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Ist das Gerechtigkeit ??


07.08.2003 14:52 - Gestartet von tcsmoers
Kopie der Meldung:

Kurth geht davon aus, dass eine wiederholte Klage auf Entschädigung mobilcom finanziell überfordern würde.

Wegen des immensen Streitwertes von rund 8,5 Milliarden Euro würde allein für die Gerichtskosten ein zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag fällig, sagte der RegTP-Chef.

*** Das bedeutet im Klartext, dass nur der der Geld hat überhaupt klagen kann. Die Anderen haben zwar Recht, können dies auf finanziellen Gründen nicht durchsetzen.

Hier ist ganz eine Ungerechtigkeit, die nur den Stärkeren unterstützt. Im Übrigen ist das doch eine Verwaltungsgerichtssache ? Stehen da nicht andere Streitkosten an. Obwohl ich persönlich MC die Rückzahlung nicht gönne, empfinde ich die Aussage des Herrn Kurth als Unverschämtheit. Der hätte lieber den Mund gehalten. Anstatt wichtigere Dinge zu klären (überhöhte Roamingkosten z.B.) kümmert er sich um Dinge, die ihn gar nicht betreffen.**

Nach seiner Einschätzung könne mobilcom keine Ansprüche gegen den Bund geltend machen, weil mit der Lizenz-Vergabe Rechte und Pflichten verbunden seien. Diese ließen sich nicht voneinander trennen. Angesichts der Rechtslage geht Kurth davon aus, dass der Bund nicht bereit sein wird, einen außergerichtlichen Vergleich zu akzeptieren.

peso
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[1] Ed antwortet auf tcsmoers
07.08.2003 15:40
Benutzer tcsmoers schrieb:
Kopie der Meldung:

Kurth geht davon aus, dass eine wiederholte Klage auf Entschädigung mobilcom finanziell überfordern würde.

Wegen des immensen Streitwertes von rund 8,5 Milliarden Euro würde allein für die Gerichtskosten ein zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag fällig, sagte der RegTP-Chef.

*** Das bedeutet im Klartext, dass nur der der Geld hat überhaupt klagen kann. Die Anderen haben zwar Recht, können dies auf finanziellen Gründen nicht durchsetzen.

So habe ich mir das am Anfang auch gedacht als ich das las. Allerdings stellt sich mir die Frage wer denn den Streit zahlen soll wenn mobilcom verliert. Wenn es 100% sicher wäre das sie gewinnen würde sicher sogar eine Bank Kredit geben.
Wieviele Leute meinen im Recht zu sein und gehen nicht in die nächste Runde (oder klagen erst gar nicht) weil sie es sich nicht leisten können zu verlieren? Und warum sollte es Max Mustermall schlechter gehen als mc?

Grüße

Ed
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[1.1] K2107 antwortet auf Ed
07.08.2003 17:16
müsste die frage nicht eigentlich lauten, weshalb man in dieser sache eigentlich streiten muss?!

bedingungen nicht erfüllt => lizenz zurück => anteilige kostenerstattung => fertig!

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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf K2107
07.08.2003 18:13
Benutzer K2107 schrieb:
müsste die frage nicht eigentlich lauten, weshalb man in dieser sache eigentlich streiten muss?!

bedingungen nicht erfüllt => lizenz zurück => anteilige kostenerstattung => fertig!


Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

peso
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[1.1.1.1] Ed antwortet auf tcsmoers
07.08.2003 18:28
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer K2107 schrieb:
müsste die frage nicht eigentlich lauten, weshalb man in dieser sache eigentlich streiten muss?!

bedingungen nicht erfüllt => lizenz zurück => anteilige kostenerstattung => fertig!


Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

So sehe ich das auch.
Abgesehen davon, wer will denn heute schon noch eine Lizenz kaufen? Wertvoll war sie auch vor allem deswegen weil jeder Bieter die Chance hatte als erster am Markt zu sein. Wie schwierig es Spätstarter haben sieht man bei E+/O2.

Grüße

Ed
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[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Ed
07.08.2003 19:49
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer K2107 schrieb:
müsste die frage nicht eigentlich lauten, weshalb man in dieser sache eigentlich streiten muss?!

bedingungen nicht erfüllt => lizenz zurück => anteilige kostenerstattung => fertig!


Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

So sehe ich das auch.
Abgesehen davon, wer will denn heute schon noch eine Lizenz kaufen? Wertvoll war sie auch vor allem deswegen weil jeder Bieter die Chance hatte als erster am Markt zu sein. Wie schwierig es Spätstarter haben sieht man bei E+/O2.

Grüße

Ed

Bin mal gespannt, was mit der zurückgegebenen Lizenz geschieht. Toll wäre es, wenn ein ausländisches Unternehmen (zB. Telekom Austria) die Lizenz kauft und dann hier loslegt.

Wir aber ein Traum bleiben.

peso
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[1.1.1.1.1.1] Ed antwortet auf tcsmoers
07.08.2003 21:04
Benutzer tcsmoers schrieb:

>Bin mal gespannt, was mit der zurückgegebenen Lizenz geschieht.
Toll wäre es, wenn ein ausländisches Unternehmen (zB. Telekom Austria) die Lizenz kauft und dann hier loslegt.

Was mit den Lizenz passieren soll würde mich auch interessieren. Aber ein Problem dürfte der Kaufpreis sein, so viel will keiner zahlen, zahlen sie weniger dann würde es eine Wettbewerbsverzerrung sein.
Was ist eigentlich mit der Quam-Lizenz? Ist die schon zurückgegeben?

Hatten mc und Quam schon Hardware? Was ist damit passiert?

Grüße

Ed
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[1.1.1.1.1.1.1] Peter1980FFM antwortet auf Ed
07.08.2003 23:25
Hallo ED,
Mobilcom hatte die Hardware bereits die ist wie berichtet worden ist für 20 Millionen Euro an E-Plus verkauft worden......
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[1.1.1.2] K2107 antwortet auf tcsmoers
07.08.2003 20:10
Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

deswegen ja! sie können nicht mitspielen, also warum sollen sie dafür bezahlen müssen?! vielleicht solltest du für einen augenblick vergessen, dass es hier um MC geht ; )
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[1.1.1.2.1] blondini antwortet auf K2107
07.08.2003 20:45
es gibt sicherlich klare bedingungen, zu denen ersteigert wurde. wenn mobilcom schlapp macht, kann das dem bund egal sein. die werden keinen cent kriegen. können sich ja schon mal gedanken um das zuständige gericht machen. verwaltungsgericht oder landgericht. verwaltungsgericht hätte den vorteil, dass sie keinen gerichtskostenvorschuss zahlen müssten.

blondini



Benutzer K2107 schrieb:
Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

deswegen ja! sie können nicht mitspielen, also warum sollen sie dafür bezahlen müssen?! vielleicht solltest du für einen
augenblick vergessen, dass es hier um MC geht ; )
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[1.1.1.2.2] Ed antwortet auf K2107
07.08.2003 20:59
Benutzer K2107 schrieb:
Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

deswegen ja! sie können nicht mitspielen, also warum sollen sie dafür bezahlen müssen?!

Sie wollen nicht, das ist der Unterschied. Jeder hatte die Chance, wenn mc nicht in der Lage ist, tja mei, Pech gehabt.

Bei uns nebenan hat auch eine Firma 6000m2 Hallenfläche gemietet. Kurz nach dem Vertrag haben sie festgestellt das sie die Fläche nicht brauchen weil ihnen Kunden weggelaufen sind. Die haben aber auch den 10jahres Mietvertrag zu erfüllen, ob sie es nutzen oder nicht. Die würden auch gern einfach sagen "ätschbätsch, wir brauchens nicht und zahlen nicht", aber das geht nicht.

Grüße

Ed
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[1.1.1.2.2.1] K2107 antwortet auf Ed
07.08.2003 22:19
hm ... aber die umts-abwicklung / lizenzvergabe erfolgte nicht zwischen zwei mitbewerbern der freien marktwirtschaft, sondern zwischen unternehmen und einem öffentlichen organ - ansonsten würde ich dir natürlich sofort zustimmen!

in dieser sache sehe ich es indes anders ... da mc nun (aus diversen gründen, wie aber auch regulierungsvorgaben => bevölkerungsabdeckung usw.) die 20 jahre der lizenzdauer nicht wahrnehmen kann und wird, fände ich es durchaus angebracht, die lizenzkosten anteilig zu erstatten!

ich finde, hier wurde ein feindliches umfeld / falsches bild für die umts-interessenten geschaffen, das den zweck hatte, über fiktive zukunftsprognosen möglichst hohe lizenzgebühren einzuspielen! die nebenbedingungen waren/sind auch nicht gänzlich unternehmensfreundlich ...

würde das umts-szenario nach aktueller marktlage gegenkorrigiert, so könnte das auch den endverbrauchern zugute kommen! die umts-investitionen schweben wie das schwert des damokles über den köpfen der jeweiligen manager ; )

hohe investitionen in verbindung mit relativ geringer aussicht auf überschaubare / baldige amortisation! da muss jeder heller in der kasse bleiben! handygespräche und auch sms könnten auch in deutschland wesentlich kostengünstiger sein ... umts ist somit bisher ein potentieller hemmfaktor ...

was meint ihr?
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[1.1.1.2.2.1.1] K2107 antwortet auf K2107
07.08.2003 22:26
"damals" wurden unvorstellbare geldsummen allein für die lizenzen angelegt und heute will man diese nicht mal mehr für symbolische beträge (1 euro) haben?!

ich finde, die beteiligten "organe" (und ihre expertengremien) müssen sich hier so manchen vorwurf gefallen lassen!

und es besteht - langfristig - massiver nachbesserungs-/ regulierungsbedarf!

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[1.1.1.2.2.1.1.1] Ed antwortet auf K2107
08.08.2003 03:41
Benutzer K2107 schrieb:
"damals" wurden unvorstellbare geldsummen allein für die lizenzen angelegt und heute will man diese nicht mal mehr für symbolische beträge (1 euro) haben?!

ich finde, die beteiligten "organe" (und ihre expertengremien) müssen sich hier so manchen vorwurf gefallen lassen!

und es besteht - langfristig - massiver nachbesserungs-/ regulierungsbedarf!

Was willst du nachbessern? Die 50Mrd. Euro zurückzahlen? Dann nehmen wir diese Summe als Kredit auf und zahlen es durch Steuern zurück. Toller Tausch, oder glaubst du der Finanzminister druckt das Geld mal eben?

Die Bedingungen sind klar gewesen, wer nach dem Lizenzkauf pleite ist ist selbst schuld. Und wo soll der Unterschied sein wenn ich etwas in der freien Wirtschaft oder beim Staat kaufe? Kann ich einen gebrauchtes Polizeiauto, das ich ersteigert habe, nach 2 Jahren zurückgeben weil ich es nicht mehr brauche?
Wenn ich etwas ersteigere und an dem Objekt Folgekosten hängen (z.B. ein altes Haus wo Dachziegeln Passanten gefährden) und ich weiß das bei der Versteigerung dann muß ich bei der Versteigerung aussteigen wenn ich nicht mehr genug Geld habe für die Folgekosten.
Wie möchtest du denn die Firmen entschädigen die damals rechnen konnten und vorher ausgestiegen sind? Die kommen sich mit Sicherheit verar...t vor und werden klagen, schließlich können diese (wenn sie denn sofort eine Lizenz bekommen würden) nicht mehr mit als erstes starten und wäre wohl lange Außenseiter.
JEDER der damals mitgesteigert hat, und am Ende noch schön drauf angestossen, der wußte worum es ging und das man auch ein Netz braucht. Wer es nicht schafft, warum auch immer, verliert die Lizenz.

Ed
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[1.1.1.2.2.1.2] Hightower antwortet auf K2107
12.08.2003 13:02
Benutzer K2107 schrieb:

was meint ihr?

Es wurden Lizenen mit 20 Jahren Laufzeit ersteigert. Es wurde nicht die Lizenz für ein Jahr mit 19 Optionen für die Folgejahre versteigert.

Man hat es bei den GSM-Lizenzen gesehen. Diese wurden in einem "Schönheitswettbewerb" vergeben. Ob und in welcher Höhe Lizenzkosten erhoben wurden weiß ich nicht. Aber kein Unternehmen kam auf die Idee, jetzt wo wir so schön Gewinn machen zahlen wir dem Staat freiwillig ein paar Millionen Euro.

Jedes Unternehmen, daß an der UMTS-Versteigerung teilgenommen hat kannte die Bedingungen. Und welches Unternehmen hat denn mit dem Geld nur so umsich geworfen? Es war MobilCom, die in der ersten Versteigerungsrunde schon 501.000 DM für zwei Frequenzblöcke bezahlen wollten, als die Gebote der anderen Firmen noch bei 100.000 bzw. 150.000 DM lagen.
http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-05-03-03-00_m/umtsarchiv/hc_001.gif

Meine Meinung kurz und knapp: KEIN GELD FÜR MOBILCOM UND QUAM!

H
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[1.1.1.2.3] tcsmoers antwortet auf K2107
07.08.2003 22:55
Benutzer K2107 schrieb:
Wieso anteilige Erstattung. MC erfüllt doch nicht die Vertragsbedingungen. Die müssen die Lizenz doch sowieso zurückgeben.

deswegen ja! sie können nicht mitspielen, also warum sollen sie dafür bezahlen müssen?! vielleicht solltest du für einen augenblick vergessen, dass es hier um MC geht ; )

Das ist doch deren Risiko gewesen. Damit muss jeder Geschäftsmann leben. Die haben die Lizenz unter den bekannten Bedingungen haben wollen und jetzt haben sie sie. Das hat mit MC nichts zu tun. Dann könnte jeder vertragsbrüchig werden.

peso
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[2] Clarissa_Ger antwortet auf tcsmoers
11.08.2003 09:46
Könnte man die Lizenz zurückgeben und würde das Geld anteilig zurückerstatet bekommen, hätten die Großen sicherlich 2 oder 3 Lizenzen erworben und diese nach 2 Jahren wieder zurückgegeben. JEder wollte ein Stück vom Kuchen und somit muß jeder für dieses Stück zahlen. Das Beispiel Kuchen ist gut !!!!!!