Benutzer fruli schrieb:
die entsprechenden angeblichen AGB-Klauseln bzgl. Bandbreitenmanagement sind 1:1 aus den Freenet-AGB übernommen und Freenet drosselt bekanntlich in keinster Weise.
Korrekt. Diese Klausel steht auch schon in den bisherigen AGB, ohne dass meines Wissens jemals davon Gebrauch gemacht worden waere.
Trotzdem behaelt sich meOme das Recht vor und koennte es jederzeit anwenden. Insofern ist es richtig von Teltarif darueber zu berichten. Wenn meOme alias Freenet das stoert, sollen die die Klausel eben streichen.
Erfreulich, dass es doch noch Anbieter gibt, die dem 12-Monats-Mindestlaufzeitwahn und dem Zwangs-Anschlusswechsel widerstehen. Weniger erfreulich dagegen, dass einem meOme bei der Anmeldung eine gueltige Handynummer abnoetigt, deren Zuspammung und Weitergabe sich meOme ebenfalls in den AGB vorbehaelt.
spl