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Talkline Mobilfunkvertrag/ AGB Änderung


03.11.2002 11:35 - Gestartet von klockmann
Hallo zusammen,

Ich habe im Dez. 2000 2 Mobilfunkverträge abgeschlossen (für meine Freundin und mich) 24 Monate Laufzeit. Nun habe ich diese gekündigt und mir einen Duo Vertrag von O2 zugelegt. Von Talkline bekam ich folgende Antwort:

„Sie konnten das Vertragsverhältnis lt. Unseren AGB’s erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalendermonatsende schriftlich kündigen. Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.“

Ha!
In meinen Verträgen von Dez. 2000 steht in den AGB’s eine Kündigingsfrist von 1 Monat zum Monatsende!

Ich habe dann folgendes geschrieben:

„...als Anlage erhalten Sie heute von mir die Kopie meines Mobilfunkvertrages, bzw. die Rückseite mit dem Auszug der AGB’s. Wie Sie unter Punkt 3 lesen können habe ich rechtzeitig und innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihnen meine beiden Mobilfunkverträge gekündigt. Über eine Änderung der AGB’s wurde ich innerhalb meiner Vertragslaufzeit nicht hingewiesen. Wäre ich innerhalb der letzten 22 Monate darauf hingewiesen worden, dann hätte ich von meinem Recht (lt. 1.2 AGB’s) der sofortigen Kündigung gebrauch gemacht. Erst Ihr Schreiben vom 21.10.2002 informierte mich über Ihre Änderung der AGB’s. Mir liegt von Ihnen keine Mitteilung darüber vor, seid wann Sie Ihre AGB’s zum Nachteil der Kunden geändert haben.

Jetzt wo ich über Ihren Brief vom 21.10.2002 diese Änderung der AGB’s erfahren habe, kündige ich hiermit die o. g. Verträge mit sofortiger Wirkung lt. 1.2 Ihrer AGB’s. Gleichzeitig entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für mein Girokonto (siehe unten).

Meine Fragen ans Forum:
Wann hat Talkline die AGB’s geändert?
Wo und wie haben sie dieses bekannt gegeben?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht (nur Mobilfunk bitte)?

Danke


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[] AntEater antwortet auf
03.11.2002 16:41
Benutzer ron's enemy schrieb:

Die angebliche einmonatige Kündigungsfrist wundert mich aber ein bisschen, weil sie unüblich ist. Bist du sicher, dass du über die offizielle Version der AGB verfügst?
...
Ron's enemy

Ich hatte mir vor 2 Jahren auch die AGB bei meinem Handy-Vertragsabschluss von der Talkline Homepage ausgedruckt und AGB Stand 11/98 Punkt 3.1 sagt aus: "Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geregelt sind, werden Vertragsverhältnisse auf unbestimmte Dauer geschlossen und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Jetzt ist nur die Frage, was die "Besonderen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen" sind und wo man die einsehen kann/konnte?

Gruß,
Ronny
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[1] AntEater antwortet auf AntEater
03.11.2002 17:52
Oh..habe nochmal geschaut (in den "Besonderen Geschäftsbedingungen für Mobilfunk-Dienstleistungen" von 11/98):

Unter Punkt 8 steht, daß man 3 Monate vorher kündigen muß.
Sorry, aber sieht nicht gut aus. Wenn Du diese Extra-AGBs nciht haben solltest, kann ich sie Dir gerne zuschicken. - ist aber in den aktuellen AGBs von Talkline genauso gehandhabt.
Ist natürlich schon eine Irreführung von Talkline. Aber das sind wir ja (leider) gewöhnt...

Gruß,
Ronny
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[] klockmann antwortet auf
03.11.2002 20:07
Hallo zusammen,

ich bedanke mich ersteinmal für den Zuspruch im Forum.
Ich werde mir den Vertrag morgen nochmals ausgiebig durchlesen. Falls es 2 AGB's geben sollte, dann ist natürlich die Frage, welche den nun Bestandteil meines Vertrages ist. Das wäre von Talkline dann "irreführend".

Ich gehe ersteinmal auf Angriff über. Mein Rechtsdozent an der Abendschule hat mir auch mut zugesprochen. Ersteinmal zahle ich nix mehr an Talkline und warte darauf, dass die mir notfalls den Vertrag kündigen und mir das Inkasso-Büro auf den Hals hetzen. Ich telefoniere schon seit einem Monat nicht mehr auf den Talkline Sim-Karten. Die mögliche Forderung des Inkasso-Büros würde sich dann auf ca. 60,-- Euro pro Karte beziehen.

Gruß
Klockmann