Benutzer Patty schrieb:
Also ich bin der Meinung, daß mit diesen Nummer (bei Angabe der entstehenden Kosten) geworben werden darf, sofern der mit dem Anruf verbundene Zweck erfüllt wird.
Ist gegeben, denn hier geht es i.d.R. nur um eine Registrierung für ein Gewinnspiel über eine Anrufbeantworterfunktion.
Wenn z.B. bei DSDS abgestimmt wird, dann ist der Zweck, da eine Stimme abzugeben, was ja durch diesen Anruf auch erreicht wird. Im Gegensatz dazu ist der Zweck des Anrufs bei 9live in die Sendung zu kommen um da eine Antwort geben zu können. Komme ich nun nicht in die Sendung, darf der Anruf nichts kosten oder ich sollte im einfachsten Fall ein "besetzt"-Zeichen hören.
Bei 9live wird der Anrufer i.d.R. dazu aufgefordert, die Servicenummer zwecks Registrierung auf einem Anrufbeantworter anzuwählen. Die Preisinformationspflicht wird durch die Dauereinblendung des jeweils gültigen Tarifs aus dem nationalen Festnetz erfüllt.