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Sonderkündigungsrecht


25.10.2003 00:08 - Gestartet von connect
Moinsen,

gibts denn nu nich ein Sonderkündigungsrecht?

Lg Dennis
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[1] handytim antwortet auf connect
25.10.2003 09:47
Naja, ist nicht eindeutig. Für Bestandskunden vor Oktober 2003 ändert sich ja nichts. Die neuen Preise gelten ab 2004 für Verträge, die nach Oktober 2003 abgeschlossen wurden. Es gäbe ein SoKüRe, wenn Du bei Vertragsabschluss nicht über die Erhöhung 2004 informiert worden bist (bzw das nicht in den AGBs oder der Preisliste steht).

Ciao
Tim
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[1.1] VariusC antwortet auf handytim
25.10.2003 14:36
Benutzer handytim schrieb:
Naja, ist nicht eindeutig. Für Bestandskunden vor Oktober 2003 ändert sich ja nichts. Die neuen Preise gelten ab 2004 für Verträge, die nach Oktober 2003 abgeschlossen wurden. Es gäbe ein SoKüRe, wenn Du bei Vertragsabschluss nicht über die Erhöhung 2004 informiert worden bist (bzw das nicht in den AGBs oder der Preisliste steht).

Ciao
Tim

Ich denke, das ist abhängig davon, ob bereits ein Daten-Tarif besteht. Wenn ja besteht meiner Meinung nach SoKü-Recht. Ohne Datenoption ändert sich ja nix am bestehenden Vertrag. Leider wird im Artikel nur von „Vertrag“ gesprochen. Hier wäre interessant, ob es um einen grundsätzlichen VF-Vertrag geht (unabhängig ob mit oder ohne Datentarif) oder nur um den Vertragsabschluß eines Datentarifs (unabhängig wie lange man schon VF-Kunde ist).

Gruß
VariusC