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Verbraucherzentrale stellt Reklamations-Musterbrief zur Verfügung


08.05.2004 08:56 - Gestartet von tcsmoers
Verbraucherzentrale stellt Reklamations-Musterbrief zur Verfügung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät allen Verbrauchern, die auf erhaltene Schreiben bisher nicht reagiert haben, die Rechnung zu reklamieren. Eigens zu diesem Zweck halten die Konsumentenschützer auf ihrer Website einen Musterbrief vor, den man ausgefüllt per Einschreiben mit Rücksendeschein absenden soll. Erst bei einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid müssen die Betroffenen wieder reagieren - dann ist innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die Forderung einzulegen.

**Warum soll ich auf meine Kosten auf eine unzulässige Mahnung reagieren. Wenn, dann allerhöchstens unfrei.

peso
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[1] Verbraucherzentrale stellt Reklamations-Musterbrief zur Verfügung
mhnews antwortet auf tcsmoers
08.05.2004 11:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Verbraucherzentrale stellt Reklamations-Musterbrief zur Verfügung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät allen Verbrauchern, die auf erhaltene Schreiben bisher nicht reagiert haben, die Rechnung zu reklamieren. Eigens zu diesem Zweck halten die Konsumentenschützer auf ihrer Website einen Musterbrief vor, den man ausgefüllt per Einschreiben mit Rücksendeschein absenden soll. Erst bei einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid müssen die Betroffenen wieder reagieren - dann ist innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die Forderung einzulegen.

**Warum soll ich auf meine Kosten auf eine unzulässige Mahnung reagieren. Wenn, dann allerhöchstens unfrei.
peso

Obwohl die Verbraucherzentrale nach den Budgetkürzungen
eigentlich mehr an Kosten denken sollten kann ein Widerspruch
hier durchaus sinnvoll sein - nach zwei unbeantworteten
Mahnungen kann die Speicherung von Negativdaten erfolgen (so
jedenfalls die Auskunft der Datenschutzstelle des Innen-
ministerium Baden-Württemberg).

@peso
Ein unfrei versandter Widerspruch wird sicher nicht
angenommen, was soll der Vorschlag ?

Schöner wäre eine organisierte Zustellung über eine am
Sitz der Firma ansässige und vertrauenswürdige Person.
Selbst bei einem Obulus für diese wäre die Aktion billiger
als EBF-Rückschein.

Gruß,
mhnews
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[1.1] tcsmoers antwortet auf mhnews
08.05.2004 13:22
Benutzer mhnews schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Verbraucherzentrale stellt Reklamations-Musterbrief zur Verfügung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät allen Verbrauchern, die auf erhaltene Schreiben bisher nicht reagiert haben, die Rechnung zu reklamieren. Eigens zu diesem Zweck halten die Konsumentenschützer auf ihrer Website einen Musterbrief vor,
den man ausgefüllt per Einschreiben mit Rücksendeschein absenden soll. Erst bei einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid müssen die Betroffenen wieder reagieren - dann ist innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die Forderung einzulegen.

**Warum soll ich auf meine Kosten auf eine unzulässige Mahnung reagieren. Wenn, dann allerhöchstens unfrei.
peso

Obwohl die Verbraucherzentrale nach den Budgetkürzungen eigentlich mehr an Kosten denken sollten kann ein Widerspruch hier durchaus sinnvoll sein - nach zwei unbeantworteten Mahnungen kann die Speicherung von Negativdaten erfolgen (so jedenfalls die Auskunft der Datenschutzstelle des Innen- ministerium Baden-Württemberg).

unsinn



@peso
Ein unfrei versandter Widerspruch wird sicher nicht angenommen, was soll der Vorschlag ?

empfang steht fest



Schöner wäre eine organisierte Zustellung über eine am Sitz der Firma ansässige und vertrauenswürdige Person. Selbst bei einem Obulus für diese wäre die Aktion billiger als EBF-Rückschein.

Gruß,
mhnews
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[1.2] Jens Wolf antwortet auf mhnews
08.05.2004 13:52
Benutzer mhnews schrieb:
Obwohl die Verbraucherzentrale nach den Budgetkürzungen eigentlich mehr an Kosten denken sollten kann ein Widerspruch hier durchaus sinnvoll sein - nach zwei unbeantworteten Mahnungen kann die Speicherung von Negativdaten erfolgen (so jedenfalls die Auskunft der Datenschutzstelle des Innen- ministerium Baden-Württemberg).

Nur wenn man einen Vertrag mit der betreffenden Firma hat und unterschreibt, daß Datenaustausch mit der Schufa oder anderen derartigen Organisationen stattfinden darf! Nennt sich Schufaklausel und wird z.B. bei Handyverträgen extra unterzeichnet. Einfach so darf kein Unternehmen der Welt rechtmäßig (Negativ-)Eintragungen über dich vornehmen lassen.

...
Schöner wäre eine organisierte Zustellung über eine am Sitz der Firma ansässige und vertrauenswürdige Person. Selbst bei einem Obulus für diese wäre die Aktion billiger als EBF-Rückschein.

Hmm...
Gibts da nicht Hells Angels oder andere derartige Organisationen? Wäre mal ne Idee...
Nur sollte man die nicht zum Briefkasten schicken oder zu der Person die diesen leert, sondern direkt zu den Hintermännern/Organisatoren/Profiteuren. Damit der "Rückschein" auch "deutliche Durchschlagskraft" erlangt und "nachhaltige Denkprozesse" in Gang setzt! Sonst gibts in ein paar Monaten die gleiche Masche wieder mit einem neuen "Firmennamen".

Ciao Jens

*** Disclaimer ***
Ich möchte betonen, daß ich hier NICHT zu Gewalttaten aufrufe oder diese unterstütze oder billigend in Kauf nehme! Dies darf nicht aus meinen Zeilen gefolgert werden!
******************
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[1.2.1] brainspat antwortet auf Jens Wolf
09.05.2004 20:43
na und hast doch aber recht