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HAHAHA! Schlechter Scherz von AOL!


30.03.2004 22:44 - Gestartet von webmaster
Wer koppelt denn die ganzen Computer und Peripherie-Teile an einen 12? oder 24?-Monats-Vertag?!
Das ist AOL!
Da werden z.B. im Promarkt, MediaMarkt,... zu erstaunlich niedrigen Preisen angeboten...erst wenn man genauer hin schaut, sieht man, dass das ganze 50 bzw 100 Euro teurer ist...es sei denn man macht sich zum "Sklaven" von AOL!
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[1] fruli antwortet auf webmaster
30.03.2004 23:12
Benutzer webmaster schrieb:
Wer koppelt denn die ganzen Computer und Peripherie-Teile an einen 12? oder 24?-Monats-Vertag?!
Das ist AOL!
Da werden z.B. im Promarkt, MediaMarkt,... zu erstaunlich niedrigen Preisen angeboten...erst wenn man genauer hin schaut, sieht man, dass das ganze 50 bzw 100 Euro teurer ist...es sei denn man macht sich zum 'Sklaven' von AOL!

ja was machen denn T-Com, T-Online, GMX, 1&1, Freenet, etc bzgl. subventionierter Hardware?
Was machen *alle* Mobilfunk-Anbieter?

Tut mir leid, du hast nicht verstanden, daß es hier um etwas ganz anderes geht: die DTAG hat mit 95% MA der privaten Telefonanschluesse immer noch ein Quasi-Monopol und nutzt eben dieses Quasi-Monopol dazu, um ihre seit jeher darauf aufbauende marktbeherrschende Stellung auf dem nachgelagerten Markt der Internet-Zugängen weiter auszubauen, indem sie dem Konzern-internen Online-Dienst T-Online Sonderkonditionen gewährt und damit andere Online-Dienst-Anbieter diskriminiert. Genau das ist aber nach Kartellrecht verboten - und erst der BGH ist offensichtlich dazu imstande, diesen Missbrauch 4 Jahre später offen als solchen zu benennen im Gegensatz zu den Regulierungs-Weicheichern von RegTP, Kartellamt & unteren Gerichten.

So long.
fruli
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[1.1] Urteil im Volltext?
pistazienfresser antwortet auf fruli
08.06.2004 16:41
Benutzer fruli schrieb:
...
Tut mir leid, du hast nicht verstanden, daß es hier um etwas ganz anderes geht: die DTAG hat mit 95% MA der privaten Telefonanschluesse immer noch ein Quasi-Monopol und nutzt eben dieses Quasi-Monopol dazu, um ihre seit jeher darauf aufbauende aufbauende marktbeherrschende Stellung auf dem nachgelagerten Markt der Internet-Zugängen weiter auszubauen, indem sie dem Konzern-internen Online-Dienst T-Online Sonderkonditionen gewährt und damit andere Online-Dienst-Anbieter diskriminiert. Genau das ist aber nach Kartellrecht verboten - und erst der BGH ist offensichtlich dazu imstande, diesen Missbrauch 4 Jahre später offen als solchen zu benennen im Gegensatz zu den Regulierungs-Weicheichern von RegTP, Kartellamt & unteren Gerichten.

So long.
fruli
bin ganz deiner Meinung, fruli. Weißt du oder jemand anders, ob das Urteil schon im Volltext veröffentlicht wurde? Auf www.bundesgerichtshof.de finde ich nur die entsprechende Pressemitteilung (Nr. 35/2004)!
Beste Grüße
pistazienfresser