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Dieser Spinner


09.09.2004 14:28 - Gestartet von hdontour
soll froh sein, daß wir in Deutschland leben.
In dem Heimatland meiner Frau hätte er ein Tritt in Avsch gekriegt, beim Versuch Schmerzensgeld zu kassieren
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[1] dirk123 antwortet auf hdontour
09.09.2004 14:39
Benutzer hdontour schrieb:
soll froh sein, daß wir in Deutschland leben. In dem Heimatland meiner Frau hätte er ein Tritt in Avsch gekriegt, beim Versuch Schmerzensgeld zu kassieren

Und in Amerika hätte er 1 Millionen Dollar erhalten,lol.
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[1.1] hdontour antwortet auf dirk123
09.09.2004 14:42
Benutzer dirk123 schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
soll froh sein, daß wir in Deutschland leben. In dem Heimatland meiner Frau hätte er ein Tritt in Avsch gekriegt, beim Versuch Schmerzensgeld zu kassieren

Und in Amerika hätte er 1 Millionen Dollar erhalten,lol.

Jetzt habe ich es gesehen: Thüringen.... Wahrscheinlich ein Ossi.
Vor 15 Jahren wusste er wahrscheinlich nicht mal wie ein Telephon ausssieht.....
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[1.1.1] GKr antwortet auf hdontour
09.09.2004 15:26
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer dirk123 schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
soll froh sein, daß wir in Deutschland leben. In dem Heimatland meiner Frau hätte er ein Tritt in Avsch gekriegt, beim Versuch Schmerzensgeld zu kassieren

Und in Amerika hätte er 1 Millionen Dollar erhalten,lol.

Jetzt habe ich es gesehen: Thüringen.... Wahrscheinlich ein Ossi.
Vor 15 Jahren wusste er wahrscheinlich nicht mal wie ein Telephon ausssieht.....

Au Mann! Kerl!! Bist Du ruhig jetzt!
Das ist ja nicht zum aushalten.

Selbst wenn es stimmt, lag's am "glorreichen Sozialismus", der jetzt in Form der PDS wieder fleissig Zulauf erhält. Wären die Russen 1945 ein Eckchen weitermarschiert, wärst Du auch in der damaligen SBZ aufgewachsen.

GKr
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[1.1.1.1] hdontour antwortet auf GKr
09.09.2004 15:35
wärst Du auch in der
damaligen SBZ aufgewachsen.

GKr

... und müsste jetzt Trabbis und Wartburgs vermieten.
(LOL)
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[1.1.1.2] igel-online antwortet auf GKr
09.09.2004 18:08
Benutzer GKr schrieb:

Selbst wenn es stimmt, lag's am "glorreichen Sozialismus", der jetzt in Form der PDS wieder fleissig Zulauf erhält. Wären die Russen 1945 ein Eckchen weitermarschiert, wärst Du auch in der damaligen SBZ aufgewachsen.

GKr

So sind wir aber in der TBZ (Türkisch besetzten Zone)aufgewachsen... :-)

Aber BTT: Ich finde das Urteil trotzdem erstaunlich.

Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle.
b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn.
c) Der Typ heißt Richard Kimble.

P.S. Falls es jemand nicht gemerkt hat: Der obige Beitrag ist sarkastisch gemeint.
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[1.1.1.2.1] mfalcao antwortet auf igel-online
09.09.2004 21:09
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle.
b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?
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[1.1.1.2.1.1] hdontour antwortet auf mfalcao
09.09.2004 21:18
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?

Zitat aus Handelsblatt:
"Dieser litt nämlich aus Angst vor Entdeckung seiner neuen Adresse und Telefonnummer unter Albträumen und weiteren seelischen Reaktionen, die eine psychologische Behandlung erforderlich machten. Hintergrund dafür war, dass er als Kriminalbeamter Racheakte von kurz vor der Freilassung stehenden Straftätern befürchtete. Deshalb hatte der Dienstherr auch seiner Versetzung von Sachsen nach Thüringen zugestimmt."

Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen! Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe. Das darf ja wohl echt nicht wahr sein.
Der hat den falschen Job gewählt.
CU
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[1.1.1.2.1.1.1] mfalcao antwortet auf hdontour
09.09.2004 21:33
...
Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen! Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe. Das darf ja wohl echt nicht wahr sein.
Der hat den falschen Job gewählt.
CU

Wie schön, daß wir in diesem Land die Meinungsfreiheit haben, denn ich bin dennoch anderer Ansicht, als Du. Wer sich über die Vorgehensweisen der - in den letzten Jahren stark zunehmenden - mafiösen Strukturen der organisierten Kriminalität informiert hat, der weiß, wie wichtig auch die private Sicherheit unserer Kriminalbeamter ist! Gegen ein aus Rache verübtes Attentat, beispielsweise auf einen Familienangehörigen zuhause oder auf dem Heimweg, gibt es keinen hundertprozentigen Schutz.

(Bin selbst Jurastudent [mitten] im ersten Examen, mit Wahlfach Kriminalprozeß/Kriminologie/Strafvollzug.)
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[1.1.1.2.1.1.1.1] igel-online antwortet auf mfalcao
09.09.2004 22:45
Sag doch mal als Zeuge vor Gericht, dass man aus Angst vor Repressalien die Aussage verweigern möchte. Als Jurastudent wirst Du sicherlich die Antwort des Richters kennen.

Allerdings muss ich zu meiner Schande gestehen, habe ich im erweiterten Bekanntenkreis auch 2 Kripobeamte. Deswegen verwundert mich jetzt auch die Klage nicht mehr. Sind auch beide typische Prozeßhansl, einfach peinlich.

Benutzer mfalcao schrieb:
...
Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen! Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe. Das darf ja wohl echt nicht wahr sein.
Der hat den falschen Job gewählt.
CU

Wie schön, daß wir in diesem Land die Meinungsfreiheit haben, denn ich bin dennoch anderer Ansicht, als Du. Wer sich über die Vorgehensweisen der - in den letzten Jahren stark zunehmenden - mafiösen Strukturen der organisierten Kriminalität informiert hat, der weiß, wie wichtig auch die private Sicherheit unserer Kriminalbeamter ist! Gegen ein aus Rache verübtes Attentat, beispielsweise auf einen Familienangehörigen zuhause oder auf dem Heimweg, gibt es keinen hundertprozentigen Schutz.

(Bin selbst Jurastudent [mitten] im ersten Examen, mit Wahlfach
Kriminalprozeß/Kriminologie/Strafvollzug.)
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1] mfalcao antwortet auf igel-online
09.09.2004 23:00
Benutzer igel-online schrieb:
Sag doch mal als Zeuge vor Gericht, dass man aus Angst vor Repressalien die Aussage verweigern möchte. Als Jurastudent wirst Du sicherlich die Antwort des Richters kennen.

...

Der Richter wird mir vermutlich (in begründeten Fällen) die Teilnahme an einem Zeugenschutzprogramm empfehlen, vielleicht auch die Öffentlichkeit während meiner Aussage von der Verhandlung ausschließen.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] igel-online antwortet auf mfalcao
09.09.2004 23:06
Ja, ne, is klar ...

Zeugenschutzprogramm ist ja wohl die Ausnahme von der Regel. Im Normalfall hast Du gepflegten Ärger mit irgendwelchen Schwachköpfen.

Benutzer mfalcao schrieb:
Benutzer igel-online schrieb:
Sag doch mal als Zeuge vor Gericht, dass man aus Angst vor Repressalien die Aussage verweigern möchte. Als Jurastudent wirst Du sicherlich die Antwort des Richters kennen.

...

Der Richter wird mir vermutlich (in begründeten Fällen) die Teilnahme an einem Zeugenschutzprogramm empfehlen, vielleicht auch die Öffentlichkeit während meiner Aussage von der
Verhandlung ausschließen.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] blondini antwortet auf mfalcao
10.09.2004 07:49
Benutzer mfalcao schrieb:
Benutzer igel-online schrieb:
Sag doch mal als Zeuge vor Gericht, dass man aus Angst vor Repressalien die Aussage verweigern möchte. Als Jurastudent wirst Du sicherlich die Antwort des Richters kennen.

...

Der Richter wird mir vermutlich (in begründeten Fällen) die Teilnahme an einem Zeugenschutzprogramm empfehlen, vielleicht auch die Öffentlichkeit während meiner Aussage von der Verhandlung ausschließen.


1. zeugenschutz ist in deutschland die große ausnahme. gibt es fast nie

2. was nützt der ausschluß der öffentlichkeit, wenn der angeklagte alles mitbekommt?

blondini
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.3] helltwin antwortet auf mfalcao
11.09.2004 00:53
Benutzer mfalcao schrieb:
Benutzer igel-online schrieb:
Sag doch mal als Zeuge vor Gericht, dass man aus Angst vor Repressalien die Aussage verweigern möchte. Als Jurastudent wirst Du sicherlich die Antwort des Richters kennen.

...

Der Richter wird mir vermutlich (in begründeten Fällen) die Teilnahme an einem Zeugenschutzprogramm empfehlen, vielleicht auch die Öffentlichkeit während meiner Aussage von der Verhandlung ausschließen.


Sorry, aber schau Dir doch erstmal einen Prozeß an, bevor Du prima Vorschläge machst.

Da reicht ein Prozeß gegen osteuropäische Autoschieber völlig aus. Wenn ich in einem solchen Fall keine soooo große Lust hätte auszusagen (was ich u.U. fast für wahrscheinlich halten könnte), wird mir der Richter wohl eher Zwangsmaßnahmen androhen als ein Zeugenschutzprogramm (!!) zu empfehlen.

Macht aber gar nichts, weil der Angeklagte von seinem Verteidiger eh´ schon Wochen vorher eine Kopie der Akte bekommen hat und die darin befindlichen Adressen an seine Kumpels verteilt hat.

Gruß, Carsten
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[1.1.1.2.1.1.1.1.1.3.1] mfalcao antwortet auf helltwin
11.09.2004 09:57
Benutzer helltwin schrieb:
...
Sorry, aber schau Dir doch erstmal einen Prozeß an, bevor Du prima Vorschläge machst.

Da reicht ein Prozeß gegen osteuropäische Autoschieber völlig aus. Wenn ich in einem solchen Fall keine soooo große Lust hätte auszusagen (was ich u.U. fast für wahrscheinlich halten könnte), wird mir der Richter wohl eher Zwangsmaßnahmen androhen als ein Zeugenschutzprogramm (!!) zu empfehlen.

Macht aber gar nichts, weil der Angeklagte von seinem Verteidiger eh´ schon Wochen vorher eine Kopie der Akte bekommen hat und die darin befindlichen Adressen an seine Kumpels verteilt hat.

Gruß, Carsten

Danke für den Tip. Wie gesagt, erstes Examen. Da hat man den Glauben an das Gute noch nicht verloren. ;-)

Was das ursprüngliche Thema hier angeht, so bin ich weiterhin der Meinung, daß der Kriminalbeamte zu Recht wegen der Veröffentlichung seiner Adresse geklagt hat.
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[1.1.1.2.1.1.1.1.2] CEO antwortet auf igel-online
09.09.2004 23:01
das ist dasselbe wie bei unserer Bundeswehr......

da hatten sich Leute als Soldaten beworben die im normalen Arbeitsleben wegen schlechter Schulnoten keine andere Chance mehr hatten einen gutbezahlten Job zu bekommen und die die es bei der Bundeswehr geschafft hatten haben jahrelang kräftig verdient "Krieg" zu spielen....

...... jetzt wo es ein bisschen ernster wurde seit dem Kosovo-Einsatz fängt das Jammern an!!!

Ich jammere auch nicht das ich hier verfette im Chefsessel bei meinem Job 15h/täglich online zu sein, das ist nunmal mein Beruf und jeder Beruf hat seine Nachteile.

Manche Leute wollen nur die Vorteile eines Berufes genießen, ich würde da sagen: falsche Berufswahl!
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[1.1.1.2.1.1.2] blondini antwortet auf hdontour
10.09.2004 07:47
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?

Zitat aus Handelsblatt:
"Dieser litt nämlich aus Angst vor Entdeckung seiner neuen Adresse und Telefonnummer unter Albträumen und weiteren seelischen Reaktionen, die eine psychologische Behandlung erforderlich machten. Hintergrund dafür war, dass er als Kriminalbeamter Racheakte von kurz vor der Freilassung stehenden Straftätern befürchtete. Deshalb hatte der Dienstherr auch seiner Versetzung von Sachsen nach Thüringen zugestimmt."

Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen! Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe. Das darf ja wohl echt nicht wahr sein.
Der hat den falschen Job gewählt.
CU


haben sie dir schon mal versucht die tür einzutreten???? du kannst ja gar nicht mitreden....
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[1.1.1.2.1.1.3] hANDYLAUSI antwortet auf hdontour
11.09.2004 10:24
Benutzer hdontour schrieb:
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?

Zitat aus Handelsblatt:
"Dieser litt nämlich aus Angst vor Entdeckung seiner neuen Adresse und Telefonnummer unter Albträumen und weiteren seelischen Reaktionen, die eine psychologische Behandlung erforderlich machten. Hintergrund dafür war, dass er als Kriminalbeamter Racheakte von kurz vor der Freilassung stehenden Straftätern befürchtete. Deshalb hatte der Dienstherr auch seiner Versetzung von Sachsen nach Thüringen zugestimmt."

Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen! Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe. Das darf ja wohl echt nicht wahr sein. Der hat den falschen Job gewählt.
Aber er hat ein!
CU
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[1.1.1.2.1.1.4] Ed antwortet auf hdontour
11.09.2004 18:11
Benutzer hdontour schrieb:
Zitat aus Handelsblatt: "Dieser litt nämlich aus Angst vor Entdeckung seiner neuen Adresse und Telefonnummer unter Albträumen und weiteren seelischen Reaktionen, die eine psychologische Behandlung erforderlich machten. Hintergrund dafür war, dass er als Kriminalbeamter Racheakte von kurz vor der Freilassung stehenden Straftätern befürchtete. Deshalb hatte der Dienstherr auch seiner Versetzung von Sachsen nach Thüringen zugestimmt."

Und die Versetzung, verbunden mit Umzugskosten war jetzt voll für den Ar***.

Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen!

Nützt beides nichts weil die Racheakte ja von den bereits verurteilten ausgehen. Und der Mann könnte auch erst 40 sein, wenn du den in Ruhestand schicken willst dann zahle du das bitte allein.

Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe.

Kommt ganz auf den Fall an, da kann es durchaus Zeitgenossen geben die besonders gefährlich werden. Und meinst du für das Geld was ein Kriminalbeamer bekommt würdest du dein Leben riskieren? Sicher wenn jemand dich finden will dann kann er das sicher immer irgendwie, aber es dürfte doch enige geben die einen Racheakt durchziehen weil die Adresse /Telefonnummer mal eben zufällig sehr einfach rauszufinden ist.
Oder gar keine direkte Körperliche Rache nehmen will. Was machst du denn wenn dein Telefon klingelt und jemand sagt "kennst mich noch? Wegen dir saß ich 3 Jahre, demnächst bist du und deine Familie fällig. heheheh." Dann wist du natürlich einfach auflegen und den Anruf vergessen.

Das darf ja wohl echt nicht wahr sein. Der hat den falschen Job gewählt.

Und was machst du wenn wegen dem Risiko niemand mehr den Job machen will?

Wenn jemand den Funkmast hochklettert dann hat er ein Sicherungsseil das der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muß. Das kann natürlich kaputt sein, das ist dann Berufsrisiko. Wenn der Arbeitnehmer diese Sicherung nicht nutzt ist das sein Problem.
Hier war es halt so das die mögliche Sicherung nicht vorhanden war, der Kläger sie aber zum Selbstschutz gern nutzen wollte.
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[1.1.1.2.1.1.4.1] hdontour antwortet auf Ed
11.09.2004 18:18
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Zitat aus Handelsblatt: "Dieser litt nämlich aus Angst vor Entdeckung seiner neuen Adresse und Telefonnummer unter Albträumen und weiteren seelischen Reaktionen, die eine psychologische Behandlung erforderlich machten. Hintergrund dafür war, dass er als Kriminalbeamter Racheakte von kurz vor der Freilassung stehenden Straftätern befürchtete. Deshalb hatte der Dienstherr auch seiner Versetzung von Sachsen nach Thüringen zugestimmt."

Und die Versetzung, verbunden mit Umzugskosten war jetzt voll für den Ar***.

stimmt


Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen!

Nützt beides nichts weil die Racheakte ja von den bereits verurteilten ausgehen. Und der Mann könnte auch erst 40 sein, wenn du den in Ruhestand schicken willst dann zahle du das bitte allein.

Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe.

Kommt ganz auf den Fall an, da kann es durchaus Zeitgenossen geben die besonders gefährlich werden. Und meinst du für das Geld was ein Kriminalbeamer bekommt würdest du dein Leben riskieren? Sicher wenn jemand dich finden will dann kann er das sicher immer irgendwie, aber es dürfte doch enige geben die einen Racheakt durchziehen weil die Adresse /Telefonnummer mal eben zufällig sehr einfach rauszufinden ist.
Oder gar keine direkte Körperliche Rache nehmen will. Was machst du denn wenn dein Telefon klingelt und jemand sagt "kennst mich noch? Wegen dir saß ich 3 Jahre, demnächst bist du und deine Familie fällig. heheheh." Dann wist du natürlich einfach auflegen und den Anruf vergessen.

Das darf ja wohl echt nicht wahr sein. Der hat den falschen Job gewählt.

Und was machst du wenn wegen dem Risiko niemand mehr den Job machen will?

Wenn jemand den Funkmast hochklettert dann hat er ein Sicherungsseil das der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muß. Das kann natürlich kaputt sein, das ist dann Berufsrisiko. Wenn der Arbeitnehmer diese Sicherung nicht nutzt ist das sein Problem.
Hier war es halt so das die mögliche Sicherung nicht vorhanden war, der Kläger sie aber zum Selbstschutz gern nutzen wollte.

Ein letztes Statement dazu von mir:

Du hast mit allem Recht, nur geht es die ganze Zeit und was völlig anderes!

Wenn die Telekom dazu verdonnert wäre, einen weiteren Umzug in Form eines Schadenserstzes zu bezahlen, dann wäre das o.k. gewesen.
Es geht um die Lächerlichkeit dafür Schmerzensgeld zu bekommen.
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[1.1.1.2.1.2] hANDYLAUSI antwortet auf mfalcao
11.09.2004 10:22
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?

ist das von einigen nicht etwas zu viel verlangt hier:-)
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[1.1.1.2.1.2.1] VoIP und CbC
goofyvec antwortet auf hANDYLAUSI
11.09.2004 11:24
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?


Ich wundere mich nur.... sind diejenigen, die hier so massiv auftreten und den Betroffenen als "Spinner" darstellen, vielleicht mal auf die Idee gekommen dass es
1. das im Grundgesetz verankerte Recht auf den Schutz der Persönlichkeit gibt (dazu gehört auch die Telefonnummer bzw. die öffentliche Erreichbarkeit) und
2. es Menschen gibt, die aufgrund Ihres Berufes nicht so gern in einem Telefonbuch stehen - so z. B. Richter, Kriminalbeamte, aber auch Sozialarbeiter, Politiker, vielleicht Lehrer, usw.

Damit kann ich doch locker leben, denn diese Menschen wollen sich nur selbst schützen. Das ist doch ok und auch gut so. Vielleicht sollten einige von Euch, die hier so negative Kommentare abgegeben haben, mal für einige Wochen den Job des Betroffenen machen.....
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[1.1.1.2.1.2.1.1] blondini antwortet auf goofyvec
11.09.2004 13:14
Benutzer goofyvec schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?


Ich wundere mich nur.... sind diejenigen, die hier so massiv auftreten und den Betroffenen als "Spinner" darstellen, vielleicht mal auf die Idee gekommen dass es 1. das im Grundgesetz verankerte Recht auf den Schutz der Persönlichkeit gibt (dazu gehört auch die Telefonnummer bzw.
die öffentliche Erreichbarkeit) und 2. es Menschen gibt, die aufgrund Ihres Berufes nicht so gern in einem Telefonbuch stehen - so z. B. Richter, Kriminalbeamte, aber auch Sozialarbeiter, Politiker, vielleicht Lehrer, usw.

Damit kann ich doch locker leben, denn diese Menschen wollen sich nur selbst schützen. Das ist doch ok und auch gut so. Vielleicht sollten einige von Euch, die hier so negative Kommentare abgegeben haben, mal für einige Wochen den Job des Betroffenen machen.....

....nette idee. aber das geht doch nur beim politiker. oder soll einer für ein paar wochen polizist oder richter werden? oder am besten beides! judge dredd????

blondini
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1] goofyvec antwortet auf blondini
17.09.2004 14:44
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer goofyvec schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer mfalcao schrieb:
...
Da gibt es eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

a) Der Typ ist ein Fall für die Klapsmühle. b) Der Typ ist ein IM der Stasi mit Verfolgungswahn. c) Der Typ heißt Richard Kimble.
>

Ich finde die bisherigen Beiträge in diesem Thread unreif bis zynisch. Schon mal an berechtigte Interessen beispielsweise eines Opfers von "Stalking", eines Sexualdeliktes oder "familiärer Gewalt" gedacht?


Ich wundere mich nur.... sind diejenigen, die hier so massiv auftreten und den Betroffenen als "Spinner" darstellen, vielleicht mal auf die Idee gekommen dass es 1. das im Grundgesetz verankerte Recht auf den Schutz der Persönlichkeit gibt (dazu gehört auch die Telefonnummer bzw.
die öffentliche Erreichbarkeit) und 2. es Menschen gibt, die aufgrund Ihres Berufes nicht so gern in einem Telefonbuch stehen - so z. B. Richter, Kriminalbeamte, aber auch Sozialarbeiter, Politiker, vielleicht Lehrer, usw.

Damit kann ich doch locker leben, denn diese Menschen wollen sich nur selbst schützen. Das ist doch ok und auch gut so. Vielleicht sollten einige von Euch, die hier so negative Kommentare abgegeben haben, mal für einige Wochen den Job des Betroffenen machen.....

....nette idee. aber das geht doch nur beim politiker. oder soll einer für ein paar wochen polizist oder richter werden?
oder am besten beides! judge dredd????

blondini

OK, nur die wenigsten von uns/euch haben echt die Chance, den Job zu machen. Vielleicht reicht es aus, sich mit den betroffenen Berufsgruppen zu unterhalten, um nachzuvollziehen, warum sie geschützt werden wollen...
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[1.1.2] DDR
atari antwortet auf hdontour
11.09.2004 19:00
in der DDR gibt seit je her telefone ,
von guter qualitaet,, langlebige produkte..

heute echte klassiker....

w 61. ferro quick etc..

UNERHOERT:::::::­::::::::::­:::::::::::::von dir....
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[1.1.2.1] blondini antwortet auf atari
11.09.2004 19:17
Benutzer atari schrieb:
in der DDR gibt seit je her telefone ,
von guter qualitaet,, langlebige produkte..

heute echte klassiker....

w 61. ferro quick etc..

UNERHOERT:::::::­::::::::::­:::::::::::::von dir....


unerhört waren auch deine tollen telefone. wer hatte denn schon in der ddr zu hause telefon. nach der wende sind die wessis im osten einmarschiert und haben den ahnungslosen ossis telefone verkauft. trotzdem dauerte es noch eine ganze weile, bis die leitungen kamen. ein bekannter von mir wohnte damals in ost-berlin. der hatte so ein komische funk ersatz telefon. festnetznummer mit funkverbindung zu irgendeinem kasten.


blondini
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[1.1.2.1.1] atari antwortet auf blondini
11.09.2004 22:54
w61. ferro, alpha usw.
noch heute bei mir in betrieb,,,,

somit: gestern , heute. morgen :alles besten mit
ätelephonen aus MADE IN GDR: