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Hahaha


17.04.2003 13:20 - Gestartet von gigacall
Klar das die Bayern was dagegen haben.Neun Live ehemals Tele 5 ist ein Münchner Sender.Klein Spieleinsätze,ok.Aber kein Beschiss an den Kunden.
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[1] accolon antwortet auf gigacall
17.04.2003 13:48
Benutzer gigacall schrieb:
Neun Live ehemals Tele 5

Öhm, Tele 5 gibt es noch (bzw. wieder). Kabel 1 hat hier in NRW vor Jahren den Sendeplatz (und einen Großteil des Programms) von Tele 5 übernommen; mittlerweile ist Tele 5 aber wiederbelebt.

9live war vorher tm3 (der "Frauensender").
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[1.1] gigacall antwortet auf accolon
17.04.2003 13:57
Richtig.DSF war Tele5 .Als Musiksender.
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[2] Patty antwortet auf gigacall
17.04.2003 14:00
Also ich bin der Meinung, daß mit diesen Nummer (bei Angabe der entstehenden Kosten) geworben werden darf, sofern der mit dem Anruf verbundene Zweck erfüllt wird.

Wenn z.B. bei DSDS abgestimmt wird, dann ist der Zweck, da eine Stimme abzugeben, was ja durch diesen Anruf auch erreicht wird.
Im Gegensatz dazu ist der Zweck des Anrufs bei 9live in die Sendung zu kommen um da eine Antwort geben zu können. Komme ich nun nicht in die Sendung, darf der Anruf nichts kosten oder ich sollte im einfachsten Fall ein "besetzt"-Zeichen hören.
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[2.1] 118-expert antwortet auf Patty
17.04.2003 16:54
Benutzer Patty schrieb:
Also ich bin der Meinung, daß mit diesen Nummer (bei Angabe der entstehenden Kosten) geworben werden darf, sofern der mit dem Anruf verbundene Zweck erfüllt wird.

Ist gegeben, denn hier geht es i.d.R. nur um eine Registrierung für ein Gewinnspiel über eine Anrufbeantworterfunktion.


Wenn z.B. bei DSDS abgestimmt wird, dann ist der Zweck, da eine Stimme abzugeben, was ja durch diesen Anruf auch erreicht wird. Im Gegensatz dazu ist der Zweck des Anrufs bei 9live in die Sendung zu kommen um da eine Antwort geben zu können. Komme ich nun nicht in die Sendung, darf der Anruf nichts kosten oder ich sollte im einfachsten Fall ein "besetzt"-Zeichen hören.

Bei 9live wird der Anrufer i.d.R. dazu aufgefordert, die Servicenummer zwecks Registrierung auf einem Anrufbeantworter anzuwählen. Die Preisinformationspflicht wird durch die Dauereinblendung des jeweils gültigen Tarifs aus dem nationalen Festnetz erfüllt.
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[2.1.1] Dotty234 antwortet auf 118-expert
17.04.2003 17:04
Benutzer 118-expert schrieb:

Bei 9live wird der Anrufer i.d.R. dazu aufgefordert, die Servicenummer zwecks Registrierung auf einem Anrufbeantworter anzuwählen. Die Preisinformationspflicht wird durch die Dauereinblendung des jeweils gültigen Tarifs aus dem nationalen Festnetz erfüllt.

Soso, Anruf einer Servicenummer zwecks Gewinnspielteiln­ahmeregistrierung via Anrufbeantworter zur Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel.
Hört sich albern an? Ist es auch.


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[2.1.1.1] 118-expert antwortet auf Dotty234
17.04.2003 17:12
Benutzer Dotty234 schrieb:
Benutzer 118-expert schrieb:

Bei 9live wird der Anrufer i.d.R. dazu aufgefordert, die Servicenummer zwecks Registrierung auf einem Anrufbeantworter anzuwählen. Die Preisinformationspflicht wird durch die Dauereinblendung des jeweils gültigen Tarifs aus dem nationalen Festnetz erfüllt.

Soso, Anruf einer Servicenummer zwecks Gewinnspielteiln­ahmeregistrierung via Anrufbeantworter zur Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel.
Hört sich albern an? Ist es auch.

Niemand wird zum Anrufen gezwungen. Schließlich ist ja der ganze Sender und das Konzept albern... Mein Kommentar zielte lediglich darauf ab, dass die Rechtmäßigkeit des Servicenummerneinsatzes angezweifelt wurde.