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Seiler & Kollegen


01.05.2008 10:20 - Gestartet von Jackson1978
Hallo!
Wir haben bisher auf die Schreiben von Seiler & Kollegen Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt gestern wieder ein Schreiben in dem sie uns von einem Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2005 informieren. Und da ein vollstreckbarer Titel läuft könnten sie uns keine Unterlagen sprich Vertrag (da wir ja keinen haben) usw. aushändigen.
Muss zu einem vollstreckbaren Titel nicht schon mal der Gerichtsvollzieher da gewesen sein?
Und wie sollen wir uns weiter verhalten?
Gruß
Jackson 1978
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[1] CGa antwortet auf Jackson1978
01.05.2008 19:12
Benutzer Jackson1978 schrieb:
Hallo!
Wir haben bisher auf die Schreiben von Seiler & Kollegen Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt gestern wieder ein Schreiben in dem sie uns von einem Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2005 informieren. Und da ein vollstreckbarer Titel läuft könnten sie uns keine Unterlagen sprich Vertrag (da wir ja keinen haben) usw. aushändigen.
Muss zu einem vollstreckbaren Titel nicht schon mal der Gerichtsvollzieher da gewesen sein?

Der Vollstreckungsbescheid wird wie ein Mahnbescheid per "Einwurfeinschreiben" zugestellt. Datum findet man auf dem Unschlag und wird auch vom Postboten vermekrt. Einen GV brauchts dazu nicht!

cu ChrisX
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[1.1] Jackson1978 antwortet auf CGa
02.05.2008 09:04
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer Jackson1978 schrieb:
Hallo!
Wir haben bisher auf die Schreiben von Seiler & Kollegen Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt gestern wieder ein Schreiben in dem sie uns von einem Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2005 informieren. Und da ein vollstreckbarer Titel läuft könnten sie uns keine Unterlagen sprich Vertrag (da wir ja keinen haben) usw. aushändigen.
Muss zu einem vollstreckbaren Titel nicht schon mal der Gerichtsvollzieher da gewesen sein?

Der Vollstreckungsbescheid wird wie ein Mahnbescheid per "Einwurfeinschreiben" zugestellt. Datum findet man auf dem Unschlag und wird auch vom Postboten vermekrt. Einen GV brauchts dazu nicht!

cu ChrisX

Aber die müssen mir doch zumindest einen Vertrag zukommen lassen können wenn Sie schon Geld von mir verlangen, oder? Die sind doch in der Beweispflicht und können nicht einfach sagen, da das Verfahren läuft können wir nichts aushändigen.
Gruß
Jackson1978
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[1.1.1] monopol76 antwortet auf Jackson1978
05.05.2008 10:37
Wenn es tatsächlich einen vollstreckbaren Titel gibt, wirst du diesen auch zugestellt bekommen haben. Die Anwälte Seiler und Partner werden dir dies dann auch mittels deiner Unterschrift beweisen können. Du hättest, sofern die Forderung unberechtigt gewesen ist, zum damaligen Zeitpunkt tätig werden müssen. Jetzt ist es vermutlich zu spät.

Sollte es sich auch bei diesem Titel um eine Art "Verwechslung" handeln, wird dir ein Gang zum Anwalt sicher nicht erspart bleiben. Dieser kann dann Akteneinsicht nehmen und den Fall noch einmal prüfen. Aber sei gewiss, auch dies wird dann wieder mit Kosten verbunden sein, sofern sich herausstellt, dass du im Unrecht bist.
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[1.1.1.1] wuschael69 antwortet auf monopol76
05.05.2008 11:12
Hi,

wenn der Titel rechtskräftig ist, muss niemand mehr irgendetwas nachweisen. Um soetwas abzuwenden sind die Fristen da, ein Anwalt bringt rein garnichts mehr.
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[1.1.1.1.1] Jackson1978 antwortet auf wuschael69
05.05.2008 12:40
Benutzer wuschael69 schrieb:
Hi,

wenn der Titel rechtskräftig ist, muss niemand mehr irgendetwas nachweisen. Um soetwas abzuwenden sind die Fristen da, ein Anwalt bringt rein garnichts mehr.

Hallo!

Wir hätten ja Fristen eingehalten wenn wir irgendwann mal was zugestellt bekommen hätten, aber da war ja nichts bis vor ein paar Wochen auf einmal dieses Schreiben ins Haus flatterte.
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[1.1.1.1.1.1] wuschael69 antwortet auf Jackson1978
05.05.2008 13:15

Hallo!

Wir hätten ja Fristen eingehalten wenn wir irgendwann mal was zugestellt bekommen hätten, aber da war ja nichts bis vor ein paar Wochen auf einmal dieses Schreiben ins Haus flatterte.

Generell muss man solche Zustellungen immer persönlich bestätigen und der Widerspruch muss ans Amtsgericht gehen. Irgendwann muss da mal was gekommen sein, anders geht das nicht.
Gabs den Titel vllt schon bevor Seiler & Kollegen tätig wurden?
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[1.1.1.2] Jackson1978 antwortet auf monopol76
05.05.2008 12:39
Benutzer monopol76 schrieb:
Wenn es tatsächlich einen vollstreckbaren Titel gibt, wirst du diesen auch zugestellt bekommen haben. Die Anwälte Seiler und Partner werden dir dies dann auch mittels deiner Unterschrift beweisen können. Du hättest, sofern die Forderung unberechtigt gewesen ist, zum damaligen Zeitpunkt tätig werden müssen. Jetzt ist es vermutlich zu spät.

Sollte es sich auch bei diesem Titel um eine Art "Verwechslung" handeln, wird dir ein Gang zum Anwalt sicher nicht erspart bleiben. Dieser kann dann Akteneinsicht nehmen und den Fall noch einmal prüfen. Aber sei gewiss, auch dies wird dann wieder mit Kosten verbunden sein, sofern sich herausstellt, dass du im Unrecht bist.

Hallo!

Wir sind ab dem ersten Schreiben von Seiler & Kollegen tätig und haben Widersprüche eingereicht. Aber auf die Bitte eine Aufstellung der anfallenden Kosten, eines Vertrages mit meiner Unterschrift usw. ist nur eine Auflistung gekommen, die jeder geschrieben haben kann. Zudem war ich zum angegebenen Zeitpunkt nicht mal auf diese Adresse gemeldet, in der die Kosten entstanden sind. Und auch die Schreiben von Seiler & Kollegen sind "komisch", immer nur mit kopierter Unterschrift.
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[2] neffetS antwortet auf Jackson1978
07.05.2008 21:18
Hallo Jackson1978,

Gibt es schon neues in Sachen "Seiler u Kollegen " ?
Der Fall ist spannend , will wissen wie es weitergeht .

Halt uns auf dem laufenden bitte .


Gruß neffetS