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Talkline-riesige Rechnung was nun??


06.01.2003 18:59 - Gestartet von Jonniy
Hallöchen,

ich danke euch allen herzlichst für eure schnelle Hilfe!!!
Die 0190-Nummern-Sperre ist heute ausgelöst worden und ich denke in ca. 5 Tagen aktiv. Desweitern habe ich meinem Vater ein Dialer-Such-Prog. und einen Dialer-Warner downgeloaded und ich hoffe es bringt etwas.
Ebenso sind heute 2 Fax herausgegangen um die Rechnung "zu wiederrufen" und um den EVN von Talkline zu erhalten.
AUF ALLE FÄLLE WIRD ZU TALKLINE EUR 0,00 ÜBERWIESEN!!! MIT DER Telekom wird das morgen geklärt (Verständnis haben sie schon gezeigt)

Ich war heute noch beim Verbraucherschutz und dort sagte man mir das das Problem Talkline bekannt sei und ich habe eine Liste erhalten mit Namen von Anwälten die ansteben Talkline zu verklagen bzw. die Talkline schon rechtlich belangen. Aber noch ist kein rechtsgültiges Urteil durch - wird auch noch ne ganze Weile dauern.

Wenn´s was Neues gibt lasse ich es euch wissen
Jonniy
P.S.
Die Homepage von Ludger ist brilliant!!!
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[1] RamsesZwei antwortet auf Jonniy
06.01.2003 23:05
Benutzer Jonniy schrieb:
Ebenso sind heute 2 Fax herausgegangen um die Rechnung "zu wiederrufen" und um den EVN von Talkline zu erhalten.
Jetzt mußt Du nur drauf achten, daß Du in irgeneiner Weise den Eingang bestätigt bekommst...

Ich war heute noch beim Verbraucherschutz und dort sagte man mir das das Problem Talkline bekannt sei und ich habe eine Liste erhalten mit Namen von Anwälten die ansteben Talkline zu verklagen bzw. die Talkline schon rechtlich belangen. Aber noch ist kein rechtsgültiges Urteil durch - wird auch noch ne ganze Weile dauern.
Klar, solange es kein Urteil gibt können die weiter versuchen, aus der unklaren Situatuation maximalen Profit zu schlagen...

Wenn´s was Neues gibt lasse ich es euch wissen
Wir verlassen uns drauf...

Die Homepage von Ludger ist brilliant!!!
Danke für die Blumen. Die Talkline mag meine Homepage übrigens auch. Die kommen immer wieder schauen...

Gruß aus Aachen

Ludger
www.booker-hellerhoff.de
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[] RamsesZwei antwortet auf
06.01.2003 23:35
Benutzer Monopoly schrieb:
Die Talkline mag meine Homepage übrigens auch. Die kommen immer wieder schauen...

Ins Gästebuch scheinen sie sich noch nicht eingetragen zu haben :-)

Kannst sie ja mal ein bisschen ärgern, indem du Talklines IP sperrst oder z.B. auf dialerundrecht.de umleitest, so dass Talkline ohne Proxy nicht mehr auf deine Seite kommt! :-)
Ich glaube, die einzig gerechte Strafe ist eine Zwangsumleitung auf www.freisuche.de von den Kollegen aus Dänemark...

Gruß

Ludger
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[1] Petideluxe antwortet auf RamsesZwei
07.01.2003 16:56
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Die Talkline mag meine Homepage übrigens auch. Die kommen immer wieder schauen...

Ins Gästebuch scheinen sie sich noch nicht eingetragen zu haben :-)

Kannst sie ja mal ein bisschen ärgern, indem du Talklines IP sperrst oder z.B. auf dialerundrecht.de umleitest, so dass Talkline ohne Proxy nicht mehr auf deine Seite kommt! :-)
Ich glaube, die einzig gerechte Strafe ist eine Zwangsumleitung auf www.freisuche.de von den Kollegen aus Dänemark...

Gruß

Ludger

Na siehste,geht doch!
Bedanke mich für den Zugang Deiner Homepage.
Wenn ich das so nachverfolge ist das ein gehöriger Aufwand,aber wirklich sehr informativ.
Allerdings lohnt es sich nicht,nach meiner Erfahrung,denen noch irgendetwas zu zutexten,denn Du hast nicht bezahlt,also wo ist das Problem?
TK wird jetzt nur versuchen,wie bei allen,Euch weichzukochen;mehr ist für die nicht drin.
Denkst Du etwa,bei ca. 60 Euro (hab´mal schon die als nächstes ankommenden Inkassogebühren dazu gerechnet)werden die Dich verklagen ?
Dann schau`Dir mal Rechnungen von anderen Forumsleuten an,da geht es um tausende Euro!
Man kann nur abwarten und Tee trinken bis der Mahnbescheid kommt,was willst Du mehr!

bye

Peti.
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[1.1] Mahnbescheid!
Sebi09 antwortet auf Petideluxe
07.01.2003 17:46
Ist die Talkline GmbH denn schon so weit gegangen, hier irgend jemdandem einen Mahnbescheid zu schicken? Mann, regen die mich auf mit ihren unverschämten und vor allem teilweise ja wohl unberechtigten Forderungen. Dass der Verbraucherschutz da schon Bescheid weiß, ist das eine, aber man müsste die Geschäftspraktiken von Talkline wirklich mal an die breite Öffentlichkeit bringen, vielleicht wäre das die Art Negativwerbung, die Talkline mal zur Vernunft bringen könnte!!

Gruß,

Sebi
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[1.1.1] pit_s antwortet auf Sebi09
07.01.2003 18:09
Hallo Sebi,

das würde mich auch mal interessieren, ich habe heute auch erneut Post von Intrum bekommen.
Da auch Talkline den Eingang meines Schreibens (übrigens an beide kostenlos per Email) bestätigt hat sehe ich die Zahlungsfrist als "gehemmt" an, zwecks Klärung des Sachverhaltes.

Aber was geht weiter - schicken die danach keinen Mahnbescheid ?

Wollte das gerade unter www.booker-hellerhoff.de
nachlesen, doch komme nicht auf die Seite.

Wer kann mir antworten ?
Ein Herr Bruno Brehmer wollte eine Sammelklage starten ist jemandem da was bekannt ?
Was macht der Verbraucherschutz den eigentlich dagegen ?
Kann man da nicht mal mit sowas wie dem "Mahnman" von RTL oder mit einem anderen "öffentlich wirksamen" medium gegen angehen.

Das ist ja Betrug in dutzenden Fällen - jeder Privatmann wäre da wohl schon lange im Bau.

Also bin für alle weiteren infos dankbar

pit
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[1.1.1.1] Sebi09 antwortet auf pit_s
07.01.2003 19:11
Hallo Pit,

ich habe Samstag erst mit dem "Talkline-Krieg" angefangen, bzw die ihren mit mir.. ;-) Bin also noch nicht mal im Intrum-Stadium, ist mir aber vom Verbraucherschutz schon angekündigt worden, dass das noch kommt...

Stehe also noch am Anfang eines - wie mir scheint - langen Weges.

Bis jetzt: Samstag Telefonrechnung mit unbegründeter Talkline-Forderung, bereits Samstag per Email Einspruch bei der Telekom, wird bearbeitet. Gestern Besuch beim Verbraucherschutz, heute habe ich den Einspruch an Talkline per Einwurfeinschreiben verschickt. Jetzt heißt es warten...

Der Mahnman wäre absolut ideal! Aber gibt es den noch? Ich weiß nicht, ich hätte jetzt gesagt, ist schon länger her, dass ich den das letzte Mal gesehen hätte.

Gruß,

Sebi
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[1.1.1.2] RamsesZwei antwortet auf pit_s
07.01.2003 20:25
Benutzer pit_s schrieb:
Aber was geht weiter - schicken die danach keinen Mahnbescheid ?
Weiß nicht, aber der Mahnbescheid ist noch einfach zu handeln und kostenlos (wenn man seiner Sache sicher ist). Erst der nächste Schritt wird richtig teuer, ist aber scheinbar noch nicht oft vorgekommen (eigentlich so richtig belegbar noch nie...).


Wollte das gerade unter www.booker-hellerhoff.de nachlesen, doch komme nicht auf die Seite.
Jetzt gehts wieder, sorry for the delay...

Ein Herr Bruno Brehmer wollte eine Sammelklage starten ist jemandem da was bekannt ?
Wenn ich die juristisch gebildeten hire richtig verstehe, ist eine Sammelklage in dieser Situation Unfug. WEiß es selber nicht so genau....

Was macht der Verbraucherschutz den eigentlich dagegen ? Kann man da nicht mal mit sowas wie dem "Mahnman" von RTL oder mit einem anderen "öffentlich wirksamen" medium gegen angehen.
Wer kennt sich aus? Wer machts?

Gruß aus Aachen

Ludger
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[1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf RamsesZwei
07.01.2003 21:05
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer pit_s schrieb:
Aber was geht weiter - schicken die danach keinen Mahnbescheid ?
Weiß nicht, aber der Mahnbescheid ist noch einfach zu handeln und kostenlos (wenn man seiner Sache sicher ist). Erst der nächste Schritt wird richtig teuer, ist aber scheinbar noch nicht oft vorgekommen (eigentlich so richtig belegbar noch nie...).


Wieso kostet ein Mahnbescheid nichts ??


Wollte das gerade unter www.booker-hellerhoff.de nachlesen, doch komme nicht auf die Seite.
Jetzt gehts wieder, sorry for the delay...

Ein Herr Bruno Brehmer wollte eine Sammelklage starten ist jemandem da was bekannt ?
Wenn ich die juristisch gebildeten hire richtig verstehe, ist eine Sammelklage in dieser Situation Unfug. WEiß es selber nicht so genau....


Es gibt in Deutschland keine Sammelklage.


Was macht der Verbraucherschutz den eigentlich dagegen ? Kann man da nicht mal mit sowas wie dem "Mahnman" von RTL oder mit einem anderen "öffentlich wirksamen" medium gegen angehen.
Wer kennt sich aus? Wer machts?

Gruß aus Aachen

Ludger
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[1.1.1.2.1.1] karpibaer antwortet auf tcsmoers
09.01.2003 01:49
Natürlich kostet ein Mahnbescheid etwas. Er kostet die Gebühren des jeweiligen Amtsgerich´tes, das die Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher verfügt. Dieses können unter Umständen, bis zu 250.- Gebühren sein. Kommt auf den Verwealtungsakt an. Aber, fragt lieber mal beim Amtsgericht an, ob INTRUM oder AXMANN eine INKASSO ZULASSUNG haben. Da werdet ihr wahre Wunder erleben. Deshalb gibt es von TALKLINE auch noch keine MAHNBESCHEIDE.
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[1.1.1.2.1.2] RamsesZwei antwortet auf tcsmoers
09.01.2003 12:32
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wieso kostet ein Mahnbescheid nichts ??
Klar kostet ein Mahnbescheid Geld, aber für den, der ihn schreibt. Um die Kosten wieder reinzubringen ist meines Wissen eine einigung mit dem vermeintlichen Schuldner oder ein Prozeß nötig.

Richtig?
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[1.1.1.2.1.2.1] Talklinehasser antwortet auf RamsesZwei
09.01.2003 18:01
Hallo Leidensgenossen,

in diesem Thread wurde gefragt, wer schon einen Mahnbescheid bekommen hat.
Ich habe am 30.11.02 einen Mahnbescheid bekommen. Der Widerspruch ging am 02.12.02 raus.
Seitdem nichts mehr passiert.
Bei mir ging es nicht um einen Dialer sonder um die stille
Gebührenerhöhung für Internet by Call.Widerspruch per Einschreiben, Anforderung eines EVN nach § 16 TKW etc.
Bis heute noch kein EVN gekommen.

Gibt es eine Frist, wie schnell Talkline einen vor den Kadi
ziehen muss, nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder
können die mir damit noch nach einem Jahr kommen??????

Vielleicht kann mir das einer unserer Rechtsexperten ja beantworten, ron´s enemy etc.
Vielen Dank

Talklinehasser

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[1.1.1.2.1.2.1.1] spunk_ antwortet auf Talklinehasser
09.01.2003 18:17

Gibt es eine Frist, wie schnell Talkline einen vor den Kadi ziehen muss, nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder
die müssen nicht.

aber theoretisch kann ein vollstreckungsbescheid kommen


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[1.1.1.2.1.2.1.1.1] Talklinehasser antwortet auf spunk_
09.01.2003 18:24
Benutzer spunk_ schrieb:

Gibt es eine Frist, wie schnell Talkline einen vor den Kadi ziehen muss, nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder
die müssen nicht.

aber theoretisch kann ein vollstreckungsbescheid kommen



Vollstreckungsbescheid dürfen sie ja nicht beantragen, weil sie
erst die Forderung beweisen müssen, da ich dem Mahnbescheid widersprochen habe. Dazu müssen sie mich erst vor Gericht zerren. Also, gibt es dafür Fristen oder Geht das auch noch nach Jahren???????
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Talklinehasser
09.01.2003 18:29
Benutzer Talklinehasser schrieb:

Vollstreckungsbescheid dürfen sie ja nicht beantragen, weil sie erst die Forderung beweisen müssen, da ich dem Mahnbescheid widersprochen habe. Dazu müssen sie mich erst vor Gericht zerren. Also, gibt es dafür Fristen oder Geht das auch noch nach Jahren???????

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/010719_4.html
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] Talklinehasser antwortet auf spunk_
09.01.2003 18:37
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Talklinehasser schrieb:

Vollstreckungsbescheid dürfen sie ja nicht beantragen, weil sie erst die Forderung beweisen müssen, da ich dem Mahnbescheid widersprochen habe. Dazu müssen sie mich erst vor Gericht zerren. Also, gibt es dafür Fristen oder Geht das auch noch nach Jahren???????

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/010719_4.html

Zitat aus dieser Seite:
"Wenn der Mahnbescheid kommt, ist noch zwei Wochen lang Zeit, Widerspruch einzulegen. Die notwendigen Formulare schickt das Gericht gleich mit. Und es ist und bleibt kostenlos, wenn sich herausstellt, dass zu Recht der Forderung widersprochen wurde. Dann kommt es zu einem richtigen Verfahren.

Wer dies versäumt, hat das Nachsehen. Denn dann kommt der Vollstreckungsbescheid."

Also ich habe auf dem beigefügten Formular des Mahnbescheides
Widerspruch erhoben und an das zuständige Amtsgericht zurückgeschickt.
Jetzt müssen Sie die Forderung einklagen, mich also vor Gericht ziehen und ich möchte wissen, ob es dafür irgendwelche
Fristen gibt, oder ob die das auch noch nach Jahren dürfen.

Ich hoffe der Sachverhalt ist nun klarer ´rübergekommen
Grüße
Talklinehasser
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] Sebi09 antwortet auf Talklinehasser
09.01.2003 18:51
Guck dir mal die Links an, ich lese daraus, dass der Anspruchsteller innerhalb von 2 Wochen tätig werden muss und nicht ewig Zeit hat!

http://www.wdr.de/tv/recht/sendung/beitrag/rs2001021105.html

http://www.iwr-magazin.de/download/11_mahnverfahren.doc

Sebi
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[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Sebi09 antwortet auf Sebi09
09.01.2003 18:54
Ok, ok, falsch, nicht zwei Wochen, die folgende Passage hilft vielleicht:

"Wichtig
Wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass innerhalb von sechs Monaten der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt wird, da ansonsten der Mahnbescheid seine Wirkung verliert."

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[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Talklinehasser antwortet auf Sebi09
09.01.2003 19:08
Benutzer Sebi09 schrieb:
Ok, ok, falsch, nicht zwei Wochen, die folgende Passage hilft vielleicht:

"Wichtig
Wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass innerhalb von sechs Monaten der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt wird, da ansonsten der Mahnbescheid seine Wirkung verliert."

http://www.iwr-magazin.de/download/11_mahnverfahren.doc

@Sebi09
Danke für Deine Hilfe soweit.
Das folgende Zitat aus einem Deiner Links trifft meine Situation:

"3. Der Übergang ins streitige Verfahren

Nach Widerspruch oder Einspruch des Schuldners muss der Antragsteller weitere Gerichtskosten zahlen, beim Mahngericht die Abgabe der Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das zuständige Amts- bzw. Landgericht beantragen, die mit Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche im Einzelnen, wie bei einer Klage, begründen und gleichzeitig Beweis für seine tatsächlichen Behauptungen antreten. "

Gibt es nun für den Antragsteller Fristen hierzu oder kann er das jederzeit in der Zukunft??????
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[…2.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Quehl antwortet auf Talklinehasser
10.01.2003 12:00
Benutzer Talklinehasser schrieb:
Benutzer Sebi09 schrieb:
Ok, ok, falsch, nicht zwei Wochen, die folgende Passage hilft vielleicht:

"Wichtig
Wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass innerhalb von sechs Monaten der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt wird, da ansonsten der Mahnbescheid seine Wirkung verliert."

http://www.iwr-magazin.de/download/11_mahnverfahren.doc

@Sebi09
Danke für Deine Hilfe soweit.
Das folgende Zitat aus einem Deiner Links trifft meine Situation:

"3. Der Übergang ins streitige Verfahren

Nach Widerspruch oder Einspruch des Schuldners muss der Antragsteller weitere Gerichtskosten zahlen, beim Mahngericht die Abgabe der Sache zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das zuständige Amts- bzw. Landgericht beantragen, die mit Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche im Einzelnen, wie bei einer Klage, begründen und gleichzeitig Beweis für seine tatsächlichen Behauptungen antreten. "

Gibt es nun für den Antragsteller Fristen hierzu oder kann er das jederzeit in der Zukunft??????

ich kanns jetzt nicht genau sagen, ich habe so 4 Wochen in Erinnerung. Steht auf jeden Fall im Mahnbescheid des Gläubigers. Du solltest Deine Durchschrift noch mal nachsehen, eigentlich müßte das da auch drinstehen. Die Bearbeitungszeit bei den Gerichten mußt Du dazu rechnen. Es gilt der Eingang bei Gericht.
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.2] Meridian antwortet auf Talklinehasser
09.01.2003 18:54
Kein Beitrag
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.2] Silki antwortet auf spunk_
28.02.2003 12:12
Habe auch Bekanntschaft mit einer 0190 Nummer gemacht:
OK Maximus(Verbindg.stellt Talkline her!!).
Nach der ersten Rechnung über 68,00 Euro habe ich tatsächlich die Schuld bei mir gesucht, ich hätte tatsächlich eine teure Seite angeklickt .
Dies stellte sich aber als Trugschluß heraus.
Nach einer zweiten Rechng. der Telekom verwunderte mich,daß ich genau an diesem Tag nur über AOL bei Ebay war.....????Es konnte nur ein Dealer sein!!!!
Dieser setzt sich mit seiner 0190 einfach vor meine normale AOL-verbindung....
Habe beide Beträge nicht bezahlt und jedes Mal Widerspruch eingelegt!!!
Es folgte ein Bla-Bla-Brief!!!!!
Bitte laßt Euch nicht von Mahnungen beirren und zahlt aus lauter Angst!!!
Mein Rechner geht so wie er ist am Montag ins Kriminalkommisariat....und die freuen sich schon....wird es ein schweb.Verfahren muß Talkline ihre Ansprüche sowieso ersteinmal einstellen und das dauert!!!!!!
Ich hoffe der OK Maximus GmbH (jetzt Q 1 Deutschl.AG) wird bald das Handwerk gelegt!!!!!!!
Bin auf jeden Fall sehr positiv überzeugt!!!!
Ciao
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.2.1] Coola antwortet auf Silki
28.02.2003 21:31
Benutzer Silki schrieb:
Habe auch Bekanntschaft mit einer 0190 Nummer gemacht: OK Maximus(Verbindg.stellt Talkline her!!).
Nach der ersten Rechnung über 68,00 Euro habe ich tatsächlich die Schuld bei mir gesucht, ich hätte tatsächlich eine teure Seite angeklickt .
Dies stellte sich aber als Trugschluß heraus.
Nach einer zweiten Rechng. der Telekom verwunderte mich,daß ich genau an diesem Tag nur über AOL bei Ebay war.....????Es konnte
nur ein Dealer sein!!!!
Dieser setzt sich mit seiner 0190 einfach vor meine normale AOL-verbindung....
Habe beide Beträge nicht bezahlt und jedes Mal Widerspruch eingelegt!!!
Es folgte ein Bla-Bla-Brief!!!!!
Bitte laßt Euch nicht von Mahnungen beirren und zahlt aus lauter Angst!!!
Mein Rechner geht so wie er ist am Montag ins
Kriminalkommisariat....und die freuen sich schon....wird es ein ein schweb.Verfahren muß Talkline ihre Ansprüche sowieso ersteinmal einstellen und das dauert!!!!!!
Ich hoffe der OK Maximus GmbH (jetzt Q 1 Deutschl.AG) wird bald das Handwerk gelegt!!!!!!!
Bin auf jeden Fall sehr positiv überzeugt!!!!
Ciao

Hallo :-)

schreib bitte auf jeden Fall hier in das Forum, wie dein Fall sich weiterentwickelt.
Den Schmuddelfirmen und deren Helfershelfern wie z.B. TL muss der Boden entzogen werden.
Gruß
Coola
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[1.1.1.2.1.2.1.1.2] RamsesZwei antwortet auf spunk_
09.01.2003 21:53
Benutzer spunk_ schrieb:

Gibt es eine Frist, wie schnell Talkline einen vor den Kadi ziehen muss, nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder
die müssen nicht.

aber theoretisch kann ein vollstreckungsbescheid kommen

Nicht, wenn Du das Kreuzchen bei richtigen Stelle machst (Widerspruch einlegen). Mit dem Mahnbescheid ist es wie mit der gymnasialen Oberstufe: Wer richtig wählt, wird nicht gequält. Nur eine Sache ist ganz wichtig: Wer dann irgendwann Monate später einen Prozeß verliert, zahlt die ganze Zeche, inkl. Axmann, Intrum etc. Deshalb ist es wirklich wichtig, sich bezüglich der Haltbarkeit der Talkline-Ansprüche genau zu informieren.

Wer sich informieren möchte, wie wir vorgegangen sind kann das auf www.booker-hellerhoff.de tun. Konkreter Anlaß ist hier eine
25-Euro Forderung der Talkline aufgrund einer 6-sekündigen Fehlverbindung.

Gruß aus Aachen

Ludger
Interessant istnoch der Hinweis auf die
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[1.1.1.2.1.2.1.2] BKA antwortet auf Talklinehasser
09.01.2003 22:24
Benutzer Talklinehasser schrieb:
Hallo Leidensgenossen,

in diesem Thread wurde gefragt, wer schon einen Mahnbescheid bekommen hat. Ich habe am 30.11.02 einen Mahnbescheid bekommen. Der Widerspruch ging am 02.12.02 raus.
Seitdem nichts mehr passiert.
Bei mir ging es nicht um einen Dialer sonder um die stille Gebührenerhöhung für Internet by Call.Widerspruch per Einschreiben, Anforderung eines EVN nach § 16 TKW etc.
Bis heute noch kein EVN gekommen.

Gibt es eine Frist, wie schnell Talkline einen vor den Kadi ziehen muss, nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid, oder können die mir damit noch nach einem Jahr kommen??????

Vielleicht kann mir das einer unserer Rechtsexperten ja beantworten, ron´s enemy etc.
Hi,
dazu brauchst du RE bzw. Monopoly nicht. Ein Anruf beim Amtsgericht deiner Stadt tut es auch. Die Leutchen dort vor Ort sind sehr kooperativ.
Vielen Dank

Talklinehasser

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[1.1.1.2.2] karpibaer antwortet auf RamsesZwei
09.01.2003 01:44
Mahnbescheid muß bei dem jeweils zustänigen Amtsgericht, in dem der Fordernde wohnt ( sitzt) gestellt werden. Da TALKLINE da, wo auch immer sie sein mögen, bekannt für ihre betrügereien sind, wird sich jeder Gerichtsvollzieher davor grauen, einen Mahnbescheid von TALKLINE zu übernehmen.Vielleichjt ist ja auch schon ein Gerichtsvollzieher Opfer dieser Bande geworden. Meine Rechtsanwältin ist das im privaten vgon Talkline geworden, deshalb ist sie ganz heiß darauf, etwas gegen diese Bande zu unternehmen. Wir warten jetzt noch 10 Tage. Sind gesetzliche Frist, bis sich TALKLINE meldet, dann geht es an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt.
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[1.1.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf karpibaer
09.01.2003 08:02
Benutzer karpibaer schrieb:
Mahnbescheid muß bei dem jeweils zustänigen Amtsgericht, in dem der Fordernde wohnt ( sitzt) gestellt werden. Da TALKLINE da, wo auch immer sie sein mögen, bekannt für ihre betrügereien sind, wird sich jeder Gerichtsvollzieher davor grauen, einen Mahnbescheid von TALKLINE zu übernehmen.Vielleichjt ist ja auch schon ein Gerichtsvollzieher Opfer dieser Bande geworden. Meine Rechtsanwältin ist das im privaten vgon Talkline geworden, deshalb ist sie ganz heiß darauf, etwas gegen diese Bande zu unternehmen. Wir warten jetzt noch 10 Tage. Sind gesetzliche Frist, bis sich TALKLINE meldet, dann geht es an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt.

Schon eine Sammelanzeige ins Auge gefasst ;-)

peso
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[] tcsmoers antwortet auf
07.01.2003 17:02
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Die Homepage von Ludger ist brilliant!!!
>
Danke für die Blumen. Die Talkline mag meine Homepage übrigens auch. Die kommen immer wieder schauen...

Ins Gästebuch scheinen sie sich noch nicht eingetragen zu haben :-)

Kannst sie ja mal ein bisschen ärgern, indem du Talklines IP sperrst oder z.B. auf dialerundrecht.de umleitest, so dass Talkline ohne Proxy nicht mehr auf deine Seite kommt! :-)

Ich habe gar keinen Zugriff ?

peso
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[1] RamsesZwei antwortet auf tcsmoers
07.01.2003 19:07
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich habe gar keinen Zugriff ?

peso
Sorry, Leute, ich hatte heute am späten Nachmittag einen Hänger auf meinem Heim-Server mit der selbstprogrammierten Anbindung ans Internet.
Ich habe den Fehler aber schon gefunden und denke, daß es wahrscheinlich der letzte ist. ;-)

Gruß aus Aachen

Ludger
www.booker-Hellerhoff.de
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[] RE: Mahnbescheid!
karpibaer antwortet auf
09.01.2003 04:08
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer karpibaer schrieb:
Mahnbescheid muß bei dem jeweils zustänigen Amtsgericht, in dem der Fordernde wohnt ( sitzt) gestellt werden. Da TALKLINE da, wo auch immer sie sein mögen, bekannt für ihre betrügereien sind, wird sich jeder Gerichtsvollzieher davor grauen, einen Mahnbescheid von TALKLINE zu übernehmen.Vielleichjt ist ja auch schon ein Gerichtsvollzieher Opfer dieser Bande geworden. Meine Rechtsanwältin ist das im privaten vgon Talkline geworden, deshalb ist sie ganz heiß darauf, etwas gegen diese Bande zu unternehmen. Wir warten jetzt noch 10 Tage. Sind gesetzliche Frist, bis sich TALKLINE meldet, dann geht es an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt.

*gähn*

Ne Sammelklage will sie nicht einreichen?
Warum sollte Sie. Es betrifft sie und mich hier. Sonst hat sich bei Ihr niemand gemeldet, obwohl sie hier auch Beiträge zum, besten gibt. Soll sie jeden einzeln anfragen ob er klagen will ?
Wir werden es tun. Haben den von TALKLINE, INTRUM und AXMANN noch 5 Tage FRIST zur Rücknahme gestellt. Dann geht ers an die Staatanwaltschaft.

Benutzer karpibaer schrieb:
Natürlich kostet ein Mahnbescheid etwas. Er kostet die Gebühren des jeweiligen Amtsgerich´tes, das die Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher verfügt. Dieses können unter Umständen, bis zu 250.- Gebühren sein. Kommt auf den Verwealtungsakt an.

Stimmt. Chacira kennt sich glaube ich mit den Amtshandungen des Gerichtsvollziehers aus?

Monopoly
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[] RE: Mahnbescheid!
karpibaer antwortet auf
09.01.2003 04:13
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer karpibaer schrieb:
Mahnbescheid muß bei dem jeweils zustänigen Amtsgericht, in dem der Fordernde wohnt ( sitzt) gestellt werden. Da TALKLINE da, wo auch immer sie sein mögen, bekannt für ihre betrügereien sind, wird sich jeder Gerichtsvollzieher davor grauen, einen Mahnbescheid von TALKLINE zu übernehmen.Vielleichjt ist ja auch schon ein Gerichtsvollzieher Opfer dieser Bande geworden. Meine Rechtsanwältin ist das im privaten vgon Talkline geworden, deshalb ist sie ganz heiß darauf, etwas gegen diese Bande zu unternehmen. Wir warten jetzt noch 10 Tage. Sind gesetzliche Frist, bis sich TALKLINE meldet, dann geht es an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt.

*gähn*Schön das du das so findest. Die RA'in ist seit kurzem im privaten Gewerbe. War voher bei der Telekommunikationsbrache beschäftigt. Im Inkassowesen. Und mal raten für wen ????
Sie hat genug von dem Beschiss und ist übergelaufen.
Toll, diese Frau zu kennen. Die kennt sich aus, auch wenn sie unterschrieben hat, über Ihren damilgen Job strengstes Stillschweigen zu halten. Einem Kollegen in der neuen Kanzleiu, wo sie jetzt ist, kann sie doch Insider-Tips geben.

Ne Sammelklage will sie nicht einreichen?

Benutzer karpibaer schrieb:
Natürlich kostet ein Mahnbescheid etwas. Er kostet die Gebühren des jeweiligen Amtsgerich´tes, das die Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher verfügt. Dieses können unter Umständen, bis zu 250.- Gebühren sein. Kommt auf den Verwealtungsakt an.

Stimmt. Chacira kennt sich glaube ich mit den Amtshandungen des Gerichtsvollziehers aus?

Monopoly
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[1] Petideluxe antwortet auf karpibaer
09.01.2003 10:29
Benutzer karpibaer schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer karpibaer schrieb:
Mahnbescheid muß bei dem jeweils zustänigen Amtsgericht, in dem der Fordernde wohnt ( sitzt) gestellt werden. Da TALKLINE da, wo auch immer sie sein mögen, bekannt für ihre betrügereien sind, wird sich jeder Gerichtsvollzieher davor grauen, einen Mahnbescheid von TALKLINE zu übernehmen.Vielleichjt ist ja auch schon ein Gerichtsvollzieher Opfer dieser Bande geworden. Meine Rechtsanwältin ist das im privaten vgon Talkline geworden, deshalb ist sie ganz heiß darauf, etwas gegen diese Bande zu unternehmen. Wir warten jetzt noch 10 Tage. Sind gesetzliche Frist, bis sich TALKLINE meldet, dann geht es an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt.

*gähn*Schön das du das so findest. Die RA'in ist seit kurzem im privaten Gewerbe. War voher bei der Telekommunikationsbrache
beschäftigt. Im Inkassowesen. Und mal raten für wen ???? Sie hat genug von dem Beschiss und ist übergelaufen. Toll, diese Frau zu kennen. Die kennt sich aus, auch wenn sie unterschrieben hat, über Ihren damilgen Job strengstes Stillschweigen zu halten. Einem Kollegen in der neuen Kanzleiu, wo sie jetzt ist, kann sie doch Insider-Tips geben.

Ne Sammelklage will sie nicht einreichen?

Benutzer karpibaer schrieb:
Natürlich kostet ein Mahnbescheid etwas. Er kostet die Gebühren des jeweiligen Amtsgerich´tes, das die Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher verfügt. Dieses können unter Umständen, bis zu 250.- Gebühren sein. Kommt auf den Verwealtungsakt an.

Stimmt. Chacira kennt sich glaube ich mit den Amtshandungen des Gerichtsvollziehers aus?

Monopoly
Na dann soll sich Deine RA doch mal mit dem TV - Moderator hier im Forum zusammentun,vielleicht reicht es ja dann zu einer neuen "Samstag-Abend-Show",aber bitte beeilen,nicht das sie oder ihre Kollegen wegen Befangenheit auf Eis gelegt werden.

Peti.
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[] RE: Mahnbescheid!
Franke antwortet auf
15.01.2003 01:40
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer BKA schrieb: ...

Wenn sich jetzt schon das BKA einschaltet, sind wir ja immerhin schon auf dem richtigen Weg! ;-)

Monopoly
...vielleicht heisst es auch nur BKA = Bund krimineller Anbieter