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loop-AGBs


01.10.2003 12:23 - Gestartet von jaegerin
Also für mich scheinen folgende Passagen ziemlich eindeutig:


Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH & Co OHG für den LOOPMobilfunkservice
Stand: Oktober 2002:

5.4 Den Vertragspartnern bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienstleistungen
in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder
wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.
5.5 Mit Beendigung der Aktivierungsvereinbarung verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem
Guthabenkonto, es sei denn, die Beendigung der Aktivierungsvereinbarung erfolgt durch O2 aus nicht
vom Kunden zu vertretenden Gründen oder durch den Kunden aufgrund eines von O2 zu vertretenden
Umstandes.

6.7 O2 gewährt dem Kunden bei eingehenden Anrufen ein Gesprächsguthaben durch sog. „LOOP Easy
Money Minuten“. Die Gewährung von LOOP Easy Money Minuten ist eine jederzeit widerrufliche
freiwillige Leistung. Bei Einschränkung oder Einstellung dieses Leistungsmerkmals stehen dem Kunden
keine Rechtsansprüche zu.

Viel Erfolg beim Einklagen!
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[1] handytim antwortet auf jaegerin
01.10.2003 12:40
Hallo!

Meine LOOP-Karte stammt von Mai 2002, in den AGBs von dem Zeitpunkt gibt es Punkt 6.7 nicht.
Les Dir auch mal das Ende der zuerst genannten Passagen genau durch!

MfG
Tim
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[1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
01.10.2003 14:14
Benutzer handytim schrieb:
Hallo!

Meine LOOP-Karte stammt von Mai 2002, in den AGBs von dem Zeitpunkt gibt es Punkt 6.7 nicht.
Les Dir auch mal das Ende der zuerst genannten Passagen genau durch!

MfG
Tim

Es gelten sowieso nur die aktuellen AGB.

peso
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[1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
01.10.2003 17:17
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es gelten sowieso nur die aktuellen AGB.

Auch wenn ich nicht auf eine Änderung hingewiesen wurde?

MfG
Tim
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
01.10.2003 18:19
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es gelten sowieso nur die aktuellen AGB.

Auch wenn ich nicht auf eine Änderung hingewiesen wurde?

Da musst Du die alten AGB lesen. Dort steht was über Änderungen drin. Alternativ lese mal die §§ 308 ff BGB.

leider

peso



MfG
Tim
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[1.1.1.1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
01.10.2003 20:50
Benutzer tcsmoers schrieb:
Da musst Du die alten AGB lesen. Dort steht was über Änderungen drin. Alternativ lese mal die §§ 308 ff BGB.

In den AGBs von Mai 2002 heißt es:
"11. Änderung von Geschäftsbedingungen:
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der o2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern o2 (Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat."

Eindeutig klar: o2 muss bei Änderungen der AGBs den Kunden informieren, ohne diese Information gelten keine anderen(neueren) AGBs.

MfG
Tim
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[1.1.2] hossein antwortet auf tcsmoers
06.10.2004 12:02
Hallo
ist jemand noch in Besitz von Alte AGBs und zwar April und Dezember 2000, soweitich informiert bin war der nächste veränderung erst wieder Oktober 2002
Danke
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[2] tcsmoers antwortet auf jaegerin
01.10.2003 14:15
Benutzer jaegerin schrieb:
Also für mich scheinen folgende Passagen ziemlich eindeutig:


Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH & Co OHG für den LOOPMobilfunkservice
Stand: Oktober 2002:

5.4 Den Vertragspartnern bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht. 5.5 Mit Beendigung der Aktivierungsvereinbarung verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, die Beendigung der Aktivierungsvereinbarung erfolgt durch O2 aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen oder durch den Kunden aufgrund eines von O2 zu vertretenden
Umstandes.

6.7 O2 gewährt dem Kunden bei eingehenden Anrufen ein Gesprächsguthaben durch sog. „LOOP Easy Money Minuten“. Die Gewährung von LOOP Easy Money Minuten ist eine jederzeit widerrufliche freiwillige Leistung. Bei Einschränkung oder Einstellung dieses Leistungsmerkmals stehen dem Kunden keine Rechtsansprüche zu.

Na also. Ende der Diskussion.

peso

Viel Erfolg beim Einklagen!
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[3] olala antwortet auf jaegerin
01.10.2003 17:10
Ich kann Dir nur recht geben! Dies sind die aktuellen AGB. Diese können unter www.regtp.de mit dem Amtsblatt 19/2002 bestellt werden. Dort steht exakt dieser Abschnitt 6.7.

Und alte Verträge zählen nicht. Wenn neue AGB rauskommen, hast du 4 Wochen Kündigungsrecht oder akzeptierst diese neuen AGB stillschweigend.

Damit ist die Diskussion über Klagen wohl beeendet. Fragt sich lediglich, welche Kriterien o2 für die Sperrung ansetzt. Aber sie werden sich schon etwas sinnvolles automatisiertes ausdenken. Manuelle Sperrungen sind viel zu Zeitaufwendig.
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[3.1] tcsmoers antwortet auf olala
01.10.2003 18:20
Benutzer olala schrieb:
Ich kann Dir nur recht geben! Dies sind die aktuellen AGB. Diese können unter www.regtp.de mit dem Amtsblatt 19/2002 bestellt werden. Dort steht exakt dieser Abschnitt 6.7.

Und alte Verträge zählen nicht. Wenn neue AGB rauskommen, hast du 4 Wochen Kündigungsrecht oder akzeptierst diese neuen AGB stillschweigend.

Nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Lese mal die §§ 305 ff. BGB.

peso
Damit ist die Diskussion über Klagen wohl beeendet. Fragt sich lediglich, welche Kriterien o2 für die Sperrung ansetzt. Aber sie werden sich schon etwas sinnvolles automatisiertes
ausdenken. Manuelle Sperrungen sind viel zu Zeitaufwendig.
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[3.1.1] Keks antwortet auf tcsmoers
02.10.2003 03:58
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Lese mal die §§ 305 ff. BGB.

Da es hier in diesem einen Thread dreimal falsch gemacht wurde: es heißt "lies". Ansonsten korrigiert mich, wenn ich mich jetzt irre. ;)

Liebe Grüße, Keks.
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[3.2] cdrewing antwortet auf olala
19.11.2003 19:22

Fragt sich lediglich, welche Kriterien o2 für die Sperrung ansetzt. Aber sie werden sich schon etwas sinnvolles automatisiertes ausdenken. Manuelle Sperrungen sind viel zu Zeitaufwendig.

m.E. 10 EUR/Monat.
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[3.2.1] bud antwortet auf cdrewing
19.11.2003 22:22
Benutzer cdrewing schrieb:

Fragt sich lediglich, welche Kriterien o2 für die Sperrung ansetzt. Aber sie werden sich schon etwas sinnvolles automatisiertes ausdenken. Manuelle Sperrungen sind viel zu Zeitaufwendig.

m.E. 10 EUR/Monat.

das waer ja quatsch, ich habe sicher mehr als 10 euro/monat,
aber durch echte gespraeche, nicht nur an einem wochentag.
muss ich da weil ich haeufig angerufen werde mit sperrung
rechnen???

bud
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[3.2.1.1] cf antwortet auf bud
20.11.2003 09:36
Benutzer bud schrieb:
Benutzer cdrewing schrieb:

Fragt sich lediglich, welche Kriterien o2 für die Sperrung ansetzt. Aber sie werden sich schon etwas sinnvolles automatisiertes ausdenken. Manuelle Sperrungen sind viel zu Zeitaufwendig.

m.E. 10 EUR/Monat.

das waer ja quatsch, ich habe sicher mehr als 10 euro/monat, aber durch echte gespraeche, nicht nur an einem wochentag. muss ich da weil ich haeufig angerufen werde mit sperrung rechnen???

Du wirst mehr als 500 Minuten im Monat aufs Handy angerufen ?
Entweder hast du sehr viele oder sehr reiche Freunde ;)

Chris
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[3.2.1.2] Hightower antwortet auf bud
20.11.2003 09:44
Benutzer bud schrieb:
Benutzer cdrewing schrieb:

Fragt sich lediglich, welche Kriterien o2 für die Sperrung ansetzt. Aber sie werden sich schon etwas sinnvolles automatisiertes ausdenken. Manuelle Sperrungen sind viel zu Zeitaufwendig.

m.E. 10 EUR/Monat.

das waer ja quatsch, ich habe sicher mehr als 10 euro/monat, aber durch echte gespraeche, nicht nur an einem wochentag. muss ich da weil ich haeufig angerufen werde mit sperrung rechnen???

bud

Nun ich denke, daß o2 auch merkt ob die Kunden nur am Wochenende oder auch in der Woche angerufen werden.

Und Leute die NUR an Wochenenden angerufen werden machen sich doch sehr verdächtig, oder?

H
T