moin moin
Benutzer ron's enemy schrieb:
Leider haben sie bei mir relativ schnell kapituliert. Schade eigentlich - bei T-Mobil, die dann das Schlichtungsverfahren gegen mich verloren haben, hat's mehr Spaß gemacht.
na dann hast du ja erfahrung mit sowas...
das sehe ich auch so. das inkassobuero kriegt man schon ab- gewimmelt...
schoen durchhalten, leute...
Eben. Diese Sicherheit gilt aber, wie gesagt, nur, solange Talkline keinen EVN erteilt! Für den sie übrigens rein theoretisch Geld berechnen könnten. Außerdem muss man nachweisen können, dass man fristgemäß Einwendung erhoben hat.
wie lange ist die frist?
sind das die auf der dtag-rechnung angegebenen 80 tage?
Ist eines davon nicht der Fall, kann man in Teufels Küche kommen, wenn man nicht bezahlt.
Man sollte übrigens bei der Einwendung nicht (oder jedenfalls nicht ausschließlich) schreiben, dass unklar ist, welcher Tarif angewendet wird, sonst entfällt u.U. die Pflicht zur Erteilung eines EVN.
ich habe wegen nichtnachvollziehbarkeit der rechnung widerspruch eingelegt (verbindungen fuer einen tag, ueber 30 stunden)...
hm, ich hab bisher nur per fax widersprochen, und das zweimal...
auf das erste mal kam der standard-brief...
auf das zweite mal noch nix...
dann behaupten die wahrscheinlich, wenns drauf ankommt, den widerspruch nicht erhalten zu haben, was?!?
aber auch ein einschreibebrief mit rueckschein ist bei gericht seit neuester rechtsprechung kein beweis dafuer, dass der empfaenger das schreiben erhalten hat, denn der brief koennte ja leer gewesen sein...
es liegt die vermutung nahe, dass talkline darauf abzielt...
ich werde jedenfalls vorsichtshalber meinen widerspruch noch einmal per einschreiben hinschicken...
bis denn :)