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21.06.2004 08:29 - Gestartet von telefonyogi
Vor fünf Jahren war die Zusendung von EVN die Ausnahme; als ich damals Telefonrechnungen reklamierte, bekam ich oft zu hören "EVN wird nach 80 Tagen gelöscht".

In diesem Fall hat debitel sie fünf Jahre aufgehoben ! Da muß ich doch glatt meine damals abgeschmetterten Reklamationen rausholen, und mit diesem Argument nachfassen ...!
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[1] Ed antwortet auf telefonyogi
21.06.2004 11:54
Benutzer telefonyogi schrieb:
Vor fünf Jahren war die Zusendung von EVN die Ausnahme; als ich damals Telefonrechnungen reklamierte, bekam ich oft zu hören "EVN wird nach 80 Tagen gelöscht".

Was wohl auch richtig sein dürfte.


In diesem Fall hat debitel sie fünf Jahre aufgehoben !

Ja, vermutlich wurde das Logfile eben nicht gelöscht weil es eben ein Logfile und kein EVN ist und weil ein EInspruch bestand. Wenn du deinen Einspruch rechtzeitig losschickst und es besteht Klärungsbedarf sollte eine anständige Firma den EVN auch nicht löschen.
Vermutlich läuft das ganze Verfahren schon länger und liegt ein Weilchen bei der Staatsanwaltschaft.

Da muß ich doch glatt meine damals abgeschmetterten Reklamationen rausholen, und mit diesem Argument nachfassen ...!

Selbst wenn sie die noch haben sollten ist die Frage wann Verjährung eintritt. Scheinbar sind es 5 Jahre beim vorliegenden Fall, bei normalen Rechnungen sind es, soweit ich weiß, nur 2 oder 3 Jahre.

Grüße

Enrico
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[1.1] Konwacht antwortet auf Ed
21.06.2004 11:56
Selbst wenn sie die noch haben sollten ist die Frage wann Verjährung eintritt. Scheinbar sind es 5 Jahre beim vorliegenden Fall, bei normalen Rechnungen sind es, soweit ich weiß, nur 2 oder 3 Jahre.

Grüße

Enrico

Yap. Normale Rechnungen AFAIK zwei Jahre, Computerbetrug als Strafbestand jedoch 5 Jahre.