Benutzer nico f schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Percy schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
ich bin mal gespannt, was die gemeinde dazu sagt, wenn ich meinen Personalausweis, der 5 Jahre gültigkeit hat, nach 1 jahr zurückgebe und dann 80% der kosten für den verwaltungsakt zurückhaben möchte.
mobilcom war wie allen anderen teilnehmern die bedingungen für die versteigerung klar. ich versteh nach wie vor nicht, warum da ständig drüber diskutiert und gejammert wird. ich kann auch nicht einfach aus nem mobilfunkvertrag aussteigen nur weil mir die grundgebühr nach 3 monaten doch zu teuer ist.
Hallo,
<Besserwisser ein>
IMHO ist die Ausgabe eines Personalausweises kein Verwaltungsakt, da sich damit keinerlei Folgen für Dich ergeben
- anders als z.B. beim Erlass eines Steuerbescheids. Zudem fällt ein Mobilfunkvertrag in den Zuständigkeitsbereich des BGB
- Schuldrechts, hat also nichts mit dem hoheitlichen Handeln einer Behörde zu tun.
</Besserwisser ein>
Vom Inhalt her gebe ich Dir aber Recht - MobilCom wusste vorher, worauf sie sich einlassen, sie hätten halt besser rechnen sollen - hier in Chemnitz lernt man die Grundzüge einer Investitionsentscheidung unter Risiko der nicht bekannten Rückflüsse unter dem Stichwort Mü-Sigma-Analyse schon im dritten Semester. Aber ich hab's auch nicht im ersten Anlauf geschafft ;-)
Da war doch vor Monaten schon mal was. Die wollten doch die Mehrwertsteuer wiederhaben. Was ist denn daraus geworden.
Verwaltungsakt = keine Mehrwertsteuer
peso
Ich dachte das mit der Mehrwertsteuer war Quam...die versuchen ja auch noch was zurückzubekommen :-)
Stimmt. Aber es drehte sich um die Lizenz.
Bei dem Einen ist es also ein Verwaltungsakt und beim Anderen ein Kauf. Wenn beide Klagen, muss ja einer Recht bekommen. Bin mal gespannt, da beide wohl das Armenrecht beanspruchen und dann der Staat auch noch diese Kosten übernimmt ;-)
peso
peso