Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Kündigung per Fax


16.02.2001 08:30 - Gestartet von papi
Mal ne doofe Frage:

Ich hab die Sonderkündigung an Talkline per Fax geschickt (vor ca. 2 Wochen)
Talkline hat sich ('natürlich' muß man schon fast sagen) noch nicht gemeldet, keine Kündigungsbestätigung bis jetzt.

Frage:
Hat das Faxprotokoll eine Art Beweiskraft?
Ich meine, einen einfachen Brief kann man doch gar nicht nachweisen; aber von der Beweiskraft her müßte doch ein Fax einem Einschreiben gleichgestellt sein, oder?

Gruß,
Papi
Menü
[1] walirm antwortet auf papi
16.02.2001 14:08
das Problem ist halt, dass Du zwar nachweisen kannst, dass Du das Fax geschickt hast, aber es kann ja z.B. beim Empfänger, beim Ausdrucken was passiert sein (z.B. Tinte leer, Paier leer und dann Spannungsausfall etc. - das halte ich für genauso wahrscheinlich, wie dass die Post normale Briefe verschlampert), davon kriegst du nichts mit, und der empfänger halt ggf. auch nicht.

Menü
[1.1] paul-v antwortet auf walirm
16.02.2001 14:15
das ist aber nach geltendem recht das problem von talkline - fax ist eingegangen, wenn die nicht in der lage sind es auszudrucken oder zu lesen- sie können es ja auch abfackeln, trotzdem ist es angekommen. und es zählt nur der erhalt. talkline könnte höchstens behaupten, du hättest ein leeres fax geschickt (weiß nich ob man mit sendequittung das gegenteil beweisen kann)
Menü
[1.1.1] papi antwortet auf paul-v
16.02.2001 14:43
Benutzer paul-v schrieb:

talkline könnte höchstens behaupten, du hättest ein leeres fax fax geschickt (weiß nich ob man mit sendequittung das gegenteil beweisen kann)

Selbst bei einem Einschreiben könnten sie ja behaupten, es wäre ein leerer Brief (leeres Blatt) angekommen - daher sollte doch wohl das Fax-Sende-Protokoll (erfolgreiche Übertragung) einer Einschreibe-Quittung in nichts nachstehen - ODER?
Menü
[1.1.1.1] paul-v antwortet auf papi
16.02.2001 15:12
Selbst bei einem Einschreiben könnten sie ja behaupten, es wäre ein leerer Brief (leeres Blatt) angekommen - daher sollte sollte doch wohl das Fax-Sende-Protokoll (erfolgreiche Übertragung) einer Einschreibe-Quittung in nichts nachstehen -
- ODER?

seh ich auch so- und solch eine behauptung wäre auch eher unsinnig, wer verschickt schon (auf eigene kosten) ein leeres fax oder leere briefe per einschreiben?
Menü
[2] bastian antwortet auf papi
16.02.2001 14:41
Kündigungen und andere rechtlich relevaten Dokumente sollte man als Einschreiben (ggf. mit Rückschein, wenn man's unbedingt will) versenden. Wenn's zur Gerichtsverhandlung kommt, kann man mit dem Faxversandprotokoll gar nichts nachweisen - mit dem Einschreibebeleg dagegen schon.

Nach Auskunft eines Rechtsanwalts ist es aber heutzutage schwer, sich noch mit einem "Ist nie bei mir angekommen" rauszureden - das gilt für Unternehmen wie für Privatleute. Grund: Die Infrastruktur und Technik in diesem Land seien einfach zu gut ...

Gruß

Bastian