...bei der patentanmeldung müssen sie doch wohl ihr verfahren offen legen. kann doch eigentlich nicht sein. denn nach patenterteilung können es dann alle nachlesen. dürfte nicht im sinne des erfinders sein.
geheimhaltung von anfang an dürfte der bessere weg sein.
außerdem hieß es doch immer, dass gsm aufgrund der bidirektionalität der verbindung mißbrauchssicher sei im gegensatz beispielsweise zu premierefernsehen.
blondini
Benutzer Unoxman schrieb:
Moin,
Benutzer georg_r schrieb:
Und daß die GSM-Netze nicht abhörsicher sind, ist doch sowieso klar, schon gar nicht gegenüber staatlichen Institutionen mit allen Befugnissen.
Die nehmen aber auch nicht den Weg über die Luftschnittstelle, sondern bekommen die Gespräche per Leitung vom Netzbetreiber direkt ins Büro geliefert incl. aller Verbindungsdaten.
Um die Schwachstelle hier auszunutzen, braucht man entsprechende Gerätschaften, die man nicht für ein paar Euro im
Elektroniversand kaufen kann.