Benutzer jrittmeier schrieb:
Hallo.
Hier ist die Antwoirt von Telco auf einen Verweius meinerseits auf das BGB:
Sehr geehrter Herr xxxr,
wir danken für Ihr Schreiben und möchten wie folgt Stellung nehmen.
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn der Kunde das Antragsformular unterschrieben hat und Telco den Anschluss freigeschaltet hat. Der Kunde zeigt uns mit seiner Unterschrift, dass er mit unseren Vertragsbedingungen einverstanden ist.
Ihre Verträge sind vom 09.10.2004 die Mindestlaufzeit betrug 24 Monate, danach verlängert sich das Vertragsverhältnis immer wieder um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt immer zum Monatsende. Die AGB des Telekommunikationsgesetzes stehen in diesem Fall über den BGB.
Wir haben es hier mit den AGB von Telco zu tun und die stehen selbstverständlich nicht über dem BGB
Wir bestätigen Ihnen die Kündigungen Ihrer Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nochmals mit Wirkung zum 31.10.2006. Die Rufnummer wird im Laufe des letzten Vertragstages vom Netzbetreiber abgestellt. Bitte bedenken Sie: Alle bis zum bestätigten Termin anfallenden Grund- und Gesprächsgebühren werden Ihnen berechnet.
Für Fragen zur Vertragslaufzeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sonstige Serviceanfragen beantwortet Ihnen gern unsere Hotline 0180 3 456 333 33
(9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).
Mit freundlichen Grüßen
Telco Services GmbH -----------------------------------------------------
Was haltet Ihr davon?
MfG
Jürgen
Ich würde mich (telefonisch) bei der RegTP noch einmal persönlich erkundigen, ob Mobilfunkverträge mit Privatpersonen eine maximale Vertragsdauer von 24 Monaten haben dürfen (habe ich vor längerer Zeit in der FAZ gelesen). Wenn ja, würde ich der letzten Abbuchung bei meiner Bank widersprechen und den Betrag bis einschließlich 8.10. berechnen und selbst überweisen. Die Tage vom 9.10. bis 31.10. verlängern die 2-Jahrefrist unzulässig.
Wenn nein, gelten m.M. die AGB von Telco, da von einer Mindestvertragsdauer die Rede ist und zum Monatsende zu kündigen ist. Optimal ist in diesem Fall ein Vertragsbeginn zum 1. eines Monats, da die 2-Jahresfrist am letzten des Vormonats zu Ende geht, der Vertrag also genau 2 Jahre läuft.
mmc