Benutzer tcsmoers schrieb:
Verbraucherzentrale stellt Reklamations-Musterbrief zur Verfügung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät allen Verbrauchern, die auf erhaltene Schreiben bisher nicht reagiert haben, die Rechnung zu reklamieren. Eigens zu diesem Zweck halten die Konsumentenschützer auf ihrer Website einen Musterbrief vor, den man ausgefüllt per Einschreiben mit Rücksendeschein absenden soll. Erst bei einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid müssen die Betroffenen wieder reagieren - dann ist innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die Forderung einzulegen.
**Warum soll ich auf meine Kosten auf eine unzulässige Mahnung reagieren. Wenn, dann allerhöchstens unfrei.
peso
Obwohl die Verbraucherzentrale nach den Budgetkürzungen
eigentlich mehr an Kosten denken sollten kann ein Widerspruch
hier durchaus sinnvoll sein - nach zwei unbeantworteten
Mahnungen kann die Speicherung von Negativdaten erfolgen (so
jedenfalls die Auskunft der Datenschutzstelle des Innen-
ministerium Baden-Württemberg).
@peso
Ein unfrei versandter Widerspruch wird sicher nicht
angenommen, was soll der Vorschlag ?
Schöner wäre eine organisierte Zustellung über eine am
Sitz der Firma ansässige und vertrauenswürdige Person.
Selbst bei einem Obulus für diese wäre die Aktion billiger
als EBF-Rückschein.
Gruß,
mhnews