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frage zu telco


16.01.2005 22:36 - Gestartet von bertramz
bei telco heißt es, die Mindestvlaufzeit ist
24 monate,eine kündigung erfolgt aber zum Monatsende.
Wie passt das zusammen? Wenn aktivierung beispielsweise am 1. erfolgte,dann erfolgt die Kündigung zum 30. oder wie ist das zu verstehen? Dann sind es doch gar keine 24 Monate LAufzeit, oder rechne ich da etwas falsch??
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[1] Telco2000.de antwortet auf bertramz
17.01.2005 07:57
Die deaktivierung erfolgt bei Telco immer zum Monatsende.Hat Vor- und Nachteile. Beim Kündigen hat man ein paar Tage mehr Zeit , denn da zählen die 3 Monate bis zum Monatsende. Wenn mann zum 01.04. denn Vertrag macht kann man zum 31.01 Kündigen d.h 2 Monate und 1 Tag (wenn man bis zum 01.04 rechnet würde) dabei ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Bei normaler Kündigung werden die Tage drauf gerechnet. Es heisst ja Mindestlaufzeit und nicht Maximallaufzeit. Ich finde es nicht so schlimm, jeder Netzbetreiber oder Provoder macht es anders

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[1.1] mmc antwortet auf Telco2000.de
15.04.2005 19:31
Benutzer Telco2000.de schrieb:
Die deaktivierung erfolgt bei Telco immer zum Monatsende.Hat Vor- und Nachteile. Beim Kündigen hat man ein paar Tage mehr Zeit , denn da zählen die 3 Monate bis zum Monatsende. Wenn mann zum 01.04. denn Vertrag macht kann man zum 31.01 Kündigen d.h 2 Monate und 1 Tag (wenn man bis zum 01.04 rechnet würde) dabei ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Bei normaler Kündigung werden die Tage drauf gerechnet. Es heisst ja Mindestlaufzeit und nicht Maximallaufzeit. Ich finde es nicht so schlimm, jeder Netzbetreiber oder Provoder macht es anders

Zunächst einmal sind 3 Monate zum Monatsende im obigen Beispiel am 01.01. vollendet. D.h. Telco kann eine spätere Kündigung akzeptieren, muss sie aber nicht.
Der AGB Passus 'die Kündigung erfolgt zum Monatsende' ist zumindest bei zweijährigen Verträgen rechtswidrig und damit nichtig, da mit dieser Klausel der Vertrag ggf. über 24 Monate hinaus befristet wird. Laut RegTP dürfen Mobilfunkverträge aber nur mit einer maximalen Laufzeitbindung von 24 Monaten mit Privatkunden geschlossen werden.
Abschließend noch ein Tip zu Telco: Kündigung rechtzeitig, also 5 oder 6 Monate vor Laufzeitende abschicken und wenn keine Bestätigung kommt, nachfragen! Dann ist noch genug Zeit für ein Einschreiben. Dann kann es nicht so gehen wie einer Bekannten, die eine Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertrages mit einfachem Brief geschickt hatte. Nachdem in 14 Tagen keine Bestätigung von Telco kam, rief sie dort an und wurde beruhigt, da ja noch viel Zeit sei zum Ende der Laufzeit und die Bestätigung werde geschickt. Nach weiteren 4 Wochen ohne Kündigungsbestätigung rief sie wieder an und fragte, wo diese bliebe. Darauf sagte man ihr, es sei weder eine Kündigung im Computer noch hätte sie jemals in der fraglichen Zeit bei Telco angerufen. Dort würden sämtliche Gespräche notiert. Fazit: der Vertrag konnte erst nach 6 Monaten Verlängerung beendet werden.
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[1.1.1] jrittmeier antwortet auf mmc
17.05.2005 12:47
Hallo.
Hier ist die Antwoirt von Telco auf einen Verweius meinerseits auf das BGB:

Sehr geehrter Herr xxxr,

wir danken für Ihr Schreiben und möchten wie folgt Stellung nehmen.

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Kunde das Antragsformular unterschrieben hat und Telco den Anschluss freigeschaltet hat. Der Kunde zeigt uns mit seiner Unterschrift, dass er mit unseren Vertragsbedingungen einverstanden ist.

Ihre Verträge sind vom 09.10.2004 die Mindestlaufzeit betrug 24 Monate, danach verlängert sich das Vertragsverhältnis immer wieder um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsende. Die AGB des Telekommunikationsgesetzes stehen in diesem Fall über den BGB.

Wir bestätigen Ihnen die Kündigungen Ihrer Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nochmals mit Wirkung zum 31.10.2006. Die Rufnummer wird im Laufe des letzten Vertragstages vom Netzbetreiber abgestellt. Bitte bedenken Sie: Alle bis zum bestätigten Termin anfallenden Grund- und Gesprächsgebühren werden Ihnen berechnet.

Für Fragen zur Vertragslaufzeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sonstige Serviceanfragen beantwortet Ihnen gern unsere Hotline 0180 3 456 333 33
(9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).


Mit freundlichen Grüßen

Telco Services GmbH
------------------­----------­-------------------------

Was haltet Ihr davon?

MfG

Jürgen
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[1.1.1.1] mmc antwortet auf jrittmeier
18.05.2005 09:14
Benutzer jrittmeier schrieb:
Hallo.
Hier ist die Antwoirt von Telco auf einen Verweius meinerseits auf das BGB:

Sehr geehrter Herr xxxr,

wir danken für Ihr Schreiben und möchten wie folgt Stellung nehmen.

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Kunde das Antragsformular unterschrieben hat und Telco den Anschluss freigeschaltet hat. Der Kunde zeigt uns mit seiner Unterschrift, dass er mit unseren Vertragsbedingungen einverstanden ist.

Ihre Verträge sind vom 09.10.2004 die Mindestlaufzeit betrug 24 Monate, danach verlängert sich das Vertragsverhältnis immer wieder um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsende. Die AGB des Telekommunikationsgesetzes stehen in diesem Fall über den BGB.

Wir haben es hier mit den AGB von Telco zu tun und die stehen selbstverständlich nicht über dem BGB


Wir bestätigen Ihnen die Kündigungen Ihrer Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nochmals mit Wirkung zum 31.10.2006. Die Rufnummer wird im Laufe des letzten Vertragstages vom Netzbetreiber abgestellt. Bitte bedenken Sie: Alle bis zum bestätigten Termin anfallenden Grund- und Gesprächsgebühren werden Ihnen berechnet.

Für Fragen zur Vertragslaufzeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sonstige Serviceanfragen beantwortet Ihnen gern unsere Hotline 0180 3 456 333 33
(9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).


Mit freundlichen Grüßen

Telco Services GmbH ------------------­----------­-------------------------

Was haltet Ihr davon?

MfG

Jürgen

Ich würde mich (telefonisch) bei der RegTP noch einmal persönlich erkundigen, ob Mobilfunkverträge mit Privatpersonen eine maximale Vertragsdauer von 24 Monaten haben dürfen (habe ich vor längerer Zeit in der FAZ gelesen). Wenn ja, würde ich der letzten Abbuchung bei meiner Bank widersprechen und den Betrag bis einschließlich 8.10. berechnen und selbst überweisen. Die Tage vom 9.10. bis 31.10. verlängern die 2-Jahrefrist unzulässig.
Wenn nein, gelten m.M. die AGB von Telco, da von einer Mindestvertragsdauer die Rede ist und zum Monatsende zu kündigen ist. Optimal ist in diesem Fall ein Vertragsbeginn zum 1. eines Monats, da die 2-Jahresfrist am letzten des Vormonats zu Ende geht, der Vertrag also genau 2 Jahre läuft.

mmc
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[2] arlington antwortet auf bertramz
25.07.2005 00:02
Benutzer bertramz schrieb:
bei telco heißt es, die Mindestvlaufzeit ist 24 monate,eine kündigung erfolgt aber zum Monatsende. Wie passt das zusammen? Wenn aktivierung beispielsweise am 1. erfolgte,dann erfolgt die Kündigung zum 30. oder wie ist das zu verstehen? Dann sind es doch gar keine 24 Monate LAufzeit, oder rechne ich da etwas falsch??



Ich würde die Finger von Telco lassen .... geh direkt zum Netzprovider .. Tip BMWmobil.de nur 3 Cent keine GB