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Widerspruch nicht notwendig


09.07.2005 12:23 - Gestartet von yorken
Der Widerspruch gegen die AGB ist nicht erforderlich, da durch den Versand der SMS kein rechtsgültiger Antrag gemacht worden ist. Somit gilt der bisherige Vertrag weiter. Allerdings läuft eine Frist, sobald O2 eine zeitlang die neuen Preise in Rechnung gestellt hat, da wenn man diese ohne Widerspruch eine zeitlang bezahlt hat eine Genehmigung der neuen Konditionen vorliegen dürfte. Im optimalen Fall würde man also die neuen Konditionen bis zum Ende dieser Periode nutzen und dann widersprechen. Die Kündigung durch O2 dürfte dann aber sicher sein. Gleichzeitig denke ich, dass eine Klage durch den Verbraucherschutz hier durchaus Sinn machen könnte, da O2 hier die im Vergleich zum Kunden erhöhte Machtposition ausnutzt. Argumentation: Vertragskunden werden nicht auf neue Konditionen umgestellt, da ihnen sonst ein Sonderkündigungsrecht entstünde, in der Praxis werden sie also zu alten Konditionen bedient. Das kann bei Prepaid-Karten nicht anders gehandhabt werden.