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Call-by-call-Vertrag


06.06.2007 08:05 - Gestartet von hardy2
Hallo, kann mir mal jemand einen Rat geben ?

Meinem Vater (77 - Kunde bei TELECOM) wurde in einem Haustürgeschäft eine Call-by-call-Vertrag angedreht. Ich möchte diesen Vertrag rückgängig machen. Langt da ein entsprechendes Einschreiben während der 14-Tage-Frist? Wie ist das mit der Rückumstellung seitens der TELEKOM, da er bereits ein Schreiben bekommen, dass die Umstellung erfolgen wird.

Danke
Hardy
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[1] Altenburgerin antwortet auf hardy2
06.06.2007 11:44
Jep.. bitte ein Einschreiben (wenn möglich mit Rückschein) das der Vertrag widerrufen wird.
WEgen der Voreinstellung die Hotline 08003301000 anrufen oder mir bescheid sagen.. kann es auch löschen lassen :-)
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[1.1] hardy2 antwortet auf Altenburgerin
06.06.2007 12:26
Benutzer Altenburgerin schrieb:
Jep.. bitte ein Einschreiben (wenn möglich mit Rückschein) das der Vertrag widerrufen wird. WEgen der Voreinstellung die Hotline 08003301000 anrufen oder mir bescheid sagen.. kann es auch löschen lassen :-)

Unter dieser Nr. hatte ich heute früh schon angerufen, um mich allgemein in dieser Angelegenheit zu erkundigen. Die Dame sagte mir in diesem Gespräch, dass der Auftrag zur angekündigten Voreinstellung gelöscht wird.
Mittlerweile war ich im ansässigen T-Punkt. Dort kannte man das Problem bereits. Es haben schon mehrere Angehörige von betroffenen Rentnern nachgefragt.
Man hat mit mir die weitere Vorgehensweise abgesprochen. Da ich erwähnte, dass nach dem tel. Gespräch mit der Hotline die Voreinstellung nicht vorgenommen wird, wurde dies seitens des T-Punktes nicht nochmal überprüft.
Bei einem eben durchgeführten Telefonat mit der Hotline wurde mir nunmehr allerdings mitgeteilt, dass man den Auftrag zur Voreinstellung nicht löschen kann. Dies kann erst mit dem Vorliegen der bestätigten Kündigung erfolgen ...

Eine Frage am Rande: Ist "widerrufen" dem "widerspruch" gleichzusetzen?

Hardy
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[1.1.1] Altenburgerin antwortet auf hardy2
06.06.2007 14:26
Ich kann gerne schauen wie es im System aussieht. Wenn der Auftrag noch am laufen ist kann der nicht einfach so von den Agenten zurückgezogen werden. Müsste man an eine separate stelle geben. Sollte aber kein Prob sein.

Widerspruch ist gleich zusetzen mit widersprechen. Einfach nen kurzen formlosen Zweizeiler an das Unternehmen schicken wo die dauerhafte Vorstellung herkam. Am besten mir Rückschein damit man die Bestätigung hat das das Schreiben angekommen und angenommen wurde.

Kannst mir auch gern ne Mail schicken dann schau ich mir das mal an.