Benutzer Sealord73 schrieb:
Vor ca. 2 1/2 Monaten bekam ich von der Telekom eine Mahnung von Rechnungen ( August 2004 und März 2005) seitdem geht ein Schriftwechsel zwischen meinem Anwalt und RA Seiler & Kollegen. Was mich aber an der ganzen Sache wundert ist, das auf jeder Rechnung steht das die Daten nach 80 Tagen gelöscht werden. Und wenn man selber einen Einwand hat der Rechnungen betrifft deren Datum mehr als 80 Tage zurück liegt, heißt es von Seiten der Telekom sie könnten es nicht mehr nachvollziehen, da die Daten nach 80 Tagen gelöscht werden. Wo verbirgt sich da denn jetzt der Haken? Verstößt die Telekomm gegen das Datenschutzgesetz, darf sie das überhaupt. Sie macht ihren Kunden jedenfalls nur was vor indem sie sagt sie könnten es nicht mehr nachvollziehen.
Die 80 Tage beziehen sich nur auf die Verbindungsdaten, diese werden danach definitiv gelöscht. Deine Rechnungsdaten (Datum der Rechnung, Fälligkeit, Zahlungseingänge usw.) sowie die eigentliche Telefonrechnung sind viel länger zu sehen. Die Mitarbeiter der Hotline können in der Regel die Rechnung der letzten 6 Monate aufrufen, die Buchungsdaten bis zu 18 Monaten. Alles weitere darüber hinaus ist ggf in Archivdaten hinterlegt.
Aber wie gesagt, das betrifft nicht die Einzelverbindungen!
Sie kanns, das hab ich ja mit der
Kopie einer Rechnung von 08.2004 an meinen RA bestätigt bekommen.
Werden entsprechende Beträge aus Deinem Buchungskonto an die Anwälte ausgebucht, somit sind auch nur noch diese zuständig, Rechnungsmäßig sind der T-Com für diese Beträge die Hände gebunden.