Benutzer matze/berlin schrieb:
Benutzer Goethe1000 schrieb:
Auch Teledump ist ein Wirtschaftsunternehmen und nicht das Sozialamt. Von daher werden Sie auch nur Gespräche vermitteln, die einigermaßen rentalbel sind. Rentabel sind aber sicherlich nicht die Gespräche, bei denen die DTAG mehr als 1 Cent Interconnectiongebühren erhebt. Wer nicht weiß wie sich diese
berechnen kann sich unter http://www.heise.de/newsticker/data/kav-15.10.01-001/
informieren.
Sicherlich könnte diese Tatsache besser kommuniziert werden...aber was soll es. Es ist weder 'Betrug' noch 'unlauterer Wettbewerb'. In Deutschland kann man sich eben noch seine Vertragspartner aussuchen. Und genau das macht Teledump.
Na ja, lieber Goethe ... sooo einfach wie's Brezelbacken ist das auch wieder nicht. Rein vertragsrechtlich sieht es ein klitzkleinwenig anders aus, als es im Wirtschaftsteil der BILD-Zeitung vermittelt werden würde. Also, nur ganz grob und kurz: Vertragsrecht -> Angebot und Annahme des Angebotes. Der Anbieter (hier: 0190035) macht ein Angebot, welches durch die Anwahl von 0190035 zu dem Tarif 2 ct/Min. von jedermann/-frau angenommen werden kann.
Aber so einfach wie es sich der frischgebackene Abiturient mit Leistungskurs "Wirtschaft und Recht" vorzustellen hat ist es auch wieder nicht!
Zur Vertragsfreiheit gehört leider auch, dass manche - solche mit wirtschaftlicher Macht - Grundgebühren erheben oder Bedingungen daran knüpfen können, ob und mit wem sie überhaupt Verträge eingehen.
Das ist so üblich und eingefahren, dass es auch in unseren Gesetzen Niederschlag gefunden hat.
Eins dieser Gesetze ist das AGB-Gesetz. Das heisst: der Gesetzgeber hat es als gegeben hingenommen, dass ein Vertragspartner "einseitig" AGB's als Vorbedingungen diktiert, und versuchte, das schlimmste zu verhueten.
Aber grundsaetzlich sind AGBs zulaessig und dabei hat der AGB-Verwender, also in dem Fall die Telefongesellschaft, weitgehende Freiheiten.
Zu diesen Freiheiten gehoert auch, die normale Reihenfolge
"1.Vorlegen eines Angebots mit Rechtsbindungswille
2. Annahme des Angebots"
1+2 erfuellt ---> Vertrag gilt, ansonsten nicht"
UMDREHEN zu können.
Genau das hat Teledump / Telediscount gemacht! Uebrigens so wie Freenet bei seinen CbC - Internetangeboten.
Lies mal die AGB dort nach!!
Dort steht sinngemaess, dass der Vertragsschluss mit 0190 031/35 so definiert ist und zustandekommt, dass der Kunde durch Anwählen von 0190 03x und der ersten beiden (?) Ziffern der gewuenschten Zielnummer "den fuer diese Zielnummer zustaendigen Dienst" auswählt und diesem Dienst das ANGEBOT auf Abschluss eines Vertrages UNTERBREITET.
Per Vertrag (AGB wird naemlich Vertragsbestandteil) wird also "gewillkürt" die Reihenfolge Angebot Annahme umgedreht. Auch sowas laesst das Vertragsrecht zu.
Und zu diesem grossherzigen Angebot, ihr Gespräch vermitteln zu dürfen, sagt die Telco nach Lust & Laune ja oder eben nein.
Dieses Angebot wird als unbefristet und frei von Einschränkungen beworben.
Bereits der Name "Telediscount" und die Werbung damit, man wolle "Überkapazitaeten" anderer Telcos zu vermarkten, muesste einen Verstaendigen darauf hinweisen, dass hier eben billiger Jakob mit Wühltisch ist und kein Universaldienstleister mit garantierten Verfuegbarkeiten.
Jedenfalls wird auf diese nicht hingewiesen. Also: SEHR bedenkliche Rechtslage.
Einfach sehr raffiniert und unsereins aergert sich reingelegt worden zu sein. Und wie gesagt, eine Sammelklage waer in so einem Fall m.E. hauptsaechlich wegen der vertanen Zeit beim Drücken der Wahlwiederholungstaste drin.
Müßte über "culpa in contrahendo" begründet werden, glaub ich.
(Verschulden vor eigentlichem Vertragsabschluss aufgrund besonderer Treuepflicht des Vertragspartners, nicht gegen die Interessen des anderen zu verstossen. Das tut die Telefonfirma dann, wenn sie wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, es liege eine ihrer Natur nach voruebergehende ueberlast vor.)
DENN: Wenn ein Angebot befristet, beschränkt oder sonst wie reguliert ist ('Solange Vorrat reicht!', 'Nur für Neukunden!', 'Die ersten 1.000 Anrufer', 'nur zwischen 1.-10. Januar 2002' o.ä.) MUSS darauf
hingewiesen werden.
Wer nicht durchkommt, hat aufgrund der eigenartigen Konstruktion in den AGB mit der obigen Umkehrung *keinen* Vertrag. Und wer keinen Vertrag hat hat zivilrechtlich erstmal nix zu meckern, es sei denn, man zieht sich auf die Ausweichrechtsgrundlage "cic" oder "positive Vertragsverletzung" bei Anbahnungssituation eines V. zurueck.
Von daher kratzt Telediscount mächtig hart an der Grenze zum unlauteren Wettbewerb... und hier geht es nicht um sowas wie C&A jüngst machte. Da wurde klipp und klar gesagt, wer den Rabatt bekommt. Wer sich schliesslich aufregte, waren die ... na, du weisst schon.
Ich finde basarverhaeltnisse auch sonst nicht erstrebenswert, weil ich nicht die Nerven habe feilschen zu muessen nur weil andere damit angefangen haben das zur Mode zu machen.
C& A zahlt das Strafgeld aus der Portokasse. schon gehört?
Du hast Recht, jeder kann sich hier den Vertragspartner aussuchen, wenn er die zumutbaren Spielregeln einhält und er sog. 'Vollkaufmann' im Sinne des Gesetze ist. Und das ist Telediscount.
Interessanter Hinweis! Die Mehrzahl der Kundschaft wohl nicht.
cu
Flabbergaster