Benutzer Dr. B. schrieb:
Natürlich habe ich die Geschäftsbedingungen gelesen und ich weiß, wen ich anrufen sollte - aber warum Umwege gehen und nicht gleich den der Ursace am nächsten Liegenden fragen?
1. Weil es in den AGB so steht
2. Weil dein Provider merken sollte, dass Du ein Problem hast
3. Weil du sonst Leute nervst, die fuer dich nicht zustaendig sind und die das entsprechend quittieren koennen
die Fehlinformation zur Rückgewinnung von Kunden im Störungsfall könnte aber trotzdem als bewusste Handlung unterstellt werden, weil die Fehler zum Teil eindeutig nicht außerhalb T-Com repektive T-Mobile liegen können.
Die Information ist richtig, man *kann* dir dort nicht helfen, wenn du nicht deren Kunde bist und damit deine Daten nicht vorliegen.
Es besteht schließlich ein Unterschied zwischen 'Für den Kundendienst in allen Teilleistungen ist der Provider / Preselection-Anbieter zuständig; der kann Ihre Anfrage bearbeiten und ggf. mit unseren(!) Technikern absprechen.' und 'Hätten Sie den Anschluss bei uns, könnten wir das Problem beseitigen.'.
... weil wir wissen, was sie von uns haben.
Fazit: Anscheinend muss der Regulierer alles nochmal gesondert verbieten, was in anderen Branchen so wohl kaum zulässig sein kann.
Sehe ich keine Veranlassung zu. Leider schreiben die Kollegen wohl noch zu wenig Stoerungsmeldungen kostenpflichtig weg, sonst waere das Thema laengst in den Koepfen der Kunden der Mitbewerber erledigt.
Ciao/HaJo