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Gerichtlicher Mahnbescheid


28.04.2004 14:38 - Gestartet von silkpaint39
Hallo, Mitbetroffene,

ich habe heute - nachdem ich monatelang nichts von Intrum gehört habe, je einen gerichtlichen Mahnbescheid für mich und meinen Mann erhalten. Soweit ist das ok und wir werden Widerspruch einlegen, leider ist aber mein Mann z.Z. im Ausland und er kann nicht innerhalb der 14 Tage Frist Einspruch erheben. Reicht eine Vollmacht und was muß da drinstehen? Ich sitze ziemlich in der Klemme. Ich werde auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, damit keine formale Panne passiert. Vielleicht hat ja jemand das Gleiche erlebt und kann mir dazu einen Rat geben. Bin für jeden Tip dankbar.

silkpaint39
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[1] ferrari antwortet auf silkpaint39
29.04.2004 19:35
Setz Dich bitte sofort mit dem Gericht in Verbindung und fordere eine Fristverlängerung!

Oder Per Fax aus dem Ausland!