Benutzer Ed schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Zitat aus Handelsblatt: "Dieser litt nämlich aus Angst vor Entdeckung seiner neuen Adresse und Telefonnummer unter Albträumen und weiteren seelischen Reaktionen, die eine psychologische Behandlung erforderlich machten. Hintergrund dafür war, dass er als Kriminalbeamter Racheakte von kurz vor der Freilassung stehenden Straftätern befürchtete. Deshalb hatte der Dienstherr auch seiner Versetzung von Sachsen nach Thüringen zugestimmt."
Und die Versetzung, verbunden mit Umzugskosten war jetzt voll für den Ar***.
stimmt
Eine Versetzung in den Ruhestand oder die Kleiderkammer wäre wohl passender gewesen!
Nützt beides nichts weil die Racheakte ja von den bereits verurteilten ausgehen. Und der Mann könnte auch erst 40 sein, wenn du den in Ruhestand schicken willst dann zahle du das bitte allein.
Wenn ich zur Kripo gehe, dann weiss ich, was auch mich zukommt und komme nicht mit so einem Ammenmärchen an, daß ich plötzlich Angst vor denen habe, die ich "eingelocht" habe.
Kommt ganz auf den Fall an, da kann es durchaus Zeitgenossen geben die besonders gefährlich werden. Und meinst du für das Geld was ein Kriminalbeamer bekommt würdest du dein Leben riskieren? Sicher wenn jemand dich finden will dann kann er das sicher immer irgendwie, aber es dürfte doch enige geben die einen Racheakt durchziehen weil die Adresse /Telefonnummer mal eben zufällig sehr einfach rauszufinden ist.
Oder gar keine direkte Körperliche Rache nehmen will. Was machst du denn wenn dein Telefon klingelt und jemand sagt "kennst mich noch? Wegen dir saß ich 3 Jahre, demnächst bist du und deine Familie fällig. heheheh." Dann wist du natürlich einfach auflegen und den Anruf vergessen.
Das darf ja wohl echt nicht wahr sein. Der hat den falschen Job gewählt.
Und was machst du wenn wegen dem Risiko niemand mehr den Job machen will?
Wenn jemand den Funkmast hochklettert dann hat er ein Sicherungsseil das der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muß. Das kann natürlich kaputt sein, das ist dann Berufsrisiko. Wenn der Arbeitnehmer diese Sicherung nicht nutzt ist das sein Problem.
Hier war es halt so das die mögliche Sicherung nicht vorhanden war, der Kläger sie aber zum Selbstschutz gern nutzen wollte.
Ein letztes Statement dazu von mir:
Du hast mit allem Recht, nur geht es die ganze Zeit und was völlig anderes!
Wenn die Telekom dazu verdonnert wäre, einen weiteren Umzug in Form eines Schadenserstzes zu bezahlen, dann wäre das o.k. gewesen.
Es geht um die Lächerlichkeit dafür Schmerzensgeld zu bekommen.