Thread
Menü

o2 - Anwalts Liebling


17.11.2004 12:59 - Gestartet von speziale
Hallo,

da anscheinend bis jetzt noch niemand auf die glorreiche Idee gekommen ist, professionellen Rat einzuholen, habe ich heute morgen einen Anwalt (speziallisiert auf AGBs) angerufen. Kurzes
Beratungsgespräch vorab, ihm die Lage geschildert ...

Die Sache ist eindeutig, mit dieser Panne kommt o2 nicht durch.

Ablauf:
1.) Fristen einhalten (Widerruf ggf. Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen)
2.) Sobald o2 ab dem 1.12. die Leistung einstellt bzw. auch nur 1 Cent für die Benachrichtung abgebucht wird -> Klage einreichen

Die Gebührennote des Anwalts und Klagekosten trägt o2.


So ist die Lage. Es ist Zeit zu handeln!

Gruß


Menü
[1] handytim antwortet auf speziale
17.11.2004 13:53
Benutzer speziale schrieb:
da anscheinend bis jetzt noch niemand auf die glorreiche Idee gekommen ist, professionellen Rat einzuholen, habe ich heute morgen einen Anwalt (speziallisiert auf AGBs) angerufen.

Woher weist Du das? Genau das habe ich auch hinter mir.

Ciao
Tim
Menü
[1.1] speziale antwortet auf handytim
17.11.2004 17:07
woher weiß ich was?

Gruß speziale
Menü
[1.1.1] handytim antwortet auf speziale
17.11.2004 17:40
Benutzer speziale schrieb:
woher weiß ich was?

Das niemand anderes zum Anwalt gegangen ist.

Ciao
Tim
Menü
[1.1.1.1] speziale antwortet auf handytim
17.11.2004 18:41
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer speziale schrieb:
woher weiß ich was?

Das niemand anderes zum Anwalt gegangen ist.

Ciao
Tim


Habe hier noch nichts gelesen, daß jemand anderes bereits von seinen Anwalts-Erfahrungen berichtet hätte ...

Ist mir ein Thread entgangen?

Gruß speziale


Menü
[2] bugmenot antwortet auf speziale
18.11.2004 23:05
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du keinen account mehr hast...

ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben
...aber gut, ich hab ein e-mail pack und bin nicht betroffen....
Menü
[2.1] markusm antwortet auf bugmenot
19.11.2004 14:10
d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du keinen account mehr hast...

Das könnten sie machen, haben Sie aber nicht getan. Vermutlich haben sie vergessen nachzudenken :-)

ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben ...aber gut, ich hab ein e-mail pack und bin nicht betroffen....

Das ist ja eine sehr optimistische Einstellung. Aber wie Du oben siehst, haben sie es definitiv so gemacht, dass einem Großteil der Kunden ein Kündigungsrecht zusteht.
Menü
[2.2] pistazienfresser antwortet auf bugmenot
19.11.2004 16:52
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du keinen account mehr hast...

ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben
Fraglich ist aber - schon angesichts Preiserhöhung im Rahmen der Euro-Umstellung - die Qualität dieser Anwälte/Juristen, ob die immer im Voraus oder nur zum Ausbügeln von schon gemachten Fehlern eingeschaltet werden oder ob einfach die Entscheidungen nach mutmaßlicher Wirtschaflichkeit angestellt werden (wird sich schon keiner wehren/nur wenige, so dass es sich trotzdem lohnt).
LG
pistazienfresser
Menü
[2.2.1] markusm antwortet auf pistazienfresser
22.11.2004 16:15
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du
keinen account mehr hast...

ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben
Fraglich ist aber - schon angesichts Preiserhöhung im Rahmen der Euro-Umstellung - die Qualität dieser Anwälte/Juristen, ob die immer im Voraus oder nur zum Ausbügeln von schon gemachten Fehlern eingeschaltet werden oder ob einfach die Entscheidungen nach mutmaßlicher Wirtschaflichkeit angestellt werden (wird sich schon keiner wehren/nur wenige, so dass es sich trotzdem lohnt).

Das stimmt wohl.

Wie ist es denn jetzt eigentlich mit der Eurorundung. Kann man da auch eine Rückzahlung verlangen oder aber zumindest korrigierte Rechnungen?
Menü
[2.2.1.1] tcsmoers antwortet auf markusm
22.11.2004 17:58
Benutzer markusm schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du
keinen account mehr hast...

ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben
Fraglich ist aber - schon angesichts Preiserhöhung im Rahmen
der Euro-Umstellung - die Qualität dieser
Anwälte/Juristen, ob die immer im Voraus oder nur zum Ausbügeln von schon gemachten Fehlern eingeschaltet werden oder ob einfach die Entscheidungen nach mutmaßlicher Wirtschaflichkeit angestellt werden (wird sich schon keiner wehren/nur wenige, so dass es sich trotzdem lohnt).

Das stimmt wohl.

Wie ist es denn jetzt eigentlich mit der Eurorundung. Kann man da auch eine Rückzahlung verlangen oder aber zumindest korrigierte Rechnungen?

Verlangen kannst Du alles. Du wirst aber klagen müssen. U.U. kann man ja kurz vor Auslaufen des Vertrages eine Verrechnung vornehmen. Dann müssen die klagen.

peso
Menü
[2.2.1.1.1] markusm antwortet auf tcsmoers
23.11.2004 15:13
Hmm, was hat die klage der Verbraucherschutzzentrale denn dann für einen Sinn gehabt. Gibt´s da keine Aussage dazu?

Oder meinst Du, man hat zwar ein Recht darauf, allerdings wird es schwierig, dieses gektend zu machen?

Wenn dem so ist, dann ist diese Sonderkündigung ja die beste gelegenheit, die Verrehcnung vorzunehmen.

Und war es nciht so, dass eine korrekte Rechnung eine Vertragsnebenleistung ist, ohne die der Vertrag nicht erfüllt ist?

Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer markusm schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du
keinen account mehr hast...

ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben
Fraglich ist aber - schon angesichts Preiserhöhung im Rahmen
der Euro-Umstellung - die Qualität dieser
Anwälte/Juristen, ob die immer im Voraus oder nur zum Ausbügeln von schon gemachten Fehlern eingeschaltet werden oder ob einfach die Entscheidungen nach mutmaßlicher Wirtschaflichkeit angestellt werden (wird sich schon keiner wehren/nur wenige, so dass es sich trotzdem lohnt).

Das stimmt wohl.

Wie ist es denn jetzt eigentlich mit der Eurorundung. Kann man da auch eine Rückzahlung verlangen oder aber zumindest korrigierte Rechnungen?

Verlangen kannst Du alles. Du wirst aber klagen müssen. U.U. kann man ja kurz vor Auslaufen des Vertrages eine Verrechnung vornehmen. Dann müssen die klagen.

peso
Menü
[2.3] pistazienfresser antwortet auf bugmenot
19.11.2004 17:01
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du keinen account mehr hast...
Naja, dass wäre nach meiner unverbindlichen und höchstpersönlichen Meinung wohl überraschend, eine unangemessene Benachteiligung, verstieße gegen den Sinn der in der Preisliste angegebenen Frei-SMS und stellte eine Umgehung der Regelungen über das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen dar. Also würde es warscheinlich (auch) gegen fast alle §§ der Regeln über die Gültigkeit von AGB (§§ 305-310 BGB) verstoßen.
Denkt jemand da anders?
LG pistazienfresser
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG023401377.html
Menü
[2.3.1] markusm antwortet auf pistazienfresser
22.11.2004 16:18
Das AGB Gesetz sorgt ja gerade dafür, dass Verbraucher nicht durch solcher Trickserein über den Tisch gezogen werden.

Aus diesem Grund darf man sicher auch nichts "verkaufen", was dem Nutzer dann gar nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.

Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du keinen account mehr hast...
Naja, dass wäre nach meiner unverbindlichen und höchstpersönlichen Meinung wohl überraschend, eine unangemessene Benachteiligung, verstieße gegen den Sinn der in der Preisliste angegebenen Frei-SMS und stellte eine Umgehung der Regelungen über das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen dar. Also würde es warscheinlich (auch) gegen fast alle §§ der Regeln über die Gültigkeit von AGB (§§ 305-310
BGB) verstoßen.
Denkt jemand da anders?
LG pistazienfresser http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896
BJNG023401377.html
Menü
[2.3.1.1] klaussc antwortet auf markusm
22.11.2004 16:38
Benutzer markusm schrieb:
Das AGB Gesetz sorgt ja gerade dafür, dass Verbraucher nicht durch solcher Trickserein über den Tisch gezogen werden.

Aus diesem Grund darf man sicher auch nichts "verkaufen", was dem Nutzer dann gar nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.

Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.

dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.

d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du keinen account mehr hast...

Das kann doch nicht das Problem des Kunden sein, wenn sie die Benachrichtigung z.B. an ein GMX-Fach koppeln können ist das doch auch ok. Nur die Einstellung der Leistung ist nicht zulässig.

Meiner Kündigung wurde ohne Begründung wiedersprochen (24 Monate Kündigungsfrist). Nun habe ich eine Beschwerde gegen die Nichtanerkennung hingeschickt...

Naja, dass wäre nach meiner unverbindlichen und höchstpersönlichen Meinung wohl überraschend, eine unangemessene Benachteiligung, verstieße gegen den Sinn der in der Preisliste angegebenen Frei-SMS und stellte eine Umgehung der Regelungen über das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen dar. Also würde es warscheinlich (auch) gegen fast alle §§ der Regeln über die Gültigkeit von AGB (§§
305-310
BGB) verstoßen.
Denkt jemand da anders?
LG pistazienfresser
>
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896
BJNG023401377.html