Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Techmodrome schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein, es hat noch keiner angerufen. Mache Du es bitte und berichte.
Doch, ICH habe dort angeufen!
Wie schon in meinem Thread beschrieben juckt das die Jungs und Mädels dieses Amateurfunk-Netzbetreibers wenig. Einzige Aussage:
Der alte Tarif geht vom Netz, keine Chance ihn zu behalten. "Wir sind o2 - sie werden assimiliert, Sie haben keine Chance,
ergeben Sie sich!"
Schon mal an eine kleine Infoschwemme bei der Verbraucherschutzbehörde gedacht ? Letztendlich wird man hier vertragsbrüchig.
Wieso vertragsbrüchig? Welche Mindestlaufzeit bzw. Kündigungsfristen hat denn ein Prepaid-Vertrag? Bzw. gibt es die überhaupt? Ich kann keinen Vertragsbruch erkennen.
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Firma verpflichtet ist, bis zum St. Nimmerleinstag dieselben Konditionen für ihre Prepaidkarten anbieten zu müssen.
Selbstverständlich kann o2 die Konditionen für sein Prepaid-Produkt ändern. Wenn Du das nicht akzeptierst, dann widersprichst Du halt, und wirst dann ggf. von o2 gekündigt. Wo ist da bitte Vertragsbruch???
Was anderes wäre es, wenn o2 sich weigern würde, das Restguthaben auszuzahlen. Das könnte man dann durchaus als Vertragsbruch definieren, aber darum gings in Deinem Posting ja nicht, sondern um die Verschlechterung der Konditionen als solche.
Also erkläre mir bitte mal, wo hier Vertragsbruch vorliegen soll und warum.
Gruß,
REMchen