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Rückgabe nach Verwaltungsakt


06.08.2003 13:30 - Gestartet von Nik3
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.
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[1] Percy antwortet auf Nik3
06.08.2003 13:51
Benutzer Nik3 schrieb:
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.

Hallo,

<Besserwisser ein>

IMHO ist die Ausgabe eines Personalausweises kein Verwaltungsakt, da sich damit keinerlei Folgen für Dich ergeben - anders als z.B. beim Erlass eines Steuerbescheids. Zudem fällt ein Mobilfunkvertrag in den Zuständigkeitsbereich des BGB - Schuldrechts, hat also nichts mit dem hoheitlichen Handeln einer Behörde zu tun.

</Besserwisser ein>

Vom Inhalt her gebe ich Dir aber Recht - MobilCom wusste vorher, worauf sie sich einlassen, sie hätten halt besser rechnen sollen - hier in Chemnitz lernt man die Grundzüge einer Investitionsentscheidung unter Risiko der nicht bekannten Rückflüsse unter dem Stichwort Mü-Sigma-Analyse schon im dritten Semester. Aber ich hab's auch nicht im ersten Anlauf geschafft ;-)

Danke,

Percy
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[1.1] tcsmoers antwortet auf Percy
06.08.2003 14:26
Benutzer Percy schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.

Hallo,

<Besserwisser ein>

IMHO ist die Ausgabe eines Personalausweises kein Verwaltungsakt, da sich damit keinerlei Folgen für Dich ergeben
- anders als z.B. beim Erlass eines Steuerbescheids. Zudem fällt ein Mobilfunkvertrag in den Zuständigkeitsbereich des BGB
- Schuldrechts, hat also nichts mit dem hoheitlichen Handeln einer Behörde zu tun.

</Besserwisser ein>

Vom Inhalt her gebe ich Dir aber Recht - MobilCom wusste vorher, worauf sie sich einlassen, sie hätten halt besser rechnen sollen - hier in Chemnitz lernt man die Grundzüge einer Investitionsentscheidung unter Risiko der nicht bekannten Rückflüsse unter dem Stichwort Mü-Sigma-Analyse schon im dritten Semester. Aber ich hab's auch nicht im ersten Anlauf geschafft ;-)


Da war doch vor Monaten schon mal was. Die wollten doch die Mehrwertsteuer wiederhaben. Was ist denn daraus geworden.

Verwaltungsakt = keine Mehrwertsteuer

peso
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[1.1.1] nico f antwortet auf tcsmoers
06.08.2003 15:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Percy schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.

Hallo,

<Besserwisser ein>

IMHO ist die Ausgabe eines Personalausweises kein Verwaltungsakt, da sich damit keinerlei Folgen für Dich ergeben
- anders als z.B. beim Erlass eines Steuerbescheids. Zudem fällt ein Mobilfunkvertrag in den Zuständigkeitsbereich des BGB
- Schuldrechts, hat also nichts mit dem hoheitlichen Handeln einer Behörde zu tun.

</Besserwisser ein>

Vom Inhalt her gebe ich Dir aber Recht - MobilCom wusste vorher, worauf sie sich einlassen, sie hätten halt besser rechnen sollen - hier in Chemnitz lernt man die Grundzüge einer Investitionsentscheidung unter Risiko der nicht bekannten Rückflüsse unter dem Stichwort Mü-Sigma-Analyse schon im dritten Semester. Aber ich hab's auch nicht im ersten Anlauf geschafft ;-)


Da war doch vor Monaten schon mal was. Die wollten doch die Mehrwertsteuer wiederhaben. Was ist denn daraus geworden.

Verwaltungsakt = keine Mehrwertsteuer

peso

Ich dachte das mit der Mehrwertsteuer war Quam...die versuchen ja auch noch was zurückzubekommen :-)


Bye
NicoF
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf nico f
06.08.2003 15:24
Benutzer nico f schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Percy schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.

Hallo,

<Besserwisser ein>

IMHO ist die Ausgabe eines Personalausweises kein Verwaltungsakt, da sich damit keinerlei Folgen für Dich ergeben
- anders als z.B. beim Erlass eines Steuerbescheids. Zudem fällt ein Mobilfunkvertrag in den Zuständigkeitsbereich des BGB
- Schuldrechts, hat also nichts mit dem hoheitlichen Handeln einer Behörde zu tun.

</Besserwisser ein>

Vom Inhalt her gebe ich Dir aber Recht - MobilCom wusste vorher, worauf sie sich einlassen, sie hätten halt besser rechnen sollen - hier in Chemnitz lernt man die Grundzüge einer Investitionsentscheidung unter Risiko der nicht bekannten Rückflüsse unter dem Stichwort Mü-Sigma-Analyse schon im dritten Semester. Aber ich hab's auch nicht im ersten Anlauf geschafft ;-)


Da war doch vor Monaten schon mal was. Die wollten doch die Mehrwertsteuer wiederhaben. Was ist denn daraus geworden.

Verwaltungsakt = keine Mehrwertsteuer

peso

Ich dachte das mit der Mehrwertsteuer war Quam...die versuchen ja auch noch was zurückzubekommen :-)

Stimmt. Aber es drehte sich um die Lizenz.

Bei dem Einen ist es also ein Verwaltungsakt und beim Anderen ein Kauf. Wenn beide Klagen, muss ja einer Recht bekommen. Bin mal gespannt, da beide wohl das Armenrecht beanspruchen und dann der Staat auch noch diese Kosten übernimmt ;-)

peso

peso
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[1.1.1.1.1] didChina antwortet auf tcsmoers
07.08.2003 12:38
http://learn.to/quote

Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nico f schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Percy schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
...
...
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[2] Ed antwortet auf Nik3
06.08.2003 16:06
Benutzer Nik3 schrieb:
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.

Interessant dürfte es werden wenn dann die anderen Lizenzinhaber am 1.1.2004 ihr Netz abschalten und die Lizenz zurückgeben um gleichzeitig eine neue Versteigerung zu fordern.
Wenn Mobilcom sich verhebt dann haben sie Pech gehabt, so ist das nunmal in der Marktwirtschaft. Aber unser Gerd wird schon wieder mal einen Weg finden, als Arbeitsplatzkanzler hat er das ja vor der Wahl auch gemacht.

Grüße

Ed
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[2.1] freytag antwortet auf Ed
07.08.2003 11:50
Mein Gerd ist das nicht...





Aber unser Gerd wird schon
wieder mal einen Weg finden, als Arbeitsplatzkanzler hat er das ja vor der Wahl auch gemacht.

Grüße

Ed
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[2.1.1] Ed antwortet auf freytag
07.08.2003 15:45
Benutzer freytag schrieb:
Mein Gerd ist das nicht...

Meiner auch nicht, aber er ist halt Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, und da ich Deutscher bin ist er zumindest mein Bundesanzler. Ist alt blöd in einer Demokratie, knappe Mehrheit und du hast so einen als Chef.
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[2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Ed
07.08.2003 17:00
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer freytag schrieb:
Mein Gerd ist das nicht...

Meiner auch nicht, aber er ist halt Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, und da ich Deutscher bin ist er zumindest mein Bundesanzler. Ist alt blöd in einer Demokratie, knappe Mehrheit und du hast so einen als Chef.

Haben die Amerikaner nicht noch mehr Pech gehabt ? Ich glaube, da war die Entscheidung noch knapper.

peso
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[2.1.1.1.1] Ed antwortet auf tcsmoers
07.08.2003 18:29
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer freytag schrieb:
Mein Gerd ist das nicht...

Meiner auch nicht, aber er ist halt Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, und da ich Deutscher bin ist er zumindest mein Bundesanzler. Ist alt blöd in einer Demokratie, knappe Mehrheit und du hast so einen als Chef.

Haben die Amerikaner nicht noch mehr Pech gehabt ? Ich glaube, da war die Entscheidung noch knapper.

Schwacher Trost.

Ed
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[2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Ed
07.08.2003 19:47
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer freytag schrieb:
Mein Gerd ist das nicht...

Meiner auch nicht, aber er ist halt Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, und da ich Deutscher bin ist er zumindest mein Bundesanzler. Ist alt blöd in einer Demokratie, knappe Mehrheit und du hast so einen als Chef.

Haben die Amerikaner nicht noch mehr Pech gehabt ? Ich glaube, da war die Entscheidung noch knapper.

Schwacher Trost.

Wie so oft, stimme ich Dir zu.

peso
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[3] Bodenseemann antwortet auf Nik3
06.08.2003 17:15
Tja, die versuchen halt, was sich versuchen lässt.

Ein verlorener Prozess kostet vieleicht ein paar Millionen Euro. ein gewonnener kann Milliarden bringen.

Und jetzt rechne mal aus, die nach dem my-sigma Kriterium das zu beruteilen ist, wenn mit 10% iger Warscheinlichkeit 5 Mrd. Euro zurückbezahlt werden, zu 90% fällt eine negative Zahlung von sagen wir mal -10 Millionen Euro an. (Bei richtig hartem Prozess)

(Die Zahlen sind mal nur so in den Nebel rein genannt, um die Intension des Wild-um-sich-schlagens der UMTS-Verlierer nachzuvollziehen)

Mein Vorschlag an die Juristen bzw. die Legislative:

Wenn ein solches Vorgehen Nachweisbar ist, Strafe in höhe des Erwartungswertes um künfig solche Belastungen der Gerichte zu vermeiden.

BM

BM
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[3.1] Nik3 antwortet auf Bodenseemann
06.08.2003 17:21
naja, die Gerichtskosten bemessen sich ja auch am Streitwert. Somit dürfte das sogar ein gutes Geschäft für die Gerichte werden :)
Ich hab mich zugegebenermaßen falsch ausgedrückt: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Firmen zu holen versuchen, was irgendwie zu holen ist. Ich hoffe nur inständig, dass sich auch die Großen an zuvor festgelegte Regeln halten müssen. Es war nur leider schon zu oft nicht so. Deshalb werden auch immer mehr Versuche unternommen.
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[3.1.1] blondini antwortet auf Nik3
06.08.2003 18:04
und was ist mit quam? wollen die ihre kohle nicht zurück? meiner meinung nach scheint es sehr konstruiert zu sein. und wenn der mobilcom fritze schon von vergleich redet, weiß er offenbar selbst, dass er vor gericht nicht gewinnen kann. es war doch wohl eine auktion. und mobilcom hat die bedingungen nicht eingehalten. die haben schließlich die segel gestrichen und nicht der staat, der die frequenz bereit stellt.

wenn es so einfach wäre, dann würden vermutlich alle aussteigen.

blondini




Benutzer Nik3 schrieb:
naja, die Gerichtskosten bemessen sich ja auch am Streitwert. Somit dürfte das sogar ein gutes Geschäft für die Gerichte werden :)
Ich hab mich zugegebenermaßen falsch ausgedrückt: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Firmen zu holen versuchen, was irgendwie zu holen ist. Ich hoffe nur inständig, dass sich auch die Großen an zuvor festgelegte Regeln halten müssen. Es war nur leider schon zu oft nicht so. Deshalb werden auch immer
mehr Versuche unternommen.
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[3.1.2] freytag antwortet auf Nik3
07.08.2003 11:46
Man hätte mobilcom besser in die pleite rennen lassen sollen...dann wäre das bereits geklärt.

Erst hilft der staat einem pleiteladen und dann fordern die noch.

Zum teufel mit m.....com (.ogel....).

J.F. aus Berlin




Benutzer Nik3 schrieb:
naja, die Gerichtskosten bemessen sich ja auch am Streitwert. Somit dürfte das sogar ein gutes Geschäft für die Gerichte werden :)
Ich hab mich zugegebenermaßen falsch ausgedrückt: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Firmen zu holen versuchen, was irgendwie zu holen ist. Ich hoffe nur inständig, dass sich auch die Großen an zuvor festgelegte Regeln halten müssen. Es war nur leider schon zu oft nicht so. Deshalb werden auch immer
mehr Versuche unternommen.
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[3.1.2.1] mic bloom antwortet auf freytag
13.08.2003 09:24
Benutzer freytag schrieb:
Man hätte mobilcom besser in die pleite rennen lassen sollen...dann wäre das bereits geklärt.

Erst hilft der staat einem pleiteladen und dann fordern die noch.

Zum teufel mit m.....com (.ogel....).

J.F. aus Berlin

Hallo J. F. aus B.,

das sehe ich anders, auch ein Insolvenzverwalter hätte geschaut, wo er noch Geld bekommen kann, um die Gläubiger zu befriedigen.

Grüße, Mic