Benutzer UlFie schrieb:
Es sind doch wohl zwei Paar Schuhe: Zusammenstellen einer Liste mit irgendwelchen Nummern (kann die Telekom genau wie Teltarif auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen durchaus machen) und echtes WISSEN, wann und wo Datenverbindungen laufen, das kann man nämlich nicht über eine Liste erlangen,
Nein, das bekommt man über die Gesprächsinformation. Die Telekom bekommt ja auch die Information, wann Du wohin telefonierst, um Dir genau den richtigen Preis in Rechnung zu stellen. Selbiges passiert eben jetzt mit Datennummern. Dein Problem ist wirklich nicht verstehbar!?
Könnte aber! Eine sicher alles andere als abwegige Möglichkeit: Arbeitgeber erlaubt seinen Mitarbeitern am Wochenende die Einwahl von zu Hause auf ihren Arbeitsplatzrechner über die Nummer, über die sie sonst telefonisch erreichbar sind.
Wo ist das Problem? Das ist keine Nummer auf der "Blacklist", es ist kein "Onlinedienst", also wird es auch nicht als Onlineverbindung behandelt. Selbiges übrigens mit allen Uni-Einwahlnummern (geschlossene Benutzergruppen!), wie man unschwer auf der Liste erkennen kann.
Ausserdem haben wir in Deutschland ja Vertragsfreiheit. Die Telekom bietet Dir im neuen XXL Tarif "telefonieren" und "keine Datenverbindungen" zu einem gewissen
Das Argument hat etwas für sich, ABER: Die Unterscheidung dürfte dann NUR anhand der Blacklist erfolgen, die mir bekannt zu geben wäre (als Vertragsbestandteil, denn Verträge mit Überraschungseffekt sieht das deutsche Recht wohl nicht vor). Dann müßte im Vertrag so etwas stehen wie "Kostenpflichtig sind Anrufe zu Nummern der folgenden Liste:...", einfach von Daten- und Sprachverbindungen zu reden, wäre inakzeptabel
Warum? Es schafft sicher keine Klarheit, aber die Telekom kann natürlich nach Dienstmerkmal getrennt tarifieren. Auch hier wieder: nimm es oder lass es! Das Problem der Liste als Vertragsbestandteil ist doch recht einfach: die Liste unterliegt ständigen Änderungen, daher könnte in den Vertrag nur ein Verweis auf eine dynamische Liste aufgenommen werden. Frage: sind jeweils die aktuellen Zustände oder der Zustand bei Vertragsschluss relevant?
Vertrag steht). Und dann müßte man wieder fragen: Wie kommen die Nummern auf die Blacklist? Wurden veröffentlichte Nummern gesammelt (was unproblematisch wäre, siehe oben!) oder in Verbindungen "gehorcht"?
Genau so wie Du an Deine Nummern gekommen bist, ist auch die Telekom drangekommen. Mit dem einfachen Abfischen der im Internet offen zugänglichen Nummern fängt man bestimmt 99% aller Onlineverbindungen in Fremdnetze (das ist der entscheidende Punkt bei der ganzen Aktion!) ab - der Rest dürfte der Telekom relativ schnuppe sein.
mir gefällt nur die Vorstellung nicht, daß eine Verbindung, die ich aufbaue oder die zu meinem Anschluß aufgebaut wird, erst einmal dahingehend ausspioniert wird, ob es sich um eine Daten-oder Sprachverbindung handelt.
Das passiert bei jeder Verbindungsaufnahme vollautomatisch, nennt sich "Dienstmerkmal" und hat es schon gegeben, seit das Telefonnetz digitalisiert ist. Bei Analoganschlüssen gibt es nur das Dienstmerkmal "3,4kHz Audio", daher müssen eben die Zielnummern entsprechend tarifiertw erden, was *nichts* mit Spionage zu tun hat. Das geschieht vollautomatisch, theoretisch ohne dass je ein Mensch die Datensätze zu Gesicht bekäme!
Und diesem Risiko unterliege ich doch wohl selbst dann, wenn ich nicht XXL-Kunde bin, weil ich von einem XXL-Kunden angerufen werden könnte oder weil die Telekom zur Sammlung für ihre "Blacklist" auch meine Verbindungen überwacht (wie soll ich sicher sein, daß sie das nicht tut?).
Die Telekom *überwacht* nicht, sie *protokolliert die Verbindungdaten*! Das ist ein himmelweiter Unterschied! Ersteres ist nur nach richterlicher Anordnung zulässig, letzteres die Geschäftsgrundlage aller Telekommunikationsunternehmen: ohne Datenerfassung keine Leistungsabrechnung!
Wenn es keiner weiß, gilt das, was ich oben zum Vertragsrecht gesagt habe. Und woher dieses Wissen, daß die Steuerdaten nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen? Gibt es dazu irgendwelche zitierbaren Gesetze oder Gerichtsentscheidungen?
Jetzt wird es echt abstrus. Die Steuerinformationen unterliegen deswegen nicht dem Fernmeldegeheimnis, weil dort keine Daten übertragen werden, die der Nutzer beeinflusst bzw. die Rückschlüsse auf den Gesprächsinhalt zurücklassen. Die "Steuerinformation" ist nichts anderes als das digitalisierte Klickern der Wählrelais in den analogen Vst., ergänzt um Informationen wie "Nummer unterdrücken" etc.! Das sind die Informationen, ohne die ein telefonat gar nicht aufgebaut, beendet uund abgerechnet werden kann. Die darf jede Telekommunikationsfirma von ihren erheben, protokollieren und auswerten!
Bitte nicht irgendetwas behaupten (und mit "ganz sicher" bekräftigen!), was für den gesunden Menschenverstand einfach nur schwachsinnig erscheinen muß!
Schwachsinnig könnte dem geneigten Leser Deine Paranoia erscheinen. ;-)
Alles, was auf einer Telefonleitung passiert, hat etwas mit Fernmelden zu tun und sollte naheliegenderweise auch dem entsprechenden Geheimnis unterliegen. Leider sollte das nur naheliegenderweise so sein, ob es durch irgendwelche anderen Regeln, von denen kein normaler Mensch etwas wissen kann, ausgehebelt ist, ist eine andere Frage.
Aber Geld verlangen darf die Telekom doch für ihre Leistung, richtig? Dann darf sie doch auch nachschauen, welche Leistung der Kunde in Anspruch genommen hat, richtig? Dann darf sie doch auch Steuerinformationen und das Rufziel auswerten, richtig?
Falls Du alles drei mit "ja" beantworten kannst, denk lieber noch mal genau über Dein Geschriebenes nach, vor allem mal mit "gesundem Menschenverstand"... ;-)
Du betrachtest wahrscheinlich die Telefonrechnung und den EVN auch als verfassungswidrig, weil die Telekom es gewagt
Für den EVN muß man die Telekom explizit von etlichen Datenschutzvorschriften entbinden und erklären, daß man alle anderen Anschlußnutzer informieren wird, ohne dies wäre er tatsächlich verfassungswidrig! Und für die Telefonrechnung spielt (bislang) nur eine Rolle, DASS Leitungen benutzt wurden, nicht WOFÜR. Schon das WANN, das im EVN auftaucht, bedarf meiner Zustimmung!
Falsch. Ob Du einen EVN hast oder nicht ist nur für Deinen Haushalt von Belang (der Datenschutz bezieht sich auf das reine "Binnenverhältnis" zwischen Dir und Deinen Haushaltsmitgliedern). Die Telekom speichert die Daten so oder so in ihren Systemen für die Abrechnung. Danach werden sie sofort gelöscht. Ohne die Erfassung von Rufziel und Rufzeit wäre eine Abrechnung gar nicht möglich. Die Erfassung der Dienstnutzung ist genauso zulässig, weil die Telefonfirma einzelne Dienste anders tarifieren kann als andere. So ist das eben, punkt und aus! *Das* sagt einem der gesunde Menschenverstand! Auch hier wieder: nimm es oder lass es. man kann auch ohne Telefon leben, dann "spioniert" einem auch keiner hinterher.
Problematisch wird es erst recht dann, wenn die Telekom womöglich ihre Blacklist dann noch nutzt, um mit meinen Verbindungsdaten ein Profil von mir zu erstellen. Ich behaupte
Warum sollte sie das tun? Welchen Nutzen hätte sie davon?
Spätestens, wenn ich mal wieder Werbung für T-Online bekomme, wo mir ein Tarif angeboten wird, der genau zu meinem Nutzungsverhalten paßt, werde ich doch sehr ins Grübeln kommen...
Das kann mit noch höherer Wahrscheinlichkeit ein Zufall sein, weil Dein Nutzerprofil dem von 70% aller Internetnutzer entspricht und Du damit natürlich in den für diese typische Gruppe passenden Tarif fällst. Man kann natürlich auch wieder die Paranoia aus dem Schrank holen und die Stasi hinter allem vermuten... ;-)
Übrigens: Was ist eigentlich, wenn sich jemand verwählt? Am anderen Ende ist ein Datengerät, man will aber mit jemandem sprechen. Ist das eine Daten- oder Sprachverbindung? Muß man für das Versehen bezahlen?
Jepp. Man muss auch für versehentliches Anwählen einer 0190er-Nummer zahlen, auch für das versehentliche Wählen einer falschen Telefonnummer. Da Dir nicht nachspioniert wird, kann der "Grosse Bruder" Telekom leider gerade nicht wissen, ob der Anruf gewollt oder nicht gewollt war. Damit hast Du selbst den BEweis erbracht, dass Deine Paranoia völlig unsinnig ist - danke für diese Steilvorlage! :-)
Mich würde auch mal interessieren, wie denn die Anbieter der offenen Einwahlnummern diese Unterscheidung finden (und ob bzw. wie sie dagegen vorgehen wollen).
SIe werden nicht sehr glücklich sein, weil sie anscheinend bisher gut von den Interconnectiongebühren gelebt haben. Machen können sie dagegen gar nichts, weil ein Telefonunternehmen die Freiheit hat, bei Sondertarifen Ausnahmen zu machen. Und XXL ist ein Sondertarif, denn für den Nutzer eines Standardtarifs waren die offenen Einwahlnummern noch nie kostenfrei...
Benni