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Rufnummer 0190080805 der OK Maximus GmBH


11.07.2003 15:02 - Gestartet von dialerbetrug
Hallo Zusammen,

hat inzwischen jemand Erfahrung, wie das ganze weitergeht?
Ich bin ebenfalls geschädigt und zwar schon seit 01.01.2003, als ich angeblich diese Nummer gewählt habe...
ich habe das Geld auf der Bank storniert, die 0190er Nummern gesperrt und an talkline geschrieben.Auch ich bekam als Antwort, daß sich wohlmöglich jemand anders an meinem Computer "vergnügt" habe....
Ich habe dann mehrere Mahnungen bekommen und schließlich ein Schreiben vom Inkasso-Büro. Heute kam ein Brief von den Rechtsanwälten Axmann und Kollegen in Darmstadt mit der Drohung, weitere Schritte gegen mich einzuleiten.
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht???
Ich bin zum Glück Rechtsschutz-versichert und werde die Sache jetzt doch dem Anwalt übergeben.
Würde mich über Antwort(en) freuen.
Gruß, Friederike
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[1] luca antwortet auf dialerbetrug
15.07.2003 19:00
Hi, zeige Q1 doch bei der Staataanwaltschaft Düsseldorf an, Adresse wurde schon mehrfach genannt. Umso mehr, je besser.

Gruss
Luca
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[2] schik antwortet auf dialerbetrug
05.08.2004 20:08
Hallo dialerbetrug,

da ich auch von dem Dialer betroffen bin und jetzt von Intrum und Genossen bedrängt werde, möchte ich Dich fragen, wie es in Deinem Fall weitergegangen bzw. ausgegangen ist.

Gibt's evtl. ein Urteil?

Dank im voraus.

Gruss
schik
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[2.1] Paul-Merlin antwortet auf schik
08.08.2004 00:39
Benutzer schik schrieb:
Hallo dialerbetrug,

da ich auch von dem Dialer betroffen bin und jetzt von Intrum und Genossen bedrängt werde, möchte ich Dich fragen, wie es in Deinem Fall weitergegangen bzw. ausgegangen ist.

Gibt's evtl. ein Urteil?

Dank im voraus.

Gruss
schik



Hi schik,

es gibt nicht nur ein Urteil sondern viele. Fast überwiegend sind sie zu Gunsten der unfreiwilligen Dialer-Opfer ausgefallen.

Nachzulesen insbesondere unter
http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm
und
http://www.dialerschutz.de/home/Recht/recht.html
Also, von Intrum bzw. Axmann und Kollegen nicht irre machen lassen.
Übliche Vorgehensweise der Kameraden ist, die Verfahren bis zum gerichtlichen Mahnbescheid zu betreiben. Wenn die Dialer-Opfer dann Widerspruch einlegen (= durch ein Kreuz auf dem Mahnbescheid und Rücksendung ans Amtsgericht) wird nach meinem Erkenntnisstand das Verfahren häufig nicht weiterbetrieben.

Falls doch, dann gilt es eben das gerichtliche Verfahren durchzuziehen. Die Chancen zu gewinnen und Dialer-Betrügereien damit ein Stückchen unlukrativer zu machen, waren jedenfalls (siehe obige Urteile) noch nie so gut wie heute.

mfg

Paul-Merlin