Benutzer jambo schrieb:
Benutzer bärchen schrieb:
Also schließen wir daraus, dass das Recht auf Sonderkündigungsrecht besteht...? Ab wann, bis wann?
Ab dem Zeitpunkt, wo O2 Dir die Vertragsänderung mitteilt geht's los (Amtsblatt RegTP gilt auch!)
[...]
IMHO gelten die im Amtsblatt der RegTP veröffentlichte Preise nur für Neukunden. Bestandskunden müssen in geeigneter Weise benachrichtigt werden. Der mit Wirkung vom 11.05.2002 aufgehobene SoKü-Paragrah (§ 28 Abs.3 TKV) lautete wie folgt:
-------------------Beginn Zitat-------------------------
(3) Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.
-------------------Ende Zitat-------------------
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(Quelle: http://www.beraterjobs24.de/bundesrecht/inline.php?portal=valuenet¶mPath=tkg)
Für eine Info wo/wie dieser Sachverhalt der außerordentlichen Kündigung im TK-Bereich zwischenzeitlich geregelt ist, wäre ich dankbar.
Gruß
muli