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Manche Leute...


02.02.2005 12:07 - Gestartet von hotte70
...sind aber wirklich etwas beschränkt im Kopf! Hat der Gute gedacht das geht ewig so weiter und sein Treiben würde nie auffallen? Wie naiv! Wie heisst es so schön: "Gier friesst Hirn"

Wenn man so ne Aktion macht dann aber richtig, mit einem Server in Russland oder auf einem kleinen Inselstaat wo Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen ist, aber so......
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[1] skl-online antwortet auf hotte70
02.02.2005 12:29
Benutzer hotte70 schrieb:


>Wenn man so ne Aktion macht dann aber richtig, mit einem >Server in Russland oder auf einem kleinen Inselstaat wo >Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen ist, aber so......

Ist das als Aufruf zur Begehung von Straftaten zu verstehen?
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[1.1] hotte70 antwortet auf skl-online
02.02.2005 12:53
Ja klar, explizite Infos zum Aufbau eines solchen Sytems gebe ich gerne Preis. Nach Überweisung von € 500 schicke ich dir gerne Infomaterial zu ;-)) !


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[1.1.1] skl-online antwortet auf hotte70
02.02.2005 12:57
Benutzer hotte70 schrieb:
Ja klar, explizite Infos zum Aufbau eines solchen Sytems gebe ich gerne Preis. Nach Überweisung von € 500 schicke ich dir gerne Infomaterial zu ;-)) !



Na dann mal her mit deiner Bankverbindung, Namen und ladungsfähiger Anschrift!
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[1.1.1.1] marco007 antwortet auf skl-online
02.02.2005 14:00
Benutzer skl-online schrieb:

Na dann mal her mit deiner Bankverbindung, Namen und ladungsfähiger Anschrift!

Ja schreib mir auch mal die "ladungsfähige" (Internet)Anschrift, damit ich auch viel runterladen kann. ;-)

Infos sollten frei (kostenlos) sein. Was jemand damit anfängt ist seine Sache.
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[1.2] Marvin Adams antwortet auf skl-online
02.02.2005 13:19
Benutzer skl-online schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:


>Wenn man so ne Aktion macht dann aber richtig, mit einem
>Server in Russland oder auf einem kleinen Inselstaat wo >Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen ist, aber so......

Ist das als Aufruf zur Begehung von Straftaten zu verstehen?

Wäre ein solcher denn strafbar? Aufruf zum Mord sicherlich, aber auch in diesem Falle? Ich meine, letzten Endes ist doch der Urheber verantwortlich. Nur weil ich jemandem sage, er solle in den Brunnen springen, ist das doch nicht meine Schuld, dass er es getan hat. Wie gesagt: Bei Mord ist das was anderes.

Gruß
Marvin
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[1.2.1] skl-online antwortet auf Marvin Adams
02.02.2005 16:30
Benutzer Marvin Adams schrieb:
Benutzer skl-online schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:


>Wenn man so ne Aktion macht dann aber richtig, mit
einem >Server in Russland oder auf einem kleinen Inselstaat wo >Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen ist, aber
so......

Ist das als Aufruf zur Begehung von Straftaten zu verstehen?

Wäre ein solcher denn strafbar? Aufruf zum Mord sicherlich, aber auch in diesem Falle? Ich meine, letzten Endes ist doch der Urheber verantwortlich. Nur weil ich jemandem sage, er solle in den Brunnen springen, ist das doch nicht meine Schuld, dass er es getan hat. Wie gesagt: Bei Mord ist das was anderes.

Gruß
Marvin

Was habe ich gemacht?! Es gibt immer noch Leute, die das ernst nehmen. Es tut mir leid, sollte Satire sein. Rechtsberatung ist mir nicht gestattet...
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[1.2.1.1] Marvin Adams antwortet auf skl-online
02.02.2005 17:46
Was habe ich gemacht?! Es gibt immer noch Leute, die das ernst nehmen. Es tut mir leid, sollte Satire sein. Rechtsberatung ist mir nicht gestattet...

Nein, lies nochmal! So richtig ernst hat das wohl keiner genommen. Meine Frage war eigentlich, ob es überhaupt strafbar sein kann, einen Vorschlag wie den von hotte70 öffentlich zu unterbreiten. Meine Argumentation: Das Spielen mit Gedanken und Ausführen dieser sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Der Urheber (="Ausführer") solcher Ideen macht sich sicher strafbar, aber hotte70 könnte man doch bestimmt nichts anhaben, nur weil dieser angeregt hat, wie man eine Straftat begehen könnte. Aber nochmals: Bei Aufruf zum Mord ist das sicherlich wieder was anderes.
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[1.2.1.1.1] svennie_p antwortet auf Marvin Adams
06.02.2005 12:48
Urheber (="Ausführer") solcher Ideen macht sich sicher strafbar, aber hotte70 könnte man doch bestimmt nichts anhaben, nur weil dieser angeregt hat, wie man eine Straftat begehen könnte. Aber nochmals: Bei Aufruf zum Mord ist das sicherlich wieder was and

Ohne mich jetzt mit der Materie tiefer beschäftigen zu wollen: Mord hat innerhalb des deutschen Strafrechtes keine "Sonderstellung" sondern ist "lediglich" ein Verbrechen mit einer (offiziell) festen Strafandrohung, sofern der Mord denn überhaupt ein eigenes Delikt ist. Wie auch immer, "Aufruf zum Mord" kenne ich als Deklikt selber nicht, bliebe also die "Anstiftung". Und die gibts eigentlich immer.. also, sofern man denn dazu kommt, dass das Veröffentlichen schon eine Anstiftung ist, und zwar zu einer Straftat, dann wäre auch das strafbar. Ausgeschlossen ist es zumindest nicht..
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[1.2.1.1.1.1] Marvin Adams antwortet auf svennie_p
06.02.2005 12:53
Benutzer svennie_p schrieb:
Ohne mich jetzt mit der Materie tiefer beschäftigen zu wollen: Mord hat innerhalb des deutschen Strafrechtes keine "Sonderstellung" sondern ist "lediglich" ein Verbrechen mit einer (offiziell) festen Strafandrohung, sofern der Mord denn überhaupt ein eigenes Delikt ist. Wie auch immer, "Aufruf zum Mord" kenne ich als Deklikt selber nicht, bliebe also die "Anstiftung". Und die gibts eigentlich immer.. also, sofern man denn dazu kommt, dass das Veröffentlichen schon eine Anstiftung ist, und zwar zu einer Straftat, dann wäre auch das strafbar. Ausgeschlossen ist es zumindest nicht..

Soll das heißen, wenn ich meinem Nachbarn davon erzähle, wie er illegale Software aus dem Netz beschafft und diese dann privat verkauft, um einen Gewinn zu erzielen, dann kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Das fällt mir schwer zu glauben.
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[1.2.1.1.1.1.1] Eradicator antwortet auf Marvin Adams
06.02.2005 13:43
Benutzer Marvin Adams schrieb:
Benutzer svennie_p schrieb:
Ohne mich jetzt mit der Materie tiefer beschäftigen zu wollen:
Mord hat innerhalb des deutschen Strafrechtes keine "Sonderstellung" sondern ist "lediglich" ein Verbrechen mit einer (offiziell) festen Strafandrohung, sofern der Mord denn überhaupt ein eigenes Delikt ist. Wie auch immer, "Aufruf zum Mord" kenne ich als Deklikt selber nicht, bliebe also die "Anstiftung". Und die gibts eigentlich immer.. also,
sofern man denn dazu kommt, dass das Veröffentlichen schon eine Anstiftung ist, und zwar zu einer Straftat, dann wäre auch das strafbar.
Ausgeschlossen ist es zumindest nicht..

Soll das heißen, wenn ich meinem Nachbarn davon erzähle, wie er illegale Software aus dem Netz beschafft und diese dann privat verkauft, um einen Gewinn zu erzielen, dann kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Das fällt mir schwer zu glauben.

Es besteht immernoch ein Unterschied zwischen reiner Information und der wirklichen Anstiftung.
Die bloße Information, also bloß dem Nachbarn so etwas erzählen, ist nicht strafbar. Die Strafbarkeit fängt an, wenn Du dem Nachbarn, aufforderst, zwingst o.ä., diese Straftat zu begehen, ihn also in seiner freien Willensbildung, das zu tun, beeinträchtigst. Wenn Du ihn nur informierst kann der Nachbar sich seinen Willen frei bilden, ob er nun dumm sein möchte oder nicht.
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[1.2.1.1.1.1.1.1] svennie_p antwortet auf Eradicator
06.02.2005 14:40

Es besteht immernoch ein Unterschied zwischen reiner Information und der wirklichen Anstiftung.
Die bloße Information, also bloß dem Nachbarn so etwas erzählen, ist nicht strafbar. Die Strafbarkeit fängt an, wenn Du dem Nachbarn, aufforderst, zwingst o.ä., diese Straftat zu begehen, ihn also in seiner freien Willensbildung, das zu tun, beeinträchtigst. Wenn Du ihn nur informierst kann der Nachbar sich seinen Willen frei bilden, ob er nun dumm sein möchte oder nicht.

Vorsicht :-) Anstiftung ist die vorsätzliche Bestimmung eines andern zur Begehung einer vorsätzlich rechtswidrigen Tat. Bestimmmen bedeutet dabei, im späteren Täter den Entschluß zur Tat durch irgendeine dafür ursächliche Anstiftungshandlung hervorzurufen. Weder ist ein Zwang, noch eine Aufforderung des Nachbarn hierzu notwendig. Die Anstiftung ist sogar dann noch möglich, wenn der Nachbar schon generell zu dieser Tat bereit ist.

Vereinfacht: Wenn man dem Nachbarn etwas erzählt, weil man will, dass er etwas strafbares tut, und er macht es wegen des erzähltem auch, dann ist es eine Anstiftung. *Wie* und *was* man dem Nachbarn erzählt ist erstmal sekundär.. Eine "Beeinträchtigung" will zumindest der BGH nicht unbedingt.. aber bevor wir hier ins wissenschaftliche Strafrecht abrutschen empfehle ich mal die Lektüre zu §26 StGB in den gängigen Kommentaren..

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[2] o2 - can do? antwortet auf hotte70
02.02.2005 16:34
Der "Tipp" ist aber auch nur mit Vorsicht zu genießen. Vor einigen Wochen, oder doch schon einige Monate her, gab es ein Fall, bei dem eine Anwaltskanzlei einen Server im Ausland hatten, bei dem Software darin verbargen. Durch monatliche Gebühren wurden für den Nutzer den Zugang zum Server ermöglicht, die Software dann runterzuladen "dürfen".

(Ungefährer Ablauf. Kann auch sein, dass es für jeden Titel gezahlt hatte. Weiß ich nicht mehr.)

Tja, auch die sitzen jetzt in einem Strafverfahren.
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[3] mankmill antwortet auf hotte70
02.02.2005 17:30
Benutzer hotte70 schrieb:
...sind aber wirklich etwas beschränkt im Kopf! Hat der Gute gedacht das geht ewig so weiter und sein Treiben würde nie auffallen? Wie naiv! Wie heisst es so schön: "Gier friesst Hirn"

Wieso Gier? Der gute hat doch für seine Downloads kein Geld verlangt?

Wenn man so ne Aktion macht dann aber richtig, mit einem Serve in Russland oder auf einem kleinen Inselstaat wo Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen ist, aber so......

Hast Du überhaupt Ahnung von der Warezszene?
Wo stehen denn Deiner Meinung nach Server der Adressen ...wurst.dl.ag, ...wurst.dl.am, appz.by/...wurst? Ganz stimmt nicht in Deutschland!

mankmill
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[3.1] accolon antwortet auf mankmill
02.02.2005 19:08
Benutzer mankmill schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:
...sind aber wirklich etwas beschränkt im Kopf! Hat der Gute gedacht das geht ewig so weiter und sein Treiben würde nie auffallen? Wie naiv! Wie heisst es so schön: "Gier friesst Hirn"

Wieso Gier? Der gute hat doch für seine Downloads kein Geld verlangt?

Geld verlangt nicht, aber durch Werbung sicherlich nicht ganz uneigennützig eine Menge Geld verdient. Und jetzt soll bloß keiner kommen mit "Aber der arme Junge musste doch seine Unternehmungen auch irgendwie finanzieren!" -- niemand hat ihm gesagt, er soll eine riesige Warez-Seite ins Netz stellen.


Hast Du überhaupt Ahnung von der Warezszene? Wo stehen denn Deiner Meinung nach Server der Adressen ...wurst.dl.ag, ...wurst.dl.am, appz.by/...wurst? Ganz stimmt nicht in Deutschland!

Warezszene? Wir reden hier von Kiddies, die sich Raubkopien runterladen und die dann wieder auf einer Website online stellen -- nicht von denen, die sich die "Arbeit" im Hintergrund machen und durch ihr Können (und ich sage das nicht ohne Respekt, aber die Leute nutzen ihre Fähigkeiten halt auf der offensichtlich "bösen" Seite) einen für Millionensummen lizensierten Kopierschutz unwirksam machen.

"Server der Adressen..." sind übrigens bloß Redirektoren, wo die stehen ist piepegal. Der Rest liegt sowieso auf ständig wechselndem Free-Webspace, und der kann auch in Deutschland sein. Niemand bei klarem Verstand würde sich für solche Zwecke einen Server anmieten und durch den Zahlungsverkehr erkennbar machen.
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[3.1.1] mankmill antwortet auf accolon
07.02.2005 20:25
Benutzer accolon schrieb:
>... Niemand bei klarem Verstand würde sich für solche Zwecke
einen Server anmieten und durch den Zahlungsverkehr erkennbar machen.

Ich denke, dass er sich dadurch erkennbar gemacht hatte, als er CD Rohlinge mit anbot (Affiliat). Komischer Weise kommen diese ebenfalls aus Görlitz und werden von Netcommunity hergestellt und über den NC Webshop vertrieben, genau daher, wo die Staatsanwaltschaft Görlitz gegen die Bockwurst ermittelte.

mankmill
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[4] Castro antwortet auf hotte70
06.02.2005 19:55
Schade, war auch häufiger auf der Seite, was noch nicht heißt, das ich auch Appz runtergeladen habe. :)
Imo war dies das beste Angebot im deutschsprachigen Web, um an aktuelle Programme zu kommen, somit ein herber Verlust für die Szene.
Das die Polizei jetzt ankündigt, weitere Strafverfolgungen zu prüfen, ist geradezu lächerlich. Wollen die für jeden einzelnen Besucher der Website bei den Providern die Daten erfragen? Damit hätten sie noch nicht mal eine strafbare Handlung bewiesen, was auch sehr schwierig wäre und den Aufwand in keiner Weise rechtfertigen würde.
Allerdings: Sollte der Betreiber wirklich einen persönlichen Nutzen aus der Seite gezogen haben (20 000 EUR wäre schon viel Geld), fände ich das unverschämt, schließlich wurde immer wieder geschrieben, die Seite stehe wegen der begrenzten Mittel kurz vor dem Ende, die Server-Kosten wären enorm, man betreibe die Seite nur in der Freizeit etc. Dazu wurde dann noch Spendenaufrufe gestartet, z.B. per Anwahl einer kostenpflichtigen Tel.Nr. Hätte ich auch schon beinahe mal gemacht, da das Angebot wirklich excellent war.