Hmm, was hat die klage der Verbraucherschutzzentrale denn dann für einen Sinn gehabt. Gibt´s da keine Aussage dazu?
Oder meinst Du, man hat zwar ein Recht darauf, allerdings wird es schwierig, dieses gektend zu machen?
Wenn dem so ist, dann ist diese Sonderkündigung ja die beste gelegenheit, die Verrehcnung vorzunehmen.
Und war es nciht so, dass eine korrekte Rechnung eine Vertragsnebenleistung ist, ohne die der Vertrag nicht erfüllt ist?
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer markusm schrieb:
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer bugmenot schrieb:
du hast aber - so wie ich - den AGB zugestimmt, die vor der e-mail registrierung kommen.
dort steht drinnen, dass der e-mail dienst (und sms benachrichtigung funktioniert ja meines wissens nur über den o2 email account) von jeder vertragspartei (kunde oder o2) innerhalb eines monats gekündigt werden kann.
d.h. o2 könnte dir theoretisch auch die e-mail adresse "kündigen" - dir aber die sms benachrichtigung weiterhin kostenfrei anbieten - nur die bekommst du nicht mehr, weil du
keinen account mehr hast...
ich finde es verlorene liebesmüh, die von o2 werden sich sowas auch vorher überlegen - schließlich werden die auch anwälte haben
Fraglich ist aber - schon angesichts Preiserhöhung im Rahmen
der Euro-Umstellung - die Qualität dieser
Anwälte/Juristen, ob die immer im Voraus oder nur zum Ausbügeln von schon gemachten Fehlern eingeschaltet werden oder ob einfach die Entscheidungen nach mutmaßlicher Wirtschaflichkeit angestellt werden (wird sich schon keiner wehren/nur wenige, so dass es sich trotzdem lohnt).
Das stimmt wohl.
Wie ist es denn jetzt eigentlich mit der Eurorundung. Kann man da auch eine Rückzahlung verlangen oder aber zumindest korrigierte Rechnungen?
Verlangen kannst Du alles. Du wirst aber klagen müssen. U.U. kann man ja kurz vor Auslaufen des Vertrages eine Verrechnung vornehmen. Dann müssen die klagen.
peso