Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

AG Torgau - Grottenfalsches Urteil


02.08.2003 01:20 - Gestartet von comedian
Das AG Torgau hat ein grottenfalsches Urteil gefällt:

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agtorgau030703.html

Das AG Torgau geht von einem Vertrag aus, der darauf gerichtet sei, die Verbindung zum berechneten Entgelt herzustellen.

Selbst der BGH (Urteil vom 22.11.2001 Az.: III ZR 5/01) geht bei Premium-Rate-Diensten von mindestens zwei Verträgen aus:

1) die die technische Seite des Vorgangs betreffende und im Rahmen des Telefondienstvertrags zu erbringende Dienstleistung des Telekommunikationsunternehmens (vgl. § 3 Nr. 16, 19 TKG)
2) die die inhaltliche Seite des Vorgangs betreffende "weitere Dienstleistung", hier die Erbringung von Computersex-Diensten

Weitere Anmerkungen:
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/01082003/01082003.html

Gruß
Comedian
Menü
[1] Flashie antwortet auf comedian
02.08.2003 01:36
Benutzer comedian schrieb:
Das AG Torgau hat ein grottenfalsches Urteil gefällt:

Ein Einzelfall
Menü
[1.1] westok antwortet auf Flashie
02.08.2003 06:45
Benutzer Flashie schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Das AG Torgau hat ein grottenfalsches Urteil gefällt:

Ein Einzelfall


Nein!
im Urteil, in der Begründung wird immer mal auf andere Urteile aus der Vergangenheit 2002 und 2001 verwiesen.
Die Wende für die gesch. User ergab sich erst in den ersten Monaten 2003.
Unter www.Dialerundrecht.de findest Du nahezu alle Urteile seit
2001
westok
Menü
[] RE: AG Torgau
Rechenknecht antwortet auf
02.08.2003 08:43
Guten Morgen,

Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Das AG Torgau hat ein grottenfalsches Urteil gefällt:

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agtorgau030703.html

In der Tat im Ergebnis fraglich. Trotzdem finde ich es auch (leicht) fahrlässig, dass viele Leute noch immer mit uralter Software, völlig ungesichert ins Internet gehen und dem offenbar keine Bedeutung beimessen.

Vielfach sind diese Neulinge einfach nicht informiert. Sie vertrauen darauf, das der Rechner den Sie gekauft haben, alle notwendigen Programme hat um sich sorgenfrei in Internet zu tummeln.

Das ist, wie wenn ich meine Bremsen seit 8 Jahren nicht gewartet habe, plötzlich nimmt mir ein Raser die Vorfahrt, und ich kann nicht rechtzeitig halten. Wer ist schuld? Nicht nur der Raser.

Das mit den Bremsen ist noch nachzuvollziehen. Aber bildlich übertragen ist die Bremse eher die esc-Taste. Die Software zum Surfen ist wohl mehr mit dem Vergaser zu vergleichen. Wie dort die Einstellungen sein müssen weiß von den Normalautofahrern doch auch kaum jemand.

Selbst der BGH geht bei Premium-Rate-Diensten von mindestens zwei Verträgen aus:

Ich sehe nicht, inwiefern das zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

Die Klägerin kann ja Berufung einlegen.

Monopoly

Ich hoffe sehr das eine Berufung eingelegt wird. Es wurde offensichtlich von der Klägerseite mangelhaft argumentiert. Jedes Berufungsgericht wird diese Urteil kippen, da ja zusätzliche, neue, Argumente vorgebracht werden können.

Gruß
Rechenknecht
Menü
[] RE: AG Torgau
comedian antwortet auf
02.08.2003 10:33
Benutzer Monopoly schrieb:
Selbst der BGH geht bei Premium-Rate-Diensten von mindestens zwei Verträgen aus:

Ich sehe nicht, inwiefern das zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

Das AG Torgau geht von einen Vertrag "über die Herstellung dieser Verbindungen zu dem berechneten Entgelt" aus. Wenn die Leistung des Access Providers sich auf die blosse technische Verbindungsdienstleistung beschränkt und den zweiten Vertrag über den Mehrwert gar nicht erfasst, dann besteht die Gegenleistung für die Verbindung in normalen ISP Gebühren.

Bei Dialern ist wegen der allgemein bekannten Manipulationsmöglichkeiten und der Vertragspraxis der Accessprovider, die es unseriösen Content-Providern gestattet über die DTAG und andere Access-Provider Entgelte für Dienstleistungen vereinnahmen können, obwohl es an einem wirksamen Vertrag zwischen dem Content-Provider und dem Nutzer fehlt, sehr fragwürdig, ob sich die Einwahl dem Access Provider als Erklärung darstellt, dass der Kunde über die Verbindungsdienstleistung hinaus einen Mehrwertvertrag in Anspruch nehmen will.

Ich hoffe, dass Berufung eingelegt wird, und dass die Richter am LG Leipzig den Fall zu Ende denken. Vielleicht gelingt es der Klägerin noch, wirksam anzufechten.

Gruß
Comedian
Menü
[] RE: AG Torgau
comedian antwortet auf
02.08.2003 10:52
Benutzer Monopoly schrieb:
In der Tat im Ergebnis fraglich. Trotzdem finde ich es auch (leicht) fahrlässig, dass viele Leute noch immer mit uralter Software, völlig ungesichert ins Internet gehen und dem offenbar keine Bedeutung beimessen.

Das ist, wie wenn ich meine Bremsen seit 8 Jahren nicht gewartet habe, plötzlich nimmt mir ein Raser die Vorfahrt, und ich kann nicht rechtzeitig halten. Wer ist schuld? Nicht nur der Raser.

Hier liegt ein weiterer Fehler des Gerichts:

Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung. Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).

Gruß
Comedian
Menü
[1] tcsmoers antwortet auf comedian
02.08.2003 11:35
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
In der Tat im Ergebnis fraglich. Trotzdem finde ich es auch (leicht) fahrlässig, dass viele Leute noch immer mit uralter Software, völlig ungesichert ins Internet gehen und dem offenbar keine Bedeutung beimessen.

Das ist, wie wenn ich meine Bremsen seit 8 Jahren nicht gewartet habe, plötzlich nimmt mir ein Raser die Vorfahrt, und ich kann nicht rechtzeitig halten. Wer ist schuld? Nicht nur der Raser.

Hier liegt ein weiterer Fehler des Gerichts:

Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung. Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).


Daran sieht man doch, dass das "Standartrichtertum" in Deutschland überholt ist. Auch in der Juristerei wäre eine Spezialisierung dringend erforderlich. Wahrschein haben die beim AG Torgau noch nicht einmal eine Internetanschluss.

peso
Menü
[1.1] BKA antwortet auf tcsmoers
02.08.2003 12:17
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
In der Tat im Ergebnis fraglich. Trotzdem finde ich es auch (leicht) fahrlässig, dass viele Leute noch immer mit uralter Software, völlig ungesichert ins Internet gehen und dem offenbar keine Bedeutung beimessen.

Das ist, wie wenn ich meine Bremsen seit 8 Jahren nicht gewartet habe, plötzlich nimmt mir ein Raser die Vorfahrt, und ich kann nicht rechtzeitig halten. Wer ist schuld? Nicht nur der Raser.

Hier liegt ein weiterer Fehler des Gerichts:

Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung. Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).


Daran sieht man doch, dass das "Standartrichtertum" in Deutschland überholt ist. Auch in der Juristerei wäre eine Spezialisierung dringend erforderlich. Wahrschein haben die beim AG Torgau noch nicht einmal eine Internetanschluss.

peso
Falsch gedacht...http://www.justiz.sachsen.de/behinfo/aliste.phtml?beh_nr=63 sogar mit schönen Foto des altehrwürdigen Gebäudes!
Menü
[1.1.1] tcsmoers antwortet auf BKA
02.08.2003 12:20
Benutzer BKA schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
In der Tat im Ergebnis fraglich. Trotzdem finde ich es auch (leicht) fahrlässig, dass viele Leute noch immer mit uralter Software, völlig ungesichert ins Internet gehen und dem offenbar keine Bedeutung beimessen.

Das ist, wie wenn ich meine Bremsen seit 8 Jahren nicht gewartet habe, plötzlich nimmt mir ein Raser die Vorfahrt, und ich kann nicht rechtzeitig halten. Wer ist schuld? Nicht nur der Raser.

Hier liegt ein weiterer Fehler des Gerichts:

Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung. Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).


Daran sieht man doch, dass das "Standartrichtertum" in Deutschland überholt ist. Auch in der Juristerei wäre eine Spezialisierung dringend erforderlich. Wahrschein haben die beim AG Torgau noch nicht einmal eine Internetanschluss.

peso
Falsch gedacht...http://www.justiz.sachsen.de/behinfo/aliste.phtml?beh_nr=63 sogar mit schönen Foto des altehrwürdigen Gebäudes!

Ob der Richter das weiss, dass man im Hause so fortschrittlich ist.

peso
Menü
[1.1.1.1] Rechenknecht antwortet auf tcsmoers
02.08.2003 13:21
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer BKA schrieb:
peso
Falsch
>
gedacht...http://www.justiz.sachsen.de/behinfo/aliste.phtml?beh_nr=63 sogar mit schönen Foto des altehrwürdigen Gebäudes!

Ob der Richter das weiss, dass man im Hause so fortschrittlich ist.

peso

Wohl eher nicht. Sonst hatte eine Suche in Internet sicher den einen oder anderen passenden Beitrag gebracht.
Am liebsten würde ich dem Richter eine Rechnung schreiben:
„Vielen Dank für die Beauftragung. Kostet xxx EUR.“
Hat der Brief den AR erreicht ist folglich der Auftrag zu Stande gekommen ;-]

Gruß
Rechenknecht



Menü
[2] GPX750R antwortet auf comedian
02.08.2003 13:23
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
In der Tat im Ergebnis fraglich. Trotzdem finde ich es auch (leicht) fahrlässig, dass viele Leute noch immer mit uralter Software, völlig ungesichert ins Internet gehen und dem offenbar keine Bedeutung beimessen.

Das ist, wie wenn ich meine Bremsen seit 8 Jahren nicht gewartet habe, plötzlich nimmt mir ein Raser die Vorfahrt, und ich kann nicht rechtzeitig halten. Wer ist schuld? Nicht nur der Raser.

Hier liegt ein weiterer Fehler des Gerichts:

Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung. Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).

Gruß
Comedian

Einzig wirksamer Schutz sollte das Gesetz und die Justiz sein.
Seit Jahren ergaunerten TL ( mit z.B. Comet Media, Gewinn24.de, Tele Team Works ASP, Sun ... u.v.w.)und IJ Hand in Hand Beträge in Millionenhöhe. Firmen werden gegründet, darüber gearbeitet und nach kurzer Zeit wieder gelöscht. Ein Abend im Netz reicht aus, um sich ein Bild über beide zu machen. Gesetz und Justiz schauen zu. Das was hier passiert, ist keine Privatsache mehr. Ist es wirklich so schwer, offensichtlichen Gaunern das Handwerk zu legen? Schon allein im Sinne des volkswirtschaftlichen Schadens hätten die zuständigen Behörden schon längst reagieren müssen.

Gruß
GPX750R
Menü
[2.1] Hans-PeterS antwortet auf GPX750R
02.08.2003 21:04

Einzig wirksamer Schutz sollte das Gesetz und die Justiz sein. Seit Jahren ergaunerten TL ( mit z.B. Comet Media, Gewinn24.de, Tele Team Works ASP, Sun ... u.v.w.)und IJ Hand in Hand Beträge in Millionenhöhe. Firmen werden gegründet, darüber gearbeitet und nach kurzer Zeit wieder gelöscht. Ein Abend im Netz reicht aus, um sich ein Bild über beide zu machen. Gesetz und Justiz schauen zu. Das was hier passiert, ist keine Privatsache mehr. Ist es wirklich so schwer, offensichtlichen Gaunern das Handwerk zu legen? Schon allein im Sinne des volkswirtschaftlichen Schadens hätten die zuständigen Behörden schon längst reagieren müssen.

Gruß
GPX750R

Wie wäre es wenn jemand deer Urlaub hat odeer Arbeitslos ist odeer Rentner jetzt mal so nett sein würde, (Email/ FAX) Adressen von Fraktionen, Spezialisten Ministern (Kynast) und Buka Gerhard und Petitionsausschuss bei den Landtagen und Bundestag zusammenzustellen und gleich mal ein paar Musterschreiben zu formulieren,
die hier weitergegeben werden können (zB über email)

Und wir alle schicken mal paar mails los ! nur so kann man Politiker bewegen.

Übrigens gab es zum Gesetzesentwurf 2003 eine Ergänzung vom Bundesrat sowie Forderungen der CDU-CSU Fraktion, die weitergehen. Wo bleiben die Grünen???

Grüße Peter
Menü
[2.1.1] GPX750R antwortet auf Hans-PeterS
03.08.2003 18:40
Benutzer Hans-PeterS schrieb:

Einzig wirksamer Schutz sollte das Gesetz und die Justiz sein. Seit Jahren ergaunerten TL ( mit z.B. Comet Media, Gewinn24.de, Tele Team Works ASP, Sun ... u.v.w.)und IJ Hand in Hand Beträge in Millionenhöhe. Firmen werden gegründet, darüber gearbeitet und nach kurzer Zeit wieder gelöscht. Ein Abend im Netz reicht aus, um sich ein Bild über beide zu machen. Gesetz und Justiz schauen zu. Das was hier passiert, ist keine Privatsache mehr. Ist es wirklich so schwer, offensichtlichen Gaunern das Handwerk zu legen? Schon allein im Sinne des volkswirtschaftlichen Schadens hätten die zuständigen Behörden schon längst reagieren müssen.

Gruß
GPX750R

Wie wäre es wenn jemand deer Urlaub hat odeer Arbeitslos ist odeer Rentner jetzt mal so nett sein würde, (Email/ FAX) Adressen von Fraktionen, Spezialisten Ministern (Kynast) und Buka Gerhard und Petitionsausschuss bei den Landtagen und Bundestag zusammenzustellen und gleich mal ein paar Musterschreiben zu formulieren, die hier weitergegeben werden können (zB über email)

Und wir alle schicken mal paar mails los ! nur so kann man
Politiker bewegen.

Übrigens gab es zum Gesetzesentwurf 2003 eine Ergänzung vom Bundesrat sowie Forderungen der CDU-CSU Fraktion, die weitergehen. Wo bleiben die Grünen???

Grüße Peter

Mich würde es interessieren, ob und welche Verbindungen direkt oder indirekt es zwischen Providern und Politikern gibt. Die Aufsichtsratposten und insbesondere Beraterverträge halte ich mehr für eine Umgehung vom Bestechungsvorwurf. Denn es passiert nichts, und dies wundert mich doch sehr. Die Betrugsmasche über TL ist doch offensichtlich.

Gruß
Uwe
Menü
[3] K2107 antwortet auf comedian
04.08.2003 16:55
Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

ganz so einfach ist das auch wieder nicht!
windows ist ein nachrichtenbasiertes betriebssystem, somit fordert eine software per windows-api eine andere auf, etwas zu tun - z.b. "beende dich" - dieser applikation bliebt es erstmal frei, dieser nachricht auch zu widersprechen ... natürlich ist das auch eine frage der rechteverteilung auf dem system ...
aber wenn der user gleichzeitig hauptbenutzer/admin ist, spielt es sich genau so ab!


Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung.

das stimmt so nicht ...

Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).

außerdem läuft auf der hardware doch auch software, oder!? ; )
wenn diese mit ihrer umwelt (peripherie des computers) kommunizieren kann, dann meist auch umgekehrt ...

naja, we'll see ...
Menü
[3.1] comedian antwortet auf K2107
04.08.2003 17:22
Benutzer K2107 schrieb:
Die Installation von Dialer Software bringt oft nix. Software läuft auf dem PC des Anwenders und kann von einem böswilligen Dialer einfach abgeschalten werden, indem der zugehörende Prozess aus dem Speicher gelöscht wird.

ganz so einfach ist das auch wieder nicht!
windows ist ein nachrichtenbasiertes betriebssystem, somit fordert eine software per windows-api eine andere auf, etwas zu tun - z.b. "beende dich" - dieser applikation bliebt es erstmal frei, dieser nachricht auch zu widersprechen ... natürlich ist das auch eine frage der rechteverteilung auf dem system ... aber wenn der user gleichzeitig hauptbenutzer/admin ist, spielt es sich genau so ab!

Richtig. Windows NT ist eine Kombination aus einem geschichteten Betriebssystem und einem Client/Server oder Mikrokernelbetriebssystem. Letztlich laufen Dialerschutzprogramme als Prozesse. Mit einem entsprechenden Zugriffstoken auf den Prozess eines Dialerschutzprogrammes kann der Prozess beendet werden. Nicht umsonst gibt es im Ressource Kit das Tool 'kill.exe', mit dem ein lokaler Admin vom System gesperrte Prozesse beenden kann.



Wirksamer Schutz kann nur eine Hardwarelösung bieten, nicht eine Softwarelösung.

das stimmt so nicht ...

Ich bin gespannt, wann das erste Gericht verlangt, dass sich der Telefonkunde einen Cisco-Router anschaffen muss :-).

außerdem läuft auf der hardware doch auch software, oder!? ; )

Das ist nicht richtig. Auf dem 0190 Blocker von Conrad läuft keine Software.

Gruß
Comedian
Menü
[3.1.1] K2107 antwortet auf comedian
05.08.2003 09:23
Das ist nicht richtig. Auf dem 0190 Blocker von Conrad läuft keine Software.

ACK - mit dem habe ich mich bisweilen nicht befasst...
Menü
[] RE: AG Torgau
comedian antwortet auf
03.08.2003 02:33
Benutzer Monopoly schrieb:
Aber das Gericht ist ja zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klägerin die Einwahl zu vertreten habe. Wenn man das annimmt, wird man die angeblich vorhandene Willenerklärung zum Vertragsangebot gleichermaßen auf den Mehrwert- und den Resellervertrag beziehen müssen. Denn nur einen von beiden Verträgen schließen zu wollen, macht aus Kundenperspektive keinen Sinn. Das spricht auch für die Anwendbarkeit von § 139 BGB.

Wahrscheinlich wollte der Sohn der Klägerin gar keinen Vertrag schliessen. Er wollte wahrscheinlich schlicht über die bestehende Internetverbindung zum Content gelangen. Leider haben die das nicht vorgetragen und leider haben sie keine Angaben zur GUI des Dialers gemacht.

Ich habe bisher noch keinen Dialer erlebt, der dem Kunden klipp und klar mitgeteilt hätte, dass es beim Betätigen des 'Ja weiter' Buttons zum Abbruch und Neuaufbau der Verbindung kommt. Meist wird man Download eines Zugangstools oder Viewers aufgefordert. Irgendwann sieht der Kunde die Oberfläche des Dialers. Auf den meisten Dialern wird der Vertragsgegenstand nicht beschrieben. Da kannst du dann so einen Müll lesen wie 'Verbinden mit Securecheck' oder ähnlich Nichtssagendes. Irgendwo ganz unten links im Eck steht dann mit Schriftgröße 8pt zB '0190824157 IBS 1,86 EUR/min'.

Man muss dem Gericht auch zugestehen, dass die Klägerin widersprüchliche Angaben zu ihrem Verhalten gemacht hat. Das schadet der Glaubwürdigkeit.

Wo du recht hast. Ich würde auch mal erwarten -wenn man schon behauptet, einen Button gedrückt zu haben - dass man sich daran erinnern kann, was man da bestätigt hat und was man mit dem Click wollte. Deswegen hat das Gericht ja auch die Anfechtung mangels substantiierten Vortrags verneint.

Gruß
Comedian
Menü
[1] Scretchy antwortet auf comedian
21.10.2003 14:10
Hallo!
Ich bräuchte Informationen über diesen Dialer (0190824157). Diese Nummer ist auf meiner Telefonrechnung aufgetaucht und ich weiß sicher, dass ich nichts dergleichen installiert habe, geschweige denn weiß, woher das Ding kommt. Wäre süper nett und hilfreich, wenn Du/Sie mir dabei helfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Bine
Menü
[1.1] Wiewaldi antwortet auf Scretchy
21.10.2003 15:26
Benutzer Scretchy schrieb:
Hallo!
Ich bräuchte Informationen über diesen Dialer (0190824157). Diese Nummer ist auf meiner Telefonrechnung aufgetaucht und ich weiß sicher, dass ich nichts dergleichen installiert habe, geschweige denn weiß, woher das Ding kommt. Wäre süper nett und hilfreich, wenn Du/Sie mir dabei helfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Bine


Wie wärs hiermit?

http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html
Menü
[1.2] westok antwortet auf Scretchy
21.10.2003 18:24
Hallo Bine,

Die Nummer von 0190 824157 ist unter der Fa. dtms angeschlossen
Die Nummer ist bei der Rgtp registriert, der Dialer dürfte gesetzeskonform sein.

Dienstekennzahl Rufnummer Betreiber
190 854157 DTMS - Deutsche Telefon- und



Adresse:

DTMS - Deutsche Telefon- und
Marketing Services AG
Isaac-Fulda-Allee 16

55124 Mainz

Stand:10/21/2003

Sollte Dein Dialerbefall vor 08.2003 gewesen sein, solltest Du eine Beweissicherung in deinem PC vornehmen lassen.

Westok
Menü
[] RE: AG Torgau
federico antwortet auf
04.08.2003 16:20
Benutzer Monopoly schrieb:
Das AG Torgau geht von einen Vertrag 'über die Herstellung dieser Verbindungen zu dem berechneten Entgelt' aus. Wenn die Leistung des Access Providers sich auf die blosse technische Verbindungsdienstleistung beschränkt und den zweiten Vertrag über den Mehrwert gar nicht erfasst, dann besteht die Gegenleistung für die Verbindung in normalen ISP Gebühren.

Aber das Gericht ist ja zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klägerin die Einwahl zu vertreten habe.

Aber nur gegenüber demjenigen, der nach Treu und Glauben bereits den Einwahlvorgang als bewußte Erklärung verstehen darf. Und höchstens der (Verbindungs-)Netzbetreiber wird darauf vertrauen dürfen, daß eine Einwahl in dem Bewußtsein vorgenommen wird, den Netzbetreiber mit der Weiterleitung des Anrufs an den Anschluß unter gewählten Rufnummer, und nach dessen Entgegennahme durch den Ziel-Anschlußinhaber mit der Verbindungsherstellung zu beauftragen.

Der Inhaber einer (frei tarifierbaren) Dialer-Mehrwertnummer wird sich nicht darauf berufen können, nach Treu und Glauben 1. jeden Anruf seiner eigenen Nummer durch sein übermitteltes Dialer-Programm als vom Anschlußinhaber verursacht annehmen zu dürfen, und 2. darauf vertrauen zu dürfen, daß eine vom Anschlußinhaber ausgelöste Ausführung seines Anwahlprogramms unvermeidlich mit dem Bewußtsein einer Erklärung über eine Computersex-Dienstleistung geschehen sein muß.

Jedenfalls dann nicht, wenn die Möglichkeit eines Selbststarts der Anwahlsoftware nicht ausgeschlossen ist, und solange keine Seiten-Gestaltung nachgewiesen ist, die eine Anwahlprogramm-Auslösung unmöglich erscheinen läßt, bei der sich der Anschlußinhaber unvermeidlich des Abschlusses eines Computersex-Vertrags zu den geforderten Entgelten bewußt sein müßte.

Wenn man das annimmt, wird man die angeblich vorhandene Willenerklärung zum Vertragsangebot gleichermaßen auf den Mehrwert- und den Resellervertrag beziehen müssen. Denn nur einen von beiden Verträgen schließen zu wollen, macht aus Kundenperspektive keinen Sinn.

Es kommt aber auf die Sicht des angeblichen Vertragspartners (Verbindungsnetzbetreiber bzw. Mehrwertdienstleister)an, dessen vermeintliches Vertrauen in den Erklärungsgehalt des Anwahlvorgangs nach Treu und Glauben geschützt sein soll.

f.