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Eingeständnis von Talkline


18.04.2002 19:23 - Gestartet von talklist
Hallo Talkline-Geschädigte,

danke Ron und Teleterror für die Hinweise. Habe es nicht mehr geschafft damals auf die BMWi-Seite zu schauen.

Das folgende wird aber alle interessieren, die in Auseinandersetzung mit TALKLINE stehen!

Heute habe ich ein Schreiben von Talkline erhalten, mit dem ich gar nicht mehr gerechnet habe, hier der Auszug:

TL TALKLlNE


Tallkline GmbH & Co. KG., Postfach 20 09, 53010 Bonn

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Talkline GmbH & Co. KG
Postfach 6244
76042 Karlsruhe
Telefon: (0 1802)801050
Fax:(01802)601050
e-mail: 01050@talkline.de

Datum: 15.04.2002

Ihre Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Deutsche Telekom AG erstellt seit kurzem keinen Einzelgesprächsnachweis für Internet-Verbindungen mehr. Dies betrifft auch Talkline als Anbieter von Internet-by-Call-Diensten, die über die Telekom-Rechnung abgerechnet werden. Daher ist eine nachträgliche Prüfung der von Ihnen geführten Internet-Sessions unmittelbar nicht möglich.
Wir bedauern Ihnen nicht den gewünschten Service bieten zu können. Wir sind jedoch durch Einschränkungen der Deutsche Telekom AG gebunden. Ein Nachweis Ihrer einzelnen Internet-Verbindung ist uns nur möglich, wenn Sie über einen bei uns registrierten Zugang surfen. Informationen finden Sie dazu unter http://www.talkline.de.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Talkline-Team

Das ist das schriftliche Eingeständnis von Talkline, daß ihre Forderungen durch "eine nachträgliche Prüfung der von Ihnen geführten Internet-Sessions unmittelbar nicht möglich (ist)". Die Antwort ist auch ein Beweis dafür, daß meine Beschwerde bei Talkline eingegangen ist und das bisher ohne Einschreiben und Rückschein.

Damit tritt § 16 (3) in Verbindung mit § 17 der TKV bei strittiger Höhe des Entgelts ein, wozu natürlich nichts in dem Brief steht. Ich werde also den Durchschnitt der zurückliegenden weit unter 6 Monaten liegenden Internet-Sessions für die Abrechnung zugrunde legen und diesmal mit Einschreiben und Rückschein.

Damit ist für mich die Sache erledigt.

Gruß

Talklist


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[1] teleterror antwortet auf talklist
18.04.2002 22:09
Hi talklist,

den gleichen Schrieb habe ich auch vor einiger Zeit schon (vor meiner aktven Teilnahme am Forum) erhalten und konnte einfach nur den Kopf drüber schütteln.
Langsam bin ich sehr geneigt, mir das Geld per Rückbuchung zurückzuholen und dann talkline-Mahnungen zu sammeln.

Auf meine x Beschwerde-E-Mails an die talkline E-Mail-Adressen habe ich nur einmal eine Antwort erhalten, daß ich doch bitte die Hotline anrufen solle oder an 01050@talkline.de schreiben sollte.

Gruß.

teleterror
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[2] sp. antwortet auf talklist
02.05.2002 10:21
Benutzer talklist schrieb:

Die Deutsche Telekom AG erstellt seit kurzem keinen Einzelgesprächsnachweis für Internet-Verbindungen mehr. Dies betrifft auch Talkline als Anbieter von Internet-by-Call-Diensten, die über die Telekom-Rechnung abgerechnet werden. Daher ist eine nachträgliche Prüfung der von Ihnen geführten Internet-Sessions unmittelbar nicht möglich.

Ich find's kraß, daß seitdem (wobei ich anmerken muß, daß einzelne Firmen weiterhin 'nen EVN auf der T-Rechnung liefern) sich die Beschwerden über Mond-Posten auf den Internet-Rechnungen offensichtlich häufen und die Firmen sich mit einem Schwachsinn nach dem obigen Muster rausreden.

Natürlich ist es möglich, die Richtigkeit der Rechnung zu bestreiten. Kann die Firma keine Verbindungsdaten liefern, kann sie ihre Forderungen nicht nachweisen und hat damit ein Problem.

Ich denke, es wäre mal ganz sinnvoll, diese Geschichten stets in Kopie an RegTP, BMWi und Petitionsausschuß zu schicken. Vielleicht kommt's dann ja doch mal zu einer Änderung der Rechtslage.

Sp.
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[2.1] Quehl antwortet auf sp.
03.05.2002 02:34
ich habe auch eine nicht nachvollziehbare, überhöhte Rechnung bekommen. Die Telekom konnte nur den Gesamtbetrag nicht einziehen. Ich wollte einen Teilbetrag bezahlen, das geht aber nicht. Außerdem besteht ein Vertrag, daß die Telekom die anfallenden Kosten von meinem Konto einzieht. Da ich ja nicht wissen muß, wieviel Kosten genau anfallen, ist Talkline doch verpflichtet, mir eine ordnungsgemäße Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis zu liefern. Ich kann das jedenfalls nicht ausrechnen, zumal die Tarife sich dauernd geändert haben und ich die Tarife nicht mehr habe. Talkline hat sogar Surftarife angegeben, die ich nie verwendet habe. Da sollen die man ruhig mit Ihrer Einzugszentrale kommen, von mir bekommen die nichts mehr. Das, was die von mir zuviel erhalten haben, muß ich ja auch von den jetzigen Kosten wieder abziehen.
Kann mir jemand die Email der Regulierungsbehörde geben? Da will ich jetzt auch mal hinschreiben.
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[] seb antwortet auf
30.04.2002 16:49
Wie geht denn ganau die Rückbuchung von statten? Muß ich mich bei meiner Bank melden oder bei der Telekom?
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[1] teleterror antwortet auf seb
30.04.2002 19:06
Benutzer seb schrieb:
Wie geht denn ganau die Rückbuchung von statten? Muß ich mich bei meiner Bank melden oder bei der Telekom?

Hi seb,

Du mußt Dich an Deine Bank wenden.

Schöne Grüße,

teleterror
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[2] raatiger antwortet auf seb
01.05.2002 20:10
Talkline hat mir auch eine überhöhte Rechnung geschickt. Daraufhin habe ich die Talkline-Forderung einbehalten und gewartet was passiert. Dann kam die erste Mahnung. Auf die habe ich mit einem Widerspruch reagiert und dann die Summe, die ich tatsächlich im Januar versurft habe (und an den Durchschnitt der Vormonate angepasst) überwiesen. Jetzt erhielt ich zum zweiten Mal Post von Talkline,- letzte Mahnung.
Mit keinem Wort wird mein Widerspruch erwähnt, auch kein Wort zu meiner geforderten detailierten Verbindungsauflistung, kein Wort zum falschen Tarif auf besagter Website,- nichts. Allerdings fordern sie jetzt die ursprüngliche Summe weniger der Summe, die ich aus Fairness-Gründen überwiesen hatte.
Jetzt drohen sie mit ihrem Inkassounternehmen und zusätzlichen Kosten.
Was soll ich jetzt tun? Es handelt sich um 7,72 Euro. Mir geht es ja nur ums Prinzip. Soll ich abwarten oder lieber zahlen?
Gruß,
Janet
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[2.1] Sperling antwortet auf raatiger
02.05.2002 10:17
Hallo,
ja es ist traurig, was manchmal für überhöhte Preise oder Rechnungen gefordert werden.
Ich habe selber auch schon solche Erfahrungen gemacht.
An Deiner Stelle würde ich die knapp 8 EUR zahlen, denn mit einem Inkassobüro ist nicht zu Spaßen. Du bekommst sofort einen Eintrag in die Schufa!!!
Das bringt dir nur Probleme (bei Krediten, Ratenkäufen, Finanzierungen, aber auch bei einem neuen Handykauf, etc.)
Falls sich das mit den Rechnungen wiederholt, würde ich ein Schreiben aufsetzen, mit dem Inhalt, daß du dich darum bemühen wirst, das Vertragsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, wenn das so weitergeht...
Ruf auch bei der Hotline an und schildere deine Unzufriedenheit, aber freundlich bleiben, denn dein Zuhörer kann auch nichts dafür :-)
In der Regel wird es dann schlagartig besser. Man will ja auch seine Kunden behalten.
Übe nie Druck mit Zahlungsverweigerung aus. Die sind darauf vorbereitet (bei zigtausend Kunden...) und sitzen am längerem Hebel.
Also viel Glück!!
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[2.1.1] sp. antwortet auf Sperling
02.05.2002 10:26
Benutzer Sperling schrieb:

An Deiner Stelle würde ich die knapp 8 EUR zahlen, denn mit einem Inkassobüro ist nicht zu Spaßen. Du bekommst sofort einen Eintrag in die Schufa!!!

Wenn ein Unternehmen auf substantiiertes Bestreiten der Rechnung sich weigert, den Betrag nachzuweisen (wozu es verpflichtet wäre), würde ich jeden Schufa-Eintrag mit einem Strafantrag beantworten (kreditgefährdende Verleumdung). Ich würde stets ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich zahlungsfähig bin, aber die Richtigkeit der Forderung bestreite und gerne sofort nach dem (wohl nicht möglichen, da meiner Ansicht falsch) Nachweis zahlen werde.

Damit liegt der schwarze Peter beim Unternehmen. Z.B. wird kaum ein Gericht die Kosten eines Inkasso-Unternehmens akzeptieren, selbst wenn das Gericht zu der Ansicht kommen sollte, die Forderung sei berechtigt.

Sp.
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[2.2] Inotomi antwortet auf raatiger
02.05.2002 20:35
Benutzer raatiger schrieb:
Talkline hat mir auch eine überhöhte Rechnung geschickt. Daraufhin habe ich die Talkline-Forderung einbehalten und gewartet was passiert. Dann kam die erste Mahnung. Auf die habe ich mit einem Widerspruch reagiert und dann die Summe, die ich tatsächlich im Januar versurft habe (und an den Durchschnitt der Vormonate angepasst) überwiesen. Jetzt erhielt ich zum zweiten Mal Post von Talkline,- letzte Mahnung. Mit keinem Wort wird mein Widerspruch erwähnt, auch kein Wort zu meiner geforderten detailierten Verbindungsauflistung, kein Wort zum falschen Tarif auf besagter Website,- nichts. Allerdings fordern sie jetzt die ursprüngliche Summe weniger der Summe, die ich aus Fairness-Gründen überwiesen hatte. Jetzt drohen sie mit ihrem Inkassounternehmen und zusätzlichen Kosten.
Was soll ich jetzt tun? Es handelt sich um 7,72 Euro. Mir geht es ja nur ums Prinzip. Soll ich abwarten oder lieber zahlen? Gruß,
Janet

Hallo!

Genau die gleiche Geschichte auch bei mir.
Nur geht es bei mir um 31,00 Euro (brutto).
Die einzige Stelle/Verbindung in meiner Rechnung ist mit rund 20 Cent vermerkt. Allerdings möchte ich nicht extra wegen 20 Cent zur Bank laufen...
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[] STIMMT NICHT MEHR!!! (war: RE: Eingeständnis von Talkline)
sp. antwortet auf
02.05.2002 10:16
Benutzer ron's enemy schrieb:

Die meisten Banken schreiben in ihren AGB, dass Rückbuchungen auf 6 Wochen oder Monate beschränkt seien. Das ist unwirksam. Rückbuchungen können unbefristet erfolgen (vgl. BGHZ 144, 349 ff.).

Wichtig: Die AGB-Banken wurden zum 1. April 2002 geändert. Sofern Ihr ein neues Konto eröffnet oder Eure Bank Euch (mitsamt Hinweis auf Kündigungsrecht) über die AGB-Änderung informiert hat, besteht diese Möglichkeit NICHT MEHR!

Die Banken sind m.E. ganz große ***, denn die Rede in den Schreiben ist eigentlich immer nur die "Anpassung ans neue Schuldrecht". Von dieser massiven Einschränkung der Kundenrechte/Erweiterung der Kundenpflichten ist keine Rede, die ist nur zu entdecken, wenn mensch den eigentlichen AGB-Text aufmerksam liest.

Also: Künftig 6 Wochen nach Rechnungsabschluß (i.d.R. quartalsweise).

Sp.