Benutzer mensch25 schrieb:
Das ganze ist inwischen ein Ratenkauf: Das heisst man kann das handy danach behalten.
Nicht unbedingt:
Nur wenn Du nach 24 Monaten Deinen Vertrag verlängerst und *kein* neues (subventioniertes) Gerät mit dazu nimmst. Dann geht das bisherige Leih/Miethandy in Dein Eigentum über. Machst Du allerdings eine Verlängerung *mit* subv. Neugerät, dann musst Du Dein bisheriges abgeben.