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LG Braunschweig sieht es anders!


28.08.2005 14:13 - Gestartet von J.Malberg
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw28/...

Zitat von TelTarif:
In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Braunschweig das Urteil des Amtsgerichtes bestätigt: Die Mutter muss nicht zahlen. Die Ansicht des Gerichtes: Der Zeitraum, in dem sich der Angerufene zur Annahme des Gespräches entscheiden müsse, sei zu kurz. Hier könne man nicht angemessen reagieren und auch die zu erwartenden Kosten nicht verinnerlichen. Zwar haften dennoch Anschlussinhaber für die Kosten, die durch das Telefonieren ihrer Kinder entstehen, wenn sie keine entsprechenden Vorkehrungen treffen. Eine solche Haftung betreffe aber nur die "üblicherweise im Rahmen der Telekommunikations-Dienstleistungen anfallenden Kosten", so die Richter. Und eben jene Formulierung treffe nicht auf R-Gespräche zu. Der namentlich nicht genannte Anbieter von R-Gesprächen nahm daraufhin die Berufung zurück - das Urteil des Amtsgerichtes (AZ 114 C 5637/03) ist rechtskräftig.