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Bekannter hat Rechnung erhalten.


11.12.2004 12:18 - Gestartet von sms-billiger.de
Die Tage rief mich ein Bekannter an und bat mich um Rat. Er hat von ATS eine Rechnung erhalten und soll 64,95 Euro zahlen.

Zu dem Vorfall: Eines morgens stand auf dem Telefon ein Anruf in Abwesenheit. Eine Nummer aus Hamburg (040...). Er rief zurück, angeblich blieb die Leitung jedoch tot.

Ein paar Tage später klingelte das Telefon, seine Frau ging ran. Am anderen Ende der Leitung eine recht aufdringliche Person, die gleich Fragte, wer denn da drann sei bevor sie sich in unverständlichem Genuschel vorstellte. Sie sagte, man habe eine Leistung in anspruch genommen und benötige dafür nun die Adresse von... (der Name von Ihr). Mit ein paar Drohungen wurde sie eingeschüchtert und gab die Adresse Preis.

Wieder ein paar Tage später flatterte die Rechnung von ATS ins Haus.

Ich habe zum nichtzahlen geraten. Was meint ihr: Besser schriftlich widersprechen oder einfach ignorieren? Oder doch besser gleich Anzeige erstatten?

Ich bin über jeden Tipp dankbar!

Viele Grüße!
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[1] f3XX antwortet auf sms-billiger.de
21.01.2005 17:32
1. Rechnung nicht! zahlen
2. Anzeige erstatten
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[1.1] j.m. antwortet auf f3XX
22.01.2005 00:27
Benutzer f3XX schrieb:
1. Rechnung nicht! zahlen 2. Anzeige erstatten

Würde ich auch machen, eiskalt!

Und wenn die nochmal anrufen, denen sagen, dass man Anzeige erstattet hätte wegen Betrug und die kein Geld bekämen.
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[1.1.1] moonlight248 antwortet auf j.m.
29.01.2005 19:47
Mein Freund ist auch von ATS betroffen. Hatte dann im Netz rausgefunden, das ATS ein Betrügerverein ist. In allen Beiträgen, die ich bis dahin gelesen hatte stand man solle alle Schreiben von denen ignorieren, bis ein Mahnbescheid käme und dann in den Widerspruch gehen. Heute kam ein Schreiben von einem Anwalt "Christph Saeftel" , der meinem Freund schreibt, das dies das letzte Angebot von denen sei und er doch anstatt 255,28 nur 79€ zahlen solle, damit die Sache dann erledigt ist. Wenn nicht käme dann ein Mahnverfahren auf Ihn zu. Muß man das ernst nehmen oder nicht??? Mein Freund ist sich halt doch nicht ganz so sicher, ob man die Schreiben nicht beachten solle. Gezahlt hat er bis jetzt keinen Pfennig.

Bitte um Antwort, denn so langsam nervt das tierisch.

Vielen dank schon mal.

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[1.1.1.1] j.m. antwortet auf moonlight248
29.01.2005 20:01
Ich bin kein Anwalt, würde in diesem Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die werden einen dann wohl beraten, ob man diesen Anwalt gleich mit anzeigt.

Etwas machen muss man wohl erst schriftlich, wenn ein Mahnbescheid eines Gerichtes kommt - dann muss man diesem widersprechen, damit dieser nicht als akzeptiert gilt.
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[1.1.1.2] VariusC antwortet auf moonlight248
18.02.2005 15:35
Benutzer moonlight248 schrieb:
Mein Freund ist auch von ATS betroffen. Hatte dann im Netz rausgefunden, das ATS ein Betrügerverein ist. In allen Beiträgen, die ich bis dahin gelesen hatte stand man solle alle Schreiben von denen ignorieren, bis ein Mahnbescheid käme und dann in den Widerspruch gehen. Heute kam ein Schreiben von einem Anwalt "Christph Saeftel" , der meinem Freund schreibt, das dies das letzte Angebot von denen sei und er doch anstatt 255,28 nur 79€ zahlen solle, damit die Sache dann erledigt ist. Wenn nicht käme dann ein Mahnverfahren auf Ihn zu. Muß man das ernst nehmen oder nicht??? Mein Freund ist sich halt doch nicht ganz so sicher, ob man die Schreiben nicht beachten solle.
Gezahlt hat er bis jetzt keinen Pfennig.

Bitte um Antwort, denn so langsam nervt das tierisch.

Vielen dank schon mal.

Wie Du schon richtig schreibst, bis zum Mahnbescheid warten und ignorieren. Wenn er dann tatsächlich kommt (was ich nicht glaube) damit zur Verbraucherzentrale. Dieser Tipp stamt übrigens von der Verbraucherzentrale.
Ich hatte im letzten Jahr Stress mit nem Internetprovider (BTignite/nexnet). Dreimal kamen "Letzte Mahnungen" mit Androhungen von teuren Mahnbescheiden und noch teureren Gerichtsverfahren von verschiedenen Kanzeleien. Dann war Ruhe. Drei Monate später kam dann noch ein Angebot "als letzter außergerichtlicher Vergleichsvorschlag" in dem dann plötzlich auf die Hälfte der Forderung verzichtet wurde. Habe ich natürlich auch ignoriert. Seitdem kommt nix mehr.

Also aussitzen bis es "wirklich" ernst wird (Mahnbescheid eintrudelt), dann aber sofort handeln wg. der Fristen.

Gruß
VariusC