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Rechnung nach fast 2 Jahren


17.04.2001 14:43 - Gestartet von j.o.
Hallo!

ich habe letzte Woche eine Rechnung von TelDaFax für Verbindungen vom 18.6.1999 (!) bis 17.11.1999 erhalten. Das waren noch Verbindungen aus Zeiten des Call by Call mit Anmeldung.

Die Freischaltung hatte ich schon zum 6.1.2000 wegen Umzugs gekündigt.

Es ist ja verständlich, daß im Rahmen der Insolvenz alle offenen Forderungen eingetrieben werden.

Für mich stellt sich aber die Frage, ob ich die Rechnung bezahlen, muß, da ich sie weder überprüfen kann noch selber Dritten in Rechnung stellen kann, was bei rechtzeitiger Abrechnung der Fall gewesen wäre.

Gruß,

J.O.
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[1] g4g antwortet auf j.o.
17.04.2001 22:19
hi,
ich habe hier noch irgendwo einen schreibsel ausgeschnitten herumliegen. es gib um ein urteil (bzgl. handy-gebühren, vermutlich die sms-geschichte), wo der richter feststellte, daß man ob der überprüfungsmöglichkeit eine zeitnahe abrechnung verlangen darf (so 2-3 monate max-verspätung). die handyrechnung wurde damals zurecht nicht bezahlt.

dieses war ein tip, vielleicht weiß ein anderer mehr (hier im forum). aber alles ohne garantie :~} vielleicht finde ich noch das aktenzeichen oder die schnipsel....
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[1.1] g4g antwortet auf g4g
18.04.2001 00:33
ich fand bislang nichts besseres, deshalb ein gesetzestext (der zudem zum anderen thema:teldafax, interessant scheint :-))

zur dir: ich denke, dass die tefonfirmen die kundendaten nur max. 90 tage (speichern dürfen). nach dieser zeit ist dem kunden auch vermutlich nicht mehr zuzumuten, anrufe aus der erinnerung heraus zu überprüfen (mangelnde nachvollziehbarkeit).
aber lies mal nach, im gesetz. ich habe nur meine interpretation gegeben, ohne gewähr, als reinen gedankenaustausch.....

zum thema siehe: www.netlaw.de
newletter 9801 position "neues telekommunikations-Gesetz"
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[1.1.1] j.o. antwortet auf g4g
18.04.2001 15:33
Danke für die Infos. In der TKV steht aber nichts eindeutiges drin.

die Speicherung von 90 bzw. 80 Tagen gilt meines Wissens auch nur ab RECHNUNGSVERSAND, so daß hieraus nicht unbedingt der Zwang zur zeitnahen Abrechnung gefolgert werden kann.

Verjährung ist jedenfalls 2 Jahre...

Wenn Du noch ein Urteil hast, wäre das sehr hilfreich!
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[2] orlando antwortet auf j.o.
19.04.2001 18:30
Benutzer j.o. schrieb:
ich habe letzte Woche eine Rechnung von TelDaFax für Verbindungen vom 18.6.1999 (!) bis 17.11.1999 erhalten.

Tja, die Jungs haben jetzt Zeit. ;-)

O.