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Aus 'Gewinn' wird teure Rechnung!


24.08.2006 21:51 - Gestartet von elchifon
Hallo Leute,
hab mal n Problem zu Next ID, vielleicht kann ja jemand helfen.
Heute fragten mich meine Nachbarn, beide über 70, ob ich ihnen mal in ihrer Telekom-Rechnung was erklären kann.
Dort stand ein Betrag drin "Next-ID" 13,72 Euro. Habe den Leuten erklärt, dass es ein Mehrwert-Dienst ist und nicht von der Telekom kommt. Darauf fiel ihnen ein, dass kürzlich jemand angerufen hat und mitteilte man hätte 3000,- Euro gewonnen.
Natürlich mussten meine Nachbarn immer wieder etwas bestätigen und wurden hingehalten. Wie lange das Gespräch dauerte weiß ich nicht, mit 13,72 haben sie aber wohl noch Glück gehabt. Um sich Streß vom Hals zu halten, wollen sie es zahlen, sind mit MwSt. knapp 16 Euro. Aber auf die, die den Betrag zahlen hofft man doch...!
Meine Frage ist nun, sind solche ungewünschten Anrufe (also ohne dass etwas angefordert wurde)überhaupt zulässig. Und darf man denn überhaupt solche Anrufe kostenpflichtig machen, bei dem man angerufen wird?
Würd mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt, vielleicht gibts ja dazu was im Forum, hab dazu aber nix gefunden.
ciao Elch
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[1] fruli antwortet auf elchifon
24.08.2006 22:49
Hi,

automatisierte R-Gespräche gibt es schon länger - man muss die Gebühren eben bestätigen per DTMF-Eingaben.

R-Talk & Co. gibt es schon eine ganze Weile.

Schützen davor kann man sich nur, wenn man sich bei allen entsprechenden R-Gesprächs-Anbietern auf eine Sperrliste setzen lässt oder man wechselt zu einem alternativen Direktanschlussanbieter oder zu VoIP / Genion / Handy.

Die entsprechenden Anbietern haben nur mit der T-Com eine Inkasso-Vereinbarung und sind daher auf einen Telefonanschluss der T-Com zwecks Abrechnung angewiesen.

So long.
fruli
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[1.1] elchifon antwortet auf fruli
25.08.2006 00:27
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

automatisierte R-Gespräche gibt es schon länger - man muss die Gebühren eben bestätigen per DTMF-Eingaben.

R-Talk & Co. gibt es schon eine ganze Weile.

Schützen davor kann man sich nur, wenn man sich bei allen entsprechenden R-Gesprächs-Anbietern auf eine Sperrliste setzen lässt oder man wechselt zu einem alternativen Direktanschlussanbieter oder zu VoIP / Genion / Handy.

Die entsprechenden Anbietern haben nur mit der T-Com eine Inkasso-Vereinbarung und sind daher auf einen Telefonanschluss der T-Com zwecks Abrechnung angewiesen.

Also muß man davon ausgehen, dass es ein R-Gespräch ist? Muß denn aber nicht gesagt werden, dass es ein R-Gespräch ist und gefragt werden ob man es annehmen möchte? In dem Fall wurde man doch mit einem angeblichen Gewinn arglistig getäuscht. Ich denke - nicht mal zu Werbezwecken darf man einfach angerufen werden, oder? Für mich ist das viel schlimmer, da man davon ausgeht, dass der angerufene darauf hereinfällt.
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[1.1.1] fruli antwortet auf elchifon
25.08.2006 00:41
Hi,

bei einem R-Gespräch muss man selbstverständlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein solches handelt.

Ich hab eigentlich auch noch nicht gehört, dass solche Anrufe mit Gewinnversprechen als R-Gespräch abgewickelt wurden.

Normalerweise wird doch eine Nummer genannt, die man anrufen soll - und dabei handelt es sich dann um 0900 o.ä.

Bist du sicher, dass die Senioren nicht aufgrund eines Lockanrufs eine solche Teuer-Nummer selbst angewählt haben?

So long.
fruli
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[1.1.1.1] elchifon antwortet auf fruli
25.08.2006 00:46
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

bei einem R-Gespräch muss man selbstverständlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein solches handelt.

Ich hab eigentlich auch noch nicht gehört, dass solche Anrufe mit Gewinnversprechen als R-Gespräch abgewickelt wurden.

Normalerweise wird doch eine Nummer genannt, die man anrufen soll - und dabei handelt es sich dann um 0900 o.ä.

Bist du sicher, dass die Senioren nicht aufgrund eines Lockanrufs eine solche Teuer-Nummer selbst angewählt haben?

Ich denke mal nicht, werd aber nochmal nachfragen. Sollte man diese 0900 gewählt haben, dann wäre alles klar. Sonst aber stinkt es für mich gewaltig!