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NICHT AUF BEWÄHRUNG!!!


16.12.2005 13:44 - Gestartet von fernweh
bzw. 2 jahre und 1 Tag Mindeststrafe, 3,65 Mio Geldbussem, nur mit Schulden und "Knast" merken die was. Lass sie 45000 Zahlunfen zugeben, es werden wohl 90000 sein, alo die Geldbusse muss höher als der geschätze Ertrag sein. Sonst ist es doch noch ein Millionen-Profit/Gewinn!
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[1] Jens Wolf antwortet auf fernweh
16.12.2005 20:57
Benutzer fernweh schrieb:
bzw. 2 jahre und 1 Tag Mindeststrafe, 3,65 Mio Geldbussem, nur mit Schulden und "Knast" merken die was. Lass sie 45000 Zahlunfen zugeben, es werden wohl 90000 sein, alo die Geldbusse muss höher als der geschätze Ertrag sein. Sonst ist es doch noch ein Millionen-Profit/Gewinn!

Das sehe ich genauso! Neben der zivilrechtlichen Seite (Rückzahlungen+Schadensersatz an alle Geschädigten), muß eine harte Strafe diese Dialer-Mafia treffen. Sie haben schließlich etliche Beziehungen/Ehen auf dem Gewissen, etliche Telefonsperrungen zu verantworten (weil Geschädigte nicht an die Telekom überweisen wollten) und so manche hohe Verschuldung (als die Gerichte und Staatsanwälte noch anders bei Widersprüchen urteilten) und damit den sozialen Abstieg der Betroffenen zu verantworten. Da ist es angesichts der Vielzahl der Geschädigten und der teilweise extremen Auswirkungen auf deren Leben nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe für die größten Täter (zu denen diese beiden hier definitiv gehören) getan!
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[1.1] mohlis antwortet auf Jens Wolf
18.12.2005 16:02
Ach Leute, Ihr wisst doch, dass es in Deutschland in den seltensten Fällen es zu spektakulär hohen Strafmassen kommt. Meistens ist es so, dass die verhängte Strafe in keinem Verhältnis zu der Straftat steht (d.h. zu milde ist). Unsere Richter sind halt immer sehr sozial zu den Tätern und gerade, wenn jemand zum 1. Mal straffällig wird, nun...da drückt man dann erst recht ein Auge zu.

Wenn man sich die Nachrichten in den Medien ansieht über Betrug, Totschlag, Vergewaltigung etc. : selten ist ein Urteil dabei, dass für die Öffentlichkeit zufriedenstellend ist. So ist das halt in Deutschland... Gangsta's Paradie :-(

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[1.1.1] klaussc antwortet auf mohlis
18.12.2005 16:17
Benutzer mohlis schrieb:
Ach Leute, Ihr wisst doch, dass es in Deutschland in den seltensten Fällen es zu spektakulär hohen Strafmassen kommt. Meistens ist es so, dass die verhängte Strafe in keinem Verhältnis zu der Straftat steht (d.h. zu milde ist). Unsere Richter sind halt immer sehr sozial zu den Tätern und gerade, wenn jemand zum 1. Mal straffällig wird, nun...da drückt man dann erst recht ein Auge zu.

Wenn man sich die Nachrichten in den Medien ansieht über Betrug, Totschlag, Vergewaltigung etc. : selten ist ein Urteil dabei, dass für die Öffentlichkeit zufriedenstellend ist. So ist das halt in Deutschland... Gangsta's Paradie :-(
>

http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=34&L=0

Gruß
Klaus
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[1.1.1.1] www.RTVP.de antwortet auf klaussc
18.12.2005 22:35
Fotos vom Prozess und ein weiterer Bericht zum Thema unter

http://www.rtvp.de/news-20051217-prozess-internet-betrueger-319.html
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[1.1.2] Strafmaß
Real Emu antwortet auf mohlis
18.12.2005 17:10
Benutzer mohlis schrieb:
Ach Leute, Ihr wisst doch, dass es in Deutschland in den seltensten Fällen es zu spektakulär hohen Strafmassen kommt. Meistens ist es so, dass die verhängte Strafe in keinem Verhältnis zu der Straftat steht (d.h. zu milde ist). Unsere Richter sind halt immer sehr sozial zu den Tätern und gerade, wenn jemand zum 1. Mal straffällig wird, nun...da drückt man dann erst recht ein Auge zu.

Wenn man sich die Nachrichten in den Medien ansieht über Betrug, Totschlag, Vergewaltigung etc. : selten ist ein Urteil dabei, dass für die Öffentlichkeit zufriedenstellend ist. So ist das halt in Deutschland... Gangsta's Paradie :-(


Ich stimme Dir zwar zu, dass häufig die verhängten Strafen im Missverhältnis zu den Straftaten stehen. Dass sie allerdings immer zu milde ausfallen, ist ein Trugschluss.
Nahe meiner Heimatstadt bekam ein Räuber (3 Handtaschen, Wert der Gesamtbeute 1200 Euro) ebenfalls zwei Jahre mit Bewährung; ein Gebrauchtwagenhändler, dem der Weiterverkauf von 2 gestohlenen Kleinwagen nachgewiesen werden konnte, zweieinhalb Jahre. Beide waren übrigens gebürtige Libanesen. Weitere Beispiele gibt es zuhauf...
http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0310.nf/text.ges,1
http://www.telekom-presse.at/channel_internet/specials_webmusik_16330.html
http://www.mediabit.de/cd/piraterie/report50.html
Die Dialer-Betrüger in diesem Fall konnten vermutlich einfach davon profitieren dass weder Staatsanwaltschaft noch Gericht genügend technische Ahnung von der Materie hatten. Es wird Zeit, unsere altmodischen Juristen zu Fortbildungsmaßnahmen zu zwingen, oder?
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[1.1.2.1] mohlis antwortet auf Real Emu
18.12.2005 22:35
Hmm...Sorry, da habe ich einen Einwand!

Es ist allgemein bekannt, dass in vielen Gerichtsverfahren Gutachter einbestellt werden, die das Gericht über Dinge aufklären, von denen die Richter halt keine Ahnung haben. Es ist ja nicht nur so, dass die Richter wenig Ahnung von TK haben, sondern das betrifft viele Fälle des Lebens, die dann vor Gericht landen.

Ob an einem Auto manipuliert wurde oder nicht, sagt ein Gutachter -> Richter weiss Bescheid.

Welche Schusswaffe benutzt wurde und aus welcher Entfernung geschossen wurde, sagt der Gutachter
-> Richter weiss Bescheid.

es gibt sicher zig Beispiele, wo ein Gutachter herangezogen werden kann. Wie gesagt, man kann von einem Richter nicht erwarten, dass er sich mit allen Dingen auskennt.

Auch in diesem Falle, war sicher ein Gutachter fällig, der die (komplizierten) technischen Details leicht verständlich darlegen konnte. Hat aber wenig geholfen.


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[1.1.2.1.1] www.RTVP.de antwortet auf mohlis
18.12.2005 22:48
... noch eine Info:

Ich (freier Journalist) habe lange mit dem Staatsanwalt (siehe Fotos) gesprochen und ihm lag es deutlich merkbar sehr am Herzen, die Männer zu überführen und gerecht zu bestrafen.

Problem: Er musste sicht einfach entscheiden. Entweder lässt er die schriftliche Einlassung zu und lässt dadurch ein strafmilderndes Geständnis zu - oder, was sonst sehr wahrscheinlich gewesen wäre, hätten die Angeklagten und deren Anwälte einen Mammut-Prozess aus der Geschichte gemacht.

Problem ist nämlich: Jedes einzelne Opfer hätte ggf. in einer Hauptverhandlung aussagen müssen und hätte so geladen werden müssen. Das wiederum hätte zur Folge gehabt, das erst einmal der Staat (mit Steuergeldern) in Vorschuss hätte gehen müssen. Denn irgendwer muss die Vorladungen der Zeugen (= Opfer) ja zahlen. Alleine was dort an Verdienstausfällen und Fahrgeld angefallen wäre, ist unbeschreiblich!

Was dem Staatsanwalt aber nun gelungen ist, sollte auch jeder lesen - nämlich: Zum ersten Mal wurde von einem Szene-Insider. Einem Angeklagten in einem Betrugsprozess öffentlich die Existenz der sogenannten Auto-Dialern zugegeben! Bisher hieß es von Betreibern "dubioser" Seiten immer, es ginge technisch gar nicht.

Die Beweise der Staatsanwaltschaft waren aber so fundiert, das auch der genaue Ablauf (siehe Bericht auf meiner Seite www.RTVP.de/news-20051217-prozess-internet-betrueger-319.html) dargelegt und bewiesen werden konnte!

Private Meinung:
Der Erfolg des Geständnisses und der Gelstrafe ist bisher einmalig und viel wichtiger, als zwei Männer in Haft sitzen zu sehen. Ohnehin, nur einmal ein Denkanstoß: Auch wenn nur einer der Beiden in Haft sitzen müsste, würde dies den Steuerzahler gleich wieder Geld kosten. Nun sind die beiden unter ziemlich guter Beobachtung und mit Hilfe von Foren wie diesen ist ein erneuter Betrug kaum möglich!

Wie der Staatsanwalt schon sagte: "Wir haben sie pleite gemacht! Denn die Ausgaben waren raus - doch die Einnahmen sollten erst noch kommen - aber die Polizei und wir waren schneller!"

Mein Fazit: Erstaunlich gut gelaufen - ein toller Staatsanwalt, der durch Beratung den gesamten Sachverhalt ohne zu stocken auch vor der Kamera selbst für technisch nicht so versierte erklären konnte - Hochachtung von mir!
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[1.1.2.1.1.1] zbsi antwortet auf www.RTVP.de
19.12.2005 07:40
"Der Richter betonte, ihm sei insbesondere die Geldstrafe wichtig, da sich das Betrugsgeschäft damit "wohl als Nullsummenspiel für die Verurteilten" herausstelle."

Wenn ich diese Aussagen hoere, geht mir trotzdem der Hut hoch. Eine Bewaehrungsstrafe und ein Nullsummenspiel als abschreckendes Beispiel? Was moegen da tausende Opfer denken, die vielleicht ueber Monate hinweg mit allen moeglichen Mitteln gegen diese Abzocke kaempfen mussten, vielleicht inzwischen psychisch geschaedigt sind? Ich finde das Urteil ueberhaupt nicht in Ordnung, wahrscheinlich ist aber mit deutschem Recht (leider) nicht mehr herausholbar ...