Benutzer buecke schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Du musst Dich auf die Aussagen der Netzbetreiber verlassen können. Worauf willst Du Dich denn dann im Rechtsstreit berufen ?
Dann würde ich mir das aber schriftlich geben lassen. Sonst musst du dann wohl den Hotliner als Zeugen haben. Blöd, wenn der sich dann nicht erinnern kann.
Richtig, ohne schriftlichen Nachweis kannst du die Klage quasi vergessen. Und da die Netzbetreiber teilweise schon erhebliche Probleme mit den normalen Roaminggebührentabellen haben, möchte ich die individuelle Aussage zu den Kosten von Freecall-Nummern (was für ein Widerspruch in sich) auch gerne mal sehen. Auch wenn es schön wäre, dass man zuverlässige Auskunft erhält, die Praxis sieht nun mal anders aus.
Es gibt über Preismitteilungen ein internationales Abkommen mit Informationsfristen !!
Davon mal abgesehen, dass heute jeder wegen 3,50 EUR gleich zum Anwalt rennt bzw. rennen möchte. *kopfschüttel*
Es gibt weit über 100 Mill. Telefonnutzer im Bundesgebiet. Stelle Dir mal die gigantische Summe vor, die u.U. als Reinverdienst auflaufen würde. Wer mit dem Geld anderer Leute arbeitet, muss es nun mal gründlich und nachprüfbar machen. Nicht umsonst müssen Billingsystem zertifiziert werden.
peso