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callero city betrug


01.06.2002 02:36 - Gestartet von tomtel88
hi alle geschädigten,
ich habe eine bitte bzw. frage:
habe nun auch angeblich mit callero city
für ca. 5 cent (der phantasiepreis) die minute laaaaange gesurft
(ca. 80 stunden), was ja nicht so stimmt.
habe auch den standardbrief von talkline auf meinen einwand
bekommen, die ignorieren ja den einwand...
...UND HABE NUN KEINE SCREENSHOTS ODER SONSTIGES
ZUM BEWEIS DASS DIESER TARIF NICHT EXISTIERT HAT...
kann mir bitte jemand, der einen screenshot oder eine gespeicherte seite, bei ders um den Callero City Tarif geht, zumailen? habe so einen beitrag irgendwo hier schonmal gelesen, finde ich aber leider nicht mehr.
meine email: t.o.m.8.@gmx.net
Vielen Dank und....
ZAHLEN WERDEN WIR HOFFENTLICH ALLE NICHT!!!

Achso, was machen wir eigentlich dagegen, dass talkline alle einwände ignoriert und die strittigen forderungen an inkassobüros weitergibt, was RECHTLICH UNZULÄSSIG ist??


P.S: nicht mal den standardbrief haben die richtig gemacht, bei mir stand im adressfeld noch der name eines anderen geschädigten.....sehr professionell...

also nochmal danke falls mir jemand was brauchbares zumailen kann!
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[] tomtel88 antwortet auf
01.06.2002 03:17
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer tomtel88 schrieb:
hi alle geschädigten, ich habe eine bitte bzw. frage:
habe nun auch angeblich mit callero city für ca. 5 cent (der phantasiepreis) die minute laaaaange gesurft
(ca. 80 stunden), was ja nicht so stimmt.
habe auch den standardbrief von talkline auf meinen einwand bekommen, die ignorieren ja den einwand...
...UND HABE NUN KEINE SCREENSHOTS ODER SONSTIGES ZUM BEWEIS DASS DIESER TARIF NICHT EXISTIERT HAT... kann mir bitte jemand, der einen screenshot oder eine gespeicherte seite, bei ders um den Callero City Tarif geht, zumailen? habe so einen beitrag irgendwo hier schonmal gelesen,
finde ich aber leider nicht mehr.
meine email: t.o.m.8.@gmx.net
Vielen Dank und....
ZAHLEN WERDEN WIR HOFFENTLICH ALLE NICHT!!!

Mir ist bekannt, dass Talkline von den Kunden verlangt, dass sie nachweisen, von welchem Tarif sie ausgegangen sind. Mir ist aber auch bekannt, dass dies eine unzulässige Beweislastumkehr ist. Talkline muss nachweisen, dass ihr neuer Tarif wirksam geworden ist. Daher bist du eigentlich auf der sicheren Seite, wenn du den alten Preis bezahlst. Bzw. wenn sie keinen vernünftigen EVN auf die Beine kriegen, kannst du wahlweise ein Schlichtungsverfahren bei der RegTP einleiten, den Durchschnitt der letzten Monate nach § 17 TKV bezahlen, oder gar nichts bezahlen. Talkline kann dagegen nichts machen, solange sie keinen EVN haben.

Achso, was machen wir eigentlich dagegen, dass talkline alle einwände ignoriert und die strittigen forderungen an inkassobüros weitergibt, was RECHTLICH UNZULÄSSIG ist??

Unzulässig ist das nicht, nur sind die Zahlungsaufforderungen dann nichtig, wenn kein Zahlungsverzug vorliegt. Und der liegt nicht vor, wenn kein EVN kommt. Ist die Zahlungsaufforderung nichtig, muss Talkline natürlich auch seine Inkasso-Büro-Gebühren selbst tragen, nicht der Kunde. Insofern also kein Grund zur Beunruhigung.

Ron's enemy
DANK DIR!
...und ich weiss du hast recht, aber ich hätte gerne was in der hand falls die behaupten, der zugang hätte diese ca. 5cent gekostet und ich hätte vorher auf der callero seite nachschauen sollen, jedesmal bevor ich mich einwähle! die haben ja auch irgendwas an den tarifen geschraubt. da wären die ja leider im recht.
leider habe ich ja nicht mal mehr die nummer unter der ich mich da eingewählt habe...
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[] ascador antwortet auf
02.06.2002 11:37
moin moin

erstmal danke, ronsenemy, du hast hier scheinbar echt den
plan im sack, also den vollen durchblick.

Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer tomtel88 schrieb:
DANK DIR!
...und ich weiss du hast recht, aber ich hätte gerne was in der hand falls die behaupten, der zugang hätte diese ca. 5cent gekostet und ich hätte vorher auf der callero seite nachschauen sollen, jedesmal bevor ich mich einwähle!

Das können sie tatsächlich verlangen. Dann müssen sie aber nachweisen, dass die gültigen Preise auf der Website auch unmissverständlich standen. Und das dürfte schwer werden.

ich glaube, dass die sich das ganz einfach zusammenstricken
koennen, ne webseite zu erstellen und dan zu behaupten, die
war zu dem fraglichen zeitpunkt online, ist ziemlich einfach...

die haben ja auch irgendwas an den tarifen geschraubt. da wären die ja leider im
recht.
leider habe ich ja nicht mal mehr die nummer unter der ich mich
da eingewählt habe...

Die ist auch nicht so wichtig. Überhaupt würde ich nicht viel rummachen wegen Talkline. Solange sie keinen EVN erteilen, würde ich keinen Finger krumm machen (vgl. § 16 Abs. 3 S. 1 TKV). Ich glaube auch nicht, dass sie so dumm sind und klagen. Da würden sie sich nämlich nach Strich und Faden blamieren.

Ron's enemy

das sehe ich auch so. das inkassobuero kriegt man schon ab-
gewimmelt...
schoen durchhalten, leute...

bis denn :)
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[] ascador antwortet auf
03.06.2002 20:42
moin moin

Benutzer ron's enemy schrieb:
Leider haben sie bei mir relativ schnell kapituliert. Schade eigentlich - bei T-Mobil, die dann das Schlichtungsverfahren gegen mich verloren haben, hat's mehr Spaß gemacht.

na dann hast du ja erfahrung mit sowas...

das sehe ich auch so. das inkassobuero kriegt man schon ab- gewimmelt...
schoen durchhalten, leute...

Eben. Diese Sicherheit gilt aber, wie gesagt, nur, solange Talkline keinen EVN erteilt! Für den sie übrigens rein theoretisch Geld berechnen könnten. Außerdem muss man nachweisen können, dass man fristgemäß Einwendung erhoben hat.

wie lange ist die frist?
sind das die auf der dtag-rechnung angegebenen 80 tage?

Ist eines davon nicht der Fall, kann man in Teufels Küche kommen, wenn man nicht bezahlt.

Man sollte übrigens bei der Einwendung nicht (oder jedenfalls nicht ausschließlich) schreiben, dass unklar ist, welcher Tarif angewendet wird, sonst entfällt u.U. die Pflicht zur Erteilung eines EVN.

ich habe wegen nichtnachvollziehbarkeit der rechnung widerspruch eingelegt (verbindungen fuer einen tag, ueber 30 stunden)...

hm, ich hab bisher nur per fax widersprochen, und das zweimal...
auf das erste mal kam der standard-brief...
auf das zweite mal noch nix...
dann behaupten die wahrscheinlich, wenns drauf ankommt, den widerspruch nicht erhalten zu haben, was?!?
aber auch ein einschreibebrief mit rueckschein ist bei gericht seit neuester rechtsprechung kein beweis dafuer, dass der empfaenger das schreiben erhalten hat, denn der brief koennte ja leer gewesen sein...
es liegt die vermutung nahe, dass talkline darauf abzielt...
ich werde jedenfalls vorsichtshalber meinen widerspruch noch einmal per einschreiben hinschicken...

bis denn :)