Benutzer tcsmoers schrieb:
Diese Meinung vertrete ich schon seit längerem. Für mich ist die Verhaltensweise dieser Firma nicht besonders kundenfreundlich und auch rechtlich kaum haltbar, da Dienstleistungsverträge nicht mit einer Ablaufzeit versehen sein dürfen (Urteil zur Gültigkeit von Telefonkarten).
Die verlassen sich einfach drauf, dass keiner klagt.
peso
Hallo tcsmoers,
Dienstleistungsverträge und sonstige Verträge können natürlich eine Ablaufzeit haben, anders würde es auch keinen Sinn machen (z.B.: (Auto-) Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Beratervertrag, oder stellen Sie sich vor Sie könnten Ihren Telefonanschluß nicht kündigen). Aber dies ist wohl auch nicht was Sie meinen.
Das erste Urteil in Bezug auf „Guthabenverfall“ bezog sich auf Telefon(Chip)Karten. Hier wird allerdings das Guthaben auf der Karte und nicht im System gespeichert, so dass es auch nicht notwendig ist ein solches Guthaben verfallen zu lassen. Folgerichtig haben Gerichte hier gegen einen Guthabenverfall geurteilt, bzw. gefordert, das ein Gültigkeit der Karte explizit mit dem Kunden (also nicht z.B. nur in den AGB) vereinbart werden muss.
Jüngere Urteile die sich auf CallingCards beziehen beschäftigten sich bisher mit im wesentlichen mit unbedingten Verfallsfristen (3 Monate, 6 Monate etc.), das heißt Verfallsfristen die durch den Kunden nicht verlängert werden können.
Unsere Verfallsfrist der CallingCard beträgt 12 Monate ab der letzten Aufladung und wird somit durch jede Aufladung um 12 Monate verlängert. Aber selbst nach diesen 12 Monaten ist das Guthaben nicht verloren, sondern kann jederzeit durch eine Aufladung wieder reaktiviert werden. Hier haben wir einen Zeitraum von zwei Kalanderjahren angesetzt. Wir gingen bei diesem „Nachlauf“ davon aus das 1. an dem Konto entweder kein Interesse mehr besteht (z.B. bei Restguthaben 1 cent), oder der Anspruch schlicht und ergreifend verjährt ist und damit endgültig deaktiviert werden kann.
Diese Verfahrensweise hat im übrigen einen ganz einfachen Hintergrund: Wir verwenden 10stellige Kartennumern bestehend aus 6 stellen ID und 4 stellen PIN. Die 6stellige ID lässt somit nur 999.999 Karten auf dem System zu. Wir können zwar auch längere Kartennummern verwenden (tatsächliche gibt es auch noch 12stellige), aber je mehr stellen es werden, desto unkomfortabler für den Kunden. Wir brauchen also einfach die nicht mehr benötigten Kartennumern irgendwann zurück.
Mit freundlichen Grüßen
TRANSGLOBE Telekommunikations GmbH
Dieter Brandenburger