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Homepage-Adresse und Zwangstrennung


15.10.2003 16:42 - Gestartet von Nik3
Nachdem die Homepage-Adresse im Artikel nur einen 404-Fehler erzeugt möge der interessierte Leser es mal hier versuchen:
http://www1.t-versand.de/intershoproot/eCS/TVersand/en/imagesonline/tarife/tarife_business_online.html

Ein weiterer Punkt der mich interessiert hätte, ist die Zwangstrennung. Nachdem darüber nichts in der Leistungsbeschreibung zu finden ist, gehe ich mal davon aus, dass es keine gibt?!
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[1] ippel antwortet auf Nik3
15.10.2003 18:15
Muß nicht sein. Beim normalen T-DSL steht das auch nicht in der Leistungsbeschreibung und die Zwangstrenung gibt es trotzdem.

Ippel
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[1.1] Nik3 antwortet auf ippel
15.10.2003 18:36
Tatsache. Ich habe nochmal sämtliche Kleingedruckten Sachen durchsucht und auch beim normalen TDSL nichts zum Thema Zwangstrennung gefunden. Dass sich da noch niemand beschwert hat...
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[1.1.1] ippel antwortet auf Nik3
15.10.2003 18:51
Benutzer Nik3 schrieb:
Dass sich da noch niemand beschwert hat...

Doch, hat sich. Im TLink-Nutzerforum (nur für Kunden zugänglich) läuft gerade eine Diskussion darüber. Erst antwortete die Telekom, nur die Provider würde eine Tagestrennung vornehmen, dann hieß es, die Telekom würde dies nur im Auftrag der Provider tun.

Natürlich alles quatsch. Aber wer hat schon Ehrlichkeit von der Telekom erwaret. Zumal es mich überhaupt nicht stört, alle 24 Stunden getrennt zu werden.
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[1.1.1.1] cabal antwortet auf ippel
15.10.2003 20:40
so ein senf, es ist definitiv die telekom die die verbindung trennt.

ist ja wurscht ein router mit dyn dns und gut ist.

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[1.1.1.1.1] RE: Zwangstrennung ist technisch bedingt
zoelac antwortet auf cabal
15.10.2003 22:22
Mal zur Info:

Jeder Provider führt nach 24h eine Zwangstrennung durch. Der Grund liegt bei den verfügbaren IP-Adressen. Es ist möglich, daß ein Rechner sich nicht abmeldet und somit die IP-Adresse auf Ewigkeit für den soeben "abgeklemmten" Rechner reservieren würde. Um dies zu vermeiden, wird nach 24h nach letzter Einwahl die Verbindung getrennt. Eine Wiedereinwahl ist sofort möglich.

Diese Info habe ich von verschiedenen renomierten Hard- und Softwarefirmen bei Schulungen erfahren.

Um eine solche Zwangstrennung zu umgehen, sollte evtl. bei einem Leerlauf die Verbindung getrennt und wieder neu angewählt werden. Manche Einwahlprogramme führen dies durch, z.B. KEN von AVM.

zoelac
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[1.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf zoelac
15.10.2003 22:39
Dies ist eine mögliche Erklärung. Dennoch trennen die allermeisten Provider NICHT nach 24 Stunden. Diese 24 Stunden Trennung wird von der Telekom durchgeführt. Sie ist Bestandteil des ISP-Gate-Liefervertrages und ist NICHT optional. Bei ZISP wird es ähnlich aussehen.

Früher begründete die Telekom gegenüber den ISP dieses "Feature" mit abrechnungstechnischen Notwendigkeiten. Heute wird es gar nicht mehr begründet.

BTW: Ich habe bei meinem Provider eine feste, immer gleichbleibende IP.

Ippel
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[1.1.2] RE: Technische Probleme ...
JensKali antwortet auf Nik3
16.10.2003 19:43
Benutzer Nik3 schrieb:
Tatsache. Ich habe nochmal sämtliche Kleingedruckten Sachen durchsucht und auch beim normalen TDSL nichts zum Thema Zwangstrennung gefunden. Dass sich da noch niemand beschwert hat...

Richtig - Der Anbieter für die DSL-Zugangstechnik - T-COM - führt keine Zwangstrennung durch. Aber schau mal in die AGB eines Providers. Z.B. T-Online Flatrate und dort in die Fußnote 2:
ftp://software.t-online.de/pub/service/pdf/lbdslflat.pdf

Und um auf T-DSL Business zurückzukommen: Da ist ja DSL-Anbieter und Provider T-COM in einer Person. Und in den AGB zu T-DSL Business wird in der Tat keine 24h Trennung erwähnt. (http://www.telekom.de/agb)

Jens
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[1.1.2.1] ippel antwortet auf JensKali
16.10.2003 20:04
Benutzer JensKali schrieb:

Richtig - Der Anbieter für die DSL-Zugangstechnik - T-COM - führt keine Zwangstrennung durch.

Das ist falsch! Warum habe ich in meinen anderen Postings dargelegt.

Und um auf T-DSL Business zurückzukommen: Da ist ja DSL-Anbieter und Provider T-COM in einer Person. Und in den AGB zu T-DSL Business wird in der Tat keine 24h Trennung erwähnt.
(http://www.telekom.de/agb)

Richtig. Aber hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Standleitung. Und genau hier liegt auch der Hase begraben: Die 24 Stunden Trennung ist einzig allein ein Instrument zur Preisstabilisierung von teuren Standleitungen.

Ippel



Jens
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[1.1.2.1.1] ippel antwortet auf ippel
16.10.2003 20:07
Im TLink-Forum gibt es eine neue Stellungsnahme der Telekom.

Ich zitiere:

"Sehr geehrter Herr Klopfer,

vielen Dank für die Anfrage.

Die Zwangstrennung nach 24 Stunden wird durch die Telekom durchgeführt. Hiervon sind auch andere Provider betroffen (z.B. Freenet), die den TDSL-Anschluß auch über die Telekom anbieten. Dies ist in den AGB?s der Telekom dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr T-Online Service Center Technik"

Warum können die das nicht gleich zugeben?

Ippel
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[1.1.2.1.1.1] Nik3 antwortet auf ippel
16.10.2003 21:20
Benutzer ippel schrieb:
Dies ist in den AGB?s der Telekom dokumentiert.

Ich finds aber nicht...*heul*
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[1.1.2.1.2] networx antwortet auf ippel
01.12.2003 13:09
T-DSL Business ist keine Standleitung!!!
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[1.1.2.1.2.1] ippel antwortet auf networx
01.12.2003 18:08
Und woraus schließt Du das?

Ippel
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[1.1.2.1.2.2] JensKali antwortet auf networx
06.12.2003 14:31
Benutzer networx schrieb:
T-DSL Business ist keine Standleitung!!!

Hatte das jemand in diesem Thread behauptet?

Rein technisch gesehen, ist DSL zunächst eine Standleitung - sprich, es existiert eine dauerhafte Verbindung.

Die Provider "verkrüppeln" sie nur durch das PPP over Eth. zu einer "Wählverbindung".

Und ja, es gibt keine feste IP-Adresse.
Und im Gegensatz zu meinem letzten Posting steht nun doch in der T-DSL Business Preisliste die 24h-Zwangstrennung unter der Fußnote 2 drin. (http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,1041,00.pdf)

Jens