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CallYa Guthaben Gültigkeit ?


17.11.2008 14:59 - Gestartet von raio-k
einmal geändert am 17.11.2008 15:02
Benutzer der.peter schrieb:
Hier hat doch schiecher jemand Erfahrung damit wie lange es dauert bis Vodafone die CallYa zumacht wen nichts mehr einbezahlt wird.

Danke im Voraus für die Auskunft.

Gruß Peter

... Einzige Voraussetzung: Die Karten müssen genutzt werden. Das heißt, die Kunden müssen telefonieren, SMS oder MMS verschicken, im live!-Portal surfen oder sich anrufen lassen. Guthaben-Aufladungen sind offiziell nicht mehr erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Karte genutzt werden kann. ...
...
Die Vodafone-Pressestelle erklärte auf Anfrage von teltarif.de, die vor einem Jahr kommunizierte Regelung gelte nach wie vor. Die Karten seien nach wie vor unbegrenzt gültig. Man behalte sich aber vor, inaktive Prepaid-SIMs zu kündigen. Wenn der Netzbetreiber bemerkt, dass eine Karte schon seit vielen Monaten nicht genutzt wurde, verschicke er an die betroffenen Kunden das erwähnte Standard-Schreiben. ...
(teltarif.de vom 11.09.2007)

P.S. https://www.teltarif.de/forum/a-vodafone/472-...
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[1] Vodafone Super Flat Festnetz
mersawi antwortet auf raio-k
17.11.2008 17:03
Hallo zusammen !

Nutze seit einiger Zeit die Superflat von VF ud bin sehr zufrieden.
Zufrieden bin ich auch weil endlich mal jemand definiert hat was unendlich viel ist siehe:

Sie Sie telefonieren mit der Vodafone SuperFlat Festnetz ohne zusätzliche Berechnung unendlich viel aus dem deutschen Vodafone-Netz ins deutsche Festnetz. Ausgenommen sind Rufumleitungen, Konferenz-Verbindungen und Gespräche zu Sondernummern. Standardgespräche in alle deutschen Mobilfunknetze kosten 0,29 Euro/Min. Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15.000 Minuten für Gespräche ins deutsche Festnetz verbrauchen, dürfen wir den Vertrag außerordentlich kündigen. ///

15000 Minuten sind ne ganze Menge , pro Tag 500 Minuten oder etwa 8,3 Stunden. da kann man nicht meckern.

Danke VF
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[1.1] mrawel antwortet auf mersawi
27.11.2008 15:40
"unendlich viel ist:

'Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15.000 Minuten für Gespräche ins deutsche Festnetz verbrauchen, dürfen wir den Vertrag außerordentlich kündigen'"

Da werden sich die Mathematiker und die Physiker aber freuen - hat Vodafone doch ein mathematisches Problem per Dekret gelöst. Zwei unendliche Linien treffen sich ja im Unendlichen, irgendwann - die Formeln dafür sind uns ja in der Schule schon begegnet.

Die von Vodafone angewandte Formel sollte der Firma dann aber alsbald vor Gericht begegnen, nicht, daß ich denen etwas Böses will, nein, sie sollten einfach bei der Werbung nicht derart dreist lügen. Unlauterer Wettbewerb, zweifelslos.

Freiherr von Gravenreuth, Anwalt der Mahner und Abgemahnten, übernehmen Sie! Ach, geht ja nicht, der sitzt ja gerade.

Nun behält sich Vodafone ja auch nur vor, den Vertrag zu kündigen, ob sie es im Bedarfsfalle tatsächlich tun...

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ich aber bin ein Schelm.