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Kündigungsmöglichkeit


05.08.2002 09:27 - Gestartet von dfh
Ich habe den 3Star-Online Vertrag abgeschlossen. Bisher habe ich von Quam 2 (Null-)Rechnungen bekommen - also sind meine Nummern von denen auch freigeschaltet.
Handy, Scheck und Tel.Karten habe ich noch nicht bekommen.
Nochmal eine Verständnisfrage:
Mit dem Star-online Vetrag habe ich 2 Vertragsverhältnisse. Einmal mit Quam und mit dem jew. Händler.
Der Händler ist verpflichtet, Handy und Scheck zu liefern.
Quam muß dafür sorgen, dass ich telefonieren kann. D. h. doch, dass Sie dafür sorgen müssen, dass mein Vertrag freigeschaltet wird und ich meine Karten bekomme. Wenn ich also keine Karten habe, ist das aus meines Sicht ein Umstand, den Quam zu vertreten hat. Insofern ist das doch ein Kündigungsgrund!

Freue mich auf euere Meinungen!
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[1] masterwilliam antwortet auf dfh
05.08.2002 09:46
Benutzer dfh schrieb:
Ich habe den 3Star-Online Vertrag abgeschlossen. Bisher habe ich von Quam 2 (Null-)Rechnungen bekommen - also sind meine Nummern von denen auch freigeschaltet.
Handy, Scheck und Tel.Karten habe ich noch nicht bekommen.
Nochmal eine Verständnisfrage:
Mit dem Star-online Vetrag habe ich 2 Vertragsverhältnisse.
Einmal mit Quam und mit dem jew. Händler.
Der Händler ist verpflichtet, Handy und Scheck zu liefern. Quam muß dafür sorgen, dass ich telefonieren kann. D. h. doch, dass Sie dafür sorgen müssen, dass mein Vertrag freigeschaltet wird und ich meine Karten bekomme. Wenn ich also keine Karten habe, ist das aus meines Sicht ein Umstand, den Quam zu vertreten hat. Insofern ist das doch ein Kündigungsgrund!

Freue mich auf euere Meinungen!

Quam hat seines dazu beigetragen, dass Du telefonieren kannst, nämlich die Karten freigeschaltet. Der Rest ist des Händlers Sache, so hat Quam es mal gesagt.
Daher wohl wenig Chancen, den Vertrag zu kündigen.
Aber irgendwie soll es möglich sein, dass ganze Rückabzuwickeln, eine Rechtsschutzvers. ist da wohl auch ganz hilfreich!!
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[1.1] News_GmbH antwortet auf masterwilliam
05.08.2002 10:22
Hallöchen "masterwilliam"!

Also, zurück zu wickeln, ist meines Wissens nicht mehr möglich, nachdem die Karten freigeschaltet wurden und auch davor kein Kündigungsschreiben zugesendet wurden!

Das Problem liegt ja jetzt darin, dass der Händler, bei dem "dfh" bestellt hatte, bis heute die versprochene Prämie mit der SIM-Karte noch nicht zugeschickt hatte!

Mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung, kann er auf die Erfüllung des Vertrages seitens des Händlers streitig machen, bei Quam eher wohl nicht!

Denn wie Du ja schon erwähnt hattest, haben Sie die Karten schon freigeschaltet und die SIM-Karten liegen immer beim Händler, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind!

Von daher kann "dfh" nicht mehr kündigen, aber mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung, auf Vertragserfüllung des Händlers pochen bestehen!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1] Superkolbi antwortet auf News_GmbH
05.08.2002 11:04
Von daher kann "dfh" nicht mehr kündigen, aber mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung, auf Vertragserfüllung des Händlers pochen bestehen!

Man kann auch ohne Rechtschutzversicherung klagen, da bei verurteilung die RA-Kosten der beklagte bezahlen muß.
Hat der allerdings kein Geld...
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[1.1.2] dfh antwortet auf News_GmbH
05.08.2002 12:05
Ich sehe das anders.
Die Verpflichtig Quam besteht darin, mir die Möglichkeit zu verschaffen, mit dem Quam Netz zu telefonieren. Dazu gehört:
1. Freischaltung meiner Nummer
2. Bereitstellen der Telefonkarte an mich

2. ist nicht erfolgt. Die Karte ist zwar beim Händler, aber nicht bei mir, wo sie eigentlich sein sollte.
Diesen Umstand hat Quam zu vertreten. Was für einen Sinn macht es, dass Quam die Karte nicht an mich direkt schickt?

gruß dfh
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[1.1.2.1] News_GmbH antwortet auf dfh
05.08.2002 12:18
Hallöchen "dfh"!

Es wurde mit dem Händler abgesprochen, dass der Händler eine bestimmte Anzahl an Vorratskarten bekommt, welches er bei der Aktivierung eines Vertrags auch angeben muss! Demnach sind bei den meisten Händler der Fall, dass Sie die Karten besitzen!
Es ist ganz selten, dass der Provider die Karten selbst rausschickt! TelePassport hat das damals mal praktiziert!

Demnach schickt in diesem Fall nicht Quam direkt an den Kunden, sondern eben der Händler, der Dich als Kunden hat! Quam hat sozusagen seine Pflichten an den Händler weitergegeben!

Quam hat ja seinen Teil erfüllt, in dem er die Karten rausgeschickt hat! Würdest Du immer noch den Anspruch erheben wollen, dass Quam die Karte direkt bei Dir ausgehängt hätten sollen, dann hättest Du auch direkt bei Quam eine Karte aktivieren lassen sollen und nicht bei einem Internet-Händler!

Von daher ist das kein Kündigungsgrund!

Mit freundlichen Grüßen
NGH