Dummerweise, denn genau das führt ja dazu, dass viele Kunden dann zu wenig überweisen und dann Mahnungen der CbC-Anbieter erhalten - oder eben Schreiben von Rechtsanwälten...
Ja, das ist eine heikle Sache. Einerseits ist mir das auch schon mal passiert, dass ich die anderen Anbieter vergessen habe, andererseite müsste es mich bei einer Differenz von 6 € und einem funktionierenden Kurzzeitgedächtnis schon stutzig machen, warum die Mahnung niedriger als die Rechnung ist. Wenn natürlich der Anbieter selbst abrechnet und die Rechnung nicht bei mir ankommt, ist das schwierig. Aber eigentlich muss das ja auf irgendeiner Telekom-Rechnung auftauchen.
Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
Man kanns der Telekom nicht verdenken. Ich habe sie nie darum beneidet, dass sie sich um die Sachen anderer kümmern musste und immer zwischen den Fronten stand. Aber sie hat ja auch gut daran verdient.
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[1.2.1.1.2] utelity antwortet auf Quarrk
17.12.2002 22:12
Hi Quarrk & co,

ich hatte das Gleiche, aber mit 3U - keine Telekomrechnung, nur Mahnung, diese bezahlt, 9 Monate später... (Story siehe 01058-forum)

ksp bieten Inkasso für Telekom aller Art an. Großbetrieb mit Massenabfertigung, sozusagen, für jeweils 25-30 Euro Gebühren.
Mich würde interessieren, wie es bei Dir und anderen ksp-Kunden weitergegangen ist.

lg
utelity

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[2] Tossi-3 antwortet auf pat270480
22.02.2002 16:03
Ich habe ebenso ksp im Nacken nur ging es bei mir um einen Rechnugsbetrag von 3,86 Euro und habe jetzt 30 Euro am Hals... von wegen Filter ab 5 Euro
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[3] druckweiss antwortet auf pat270480
18.01.2003 19:34
soll auch gerade von prompt bzw. ksp abgezockt werden.
habe im Dezember 2001 2,47 Euro über prompt vertelefoniert und über die Deutsche Telekom auch bezahlt. Habe nun im Dezember 02 und Januar 03 Zahlungsaufforderung von ksp bekommen. Mit Inkassokosten von 20,- Euro. Wer Inkassounternehmen kennt, weiss, dass die für unter 150,- Euro kein Schreiben verschicken.
Beschwerde an prompt läuft über Mehrwertnummer. Die wollen also in jedem Fall abkassieren. Scheint auch nur ein 2-Mann-Unternehmen zu sein. Gestaltung der Internetseite, die es auch erst recht frisch gibt, ist völlig unprofessionell, Geschäftspapiere etc. Alles offensichtlich selbst zusammengestrickt. Im Internet sind die betrügerischen Machenschaften von prompt, wer auch immer das sein mag, schon länger bekannt. Ich hoffe, dass sich die Staatsanwaltschaft bald einschaltet. Es gibt sicherlich viele Menschen, z.B. ältere und weniger informierte, die diesen Schwachsinn auch noch bezahlen. Möchte nicht wissen, wieviel die sich mittlerweile schon ergaunert haben. Und Deutschland und die Deutsche Telekom machen es erst möglich. Wo sind wir mit unserem "Rechtsstaat" hingekommen???