Thread
Menü

Schadenersatz


06.07.2005 13:55 - Gestartet von peggy
Tja. Das Strafverfahren wird wohl dafür sorgen, daß das Bürschlein für eine Weile hinter Schloß und Riegel verschwindet. Wenn es dann freigelassen wird aus dem Gefängnis, hat es sein Leben lang an Schadenersatzforderungen zu knabbern, das bedeutet de facto lebenslängliches Sozialhilfeniveau.

Ein Privatkonkurs scheidet aus, da die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind (Schadenersatz aus Straftaten zählt nun mal nicht dazu, und das aus gutem Grund).

Irgendwie kann einem das Bürschlein auch ein wenig Leid tun. Zwar wird es aus dem Knast freikommen, aber ein Leben auf dem Niveau der Sozialhilfe... puh.

Peggy