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Außerordentliches Kündigungsrecht?


29.10.2004 13:39 - Gestartet von lion123
Bedeutet das nicht nach den Regeln der RegTP ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Vertragskunden von o2?
Egal, ob man nun seinen Emailaccount (bereits) nutzt oder nicht, es ist eine Verschlechterung der bestehenden Verträge!
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[1] meister-matze antwortet auf lion123
29.10.2004 13:46
Benutzer lion123 schrieb:
Bedeutet das nicht nach den Regeln der RegTP ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Vertragskunden von o2?
Egal, ob man nun seinen Emailaccount (bereits) nutzt oder nicht, es ist eine Verschlechterung der bestehenden Verträge!

Ich glaube kaum, dass es wegen des Entfalls dieser zusätzlichen freiwilligen Leistung der kostenlosen SMS-Benachrichtigung beim Eingang von eMails, ein Sonderkündigungsrecht gibt *g*
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[1.1] 86erbarolo antwortet auf meister-matze
29.10.2004 15:44
Bedeutet das nicht nach den Regeln der RegTP ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Vertragskunden von o2?
ich denke schon. und wenn die es anders sehen: dann sind sie sowieso spätestens bei der nächsten vertragsverlängerung fällig.

außerdem: es ist immer interessant, wenn man als quasi "betroffener" von solchen aktionen immer zuerst aus der zeitung bzw. anderen medien erfährt, und einem der "vertragspartner" das nicht zuerst mitteilt.
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[1.1.1] Supaka antwortet auf 86erbarolo
29.10.2004 16:15
Klar gibt das ein Sonderkündigungsrecht!
Bisher waren die SMS-Benachrichtigungen für die 5 ersten SMS/Tag laut Tarifbroschüre gratis!

Wenn diese jetzt berechnet werden, ist dieses klar eine Vertragsverschlechterung, also SoKü!

Ob o2 wohl soviele Kunden verliert, wie damals e+ durch die SMS-Preiserhöhung??

Frag mich sowieso, warum die sowas berechnen wollen!
Die Kosten müssten minimal sein, die Nutzen für den Kunden enorm!
So hält man doch Kunden!
Den Dienst mit 19 ct/Benachrichtigung werden wohl, in der aktuellen Spam-Zeit kaum Kunden nutzen!
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[1.1.1.1] hANDYLAUSI antwortet auf Supaka
29.10.2004 17:41
Benutzer Supaka schrieb:
Klar gibt das ein Sonderkündigungsrecht! Bisher waren die SMS-Benachrichtigungen für die 5 ersten SMS/Tag laut Tarifbroschüre gratis!

Entscheident ist nicht das was in einer Broschüre steht sondern in deinem Vertrag!

Wenn diese jetzt berechnet werden, ist dieses klar eine Vertragsverschlechterung, also SoKü!
eben nicht!

Ob o2 wohl soviele Kunden verliert, wie damals e+ durch die SMS-Preiserhöhung??

Frag mich sowieso, warum die sowas berechnen wollen! Die Kosten müssten minimal sein, die Nutzen für den Kunden enorm!
So hält man doch Kunden!
Den Dienst mit 19 ct/Benachrichtigung werden wohl, in der
aktuellen Spam-Zeit kaum Kunden nutzen!
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[1.1.1.1.1] Supaka antwortet auf hANDYLAUSI
29.10.2004 17:47
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Supaka schrieb:
Klar gibt das ein Sonderkündigungsrecht! Bisher waren die SMS-Benachrichtigungen für die 5 ersten SMS/Tag laut Tarifbroschüre gratis!

Entscheident ist nicht das was in einer Broschüre steht sondern in deinem Vertrag!
Steht in Deinem Vertrag was etwas kostet??
Nein, die zum Abschlusszeitpunkt gültigen Konditionen entnimmt man dann doch wohl dem aktuellen Tarif-Broschüren!
Im Vertrag steht nur der Vertragsname! Oder??
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[1.1.1.1.2] muli antwortet auf hANDYLAUSI
29.10.2004 17:48
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Supaka schrieb:
Klar gibt das ein Sonderkündigungsrecht! Bisher waren die SMS-Benachrichtigungen für die 5 ersten SMS/Tag laut Tarifbroschüre gratis!

Entscheident ist nicht das was in einer Broschüre steht sondern in deinem Vertrag!

Und die Tarifbroschüre wird IMHO über die entsprechende Formulierung im Vertrag, resp. Annerkennung der aktuellen Preisliste, zum Vertragsbestandteil gemacht.

muli

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[1.1.1.1.2.1] bärchen antwortet auf muli
29.10.2004 19:46
Also schließen wir daraus, dass das Recht auf Sonderkündigungsrecht besteht...? Ab wann, bis wann?


Benutzer muli schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Supaka schrieb:
Klar gibt das ein Sonderkündigungsrecht! Bisher waren die SMS-Benachrichtigungen für die 5 ersten SMS/Tag laut Tarifbroschüre gratis!

Entscheident ist nicht das was in einer Broschüre steht sondern in deinem Vertrag!

Und die Tarifbroschüre wird IMHO über die entsprechende Formulierung im Vertrag, resp. Annerkennung der aktuellen Preisliste, zum Vertragsbestandteil gemacht.

muli

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[1.1.1.1.2.1.1] joernga antwortet auf bärchen
29.10.2004 20:24
Hallo,
also ich habe mir bei O2 die Produktbroschüre angesehen (gibt's zum download). Darin stehen alle Kosten und Dienste u.a. auch die Benachrichtigung bei Email. In meinen Augen ist dieses Feature also Bestandteil des Vertrags. Ist hier vielleicht ein Rechtsanwalt ;-)
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[1.1.1.1.2.1.1.1] j.m. antwortet auf joernga
30.10.2004 11:46
Schick doch einfach eine Sonderkündigung dahin und bezieh dich auf die abgeschaltete SMS-Benachrichtigung. Kannst ja in einem forschen Ton schreiben "ich sehe ab 1.12. mein Vertragsverhältnis mit o2 als beendet an und entziehe Ihnen hiermit die Abbuchungserlaubnis" und abwarten, wie sie reagieren.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] joernga antwortet auf j.m.
30.10.2004 12:46
Ich vermute, dass O2 versucht das zu vertuschen. Kann mir nicht vorstellen, dass die für ein paar Cent (mehr wird die das nicht kosten)riskieren, dass fast JEDER seinen Vertrag kündigen kann. Die Einsparung steht in keinem Verhältnis zu dem möglichen Umsatz/Gewinn der Kunden die kündigen. Ich werde dann wohl am 1. Dezember 'feststellen' das keine SMS mehr ankommt, bei der Hotline nachfragen und dann darauf kündigen. Bis jetzt steht ja nix fest, ob evt. Altkunden weiterhin 5 SMS frei haben (auch wenn's im Beitrag steht).Solange von O2 nix offizielles kommt, kann man nur warten.
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[1.1.1.1.2.1.2] jambo antwortet auf bärchen
29.10.2004 20:26
Benutzer bärchen schrieb:
Also schließen wir daraus, dass das Recht auf Sonderkündigungsrecht besteht...? Ab wann, bis wann?

Ab dem Zeitpunkt, wo O2 Dir die Vertragsänderung mitteilt geht's los (Amtsblatt RegTP gilt auch!) und und endet einen Monat später. Ansonsten kannste immer kündigen. Aber: Nutzen des geänderten kostenpflichtigen Angebots kann als konkludentes Verhalten ausgelegt werden mit dem Du die neuen Bedingungen akzeptierst!

jambo
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[1.1.1.1.2.1.2.1] muli antwortet auf jambo
30.10.2004 15:11
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer bärchen schrieb:
Also schließen wir daraus, dass das Recht auf Sonderkündigungsrecht besteht...? Ab wann, bis wann?

Ab dem Zeitpunkt, wo O2 Dir die Vertragsänderung mitteilt geht's los (Amtsblatt RegTP gilt auch!)
[...]

IMHO gelten die im Amtsblatt der RegTP veröffentlichte Preise nur für Neukunden. Bestandskunden müssen in geeigneter Weise benachrichtigt werden. Der mit Wirkung vom 11.05.2002 aufgehobene SoKü-Paragrah (§ 28 Abs.3 TKV) lautete wie folgt:

-------------------Beginn Zitat-------------------------

(3) Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.

-------------------Ende Zitat--------------------------

(Quelle: http://www.beraterjobs24.de/bundesrecht/inline.php?portal=valuenet&paramPath=tkg)

Für eine Info wo/wie dieser Sachverhalt der außerordentlichen Kündigung im TK-Bereich zwischenzeitlich geregelt ist, wäre ich dankbar.

Gruß

muli