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alle sollten sich beschweren.


03.04.2005 11:53 - Gestartet von tart101
und zwar direkt unter www.regtp.de
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[1] handytim antwortet auf tart101
03.04.2005 11:55
Benutzer tart101 schrieb:
und zwar direkt unter www.regtp.de

Die RegTP wird dann folgendes antworten:

"Verbraucherservice der Regulierungsbehörde

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie beschweren sich über ein von
Mobilfunkanbietern eingeführtes Dienstleistungsmerkmal. Meines Wissens wird
hier bei Nichterreichbarkeit eines Mobilfunkanschlusses dem angerufenen
Mobilfunkteilnehmer eine SMS zugeschickt, die dem Anrufer in Rechnung
gestellt wird. Sie fragen an, ob die Behörde beabsichtigt gegen dieses
Dienstemerkmal vorzugehen.

Einige Mobilfunkanbieter haben nach meinem Kenntnisstand in ihrem Netz ein
Dienstemerkmal eingeführt, das grundsätzlich an jedem Mobiltelefonanschluss
geschaltet wird, an dem keine Mobilbox (Anrufbeantworter) geschaltet und
keine Weiterleitung voreingestellt ist. Das Dienstemerkmal ist für den
Mobilfunkkunden kostenfrei abschaltbar. Somit kann jeder Mobilfunkkunde
entscheiden, ob dem Anrufer Kosten für die Benachrichtigung per SMS
entstehen. Das Dienstemerkmal besteht in einer automatischen für den Anrufer
kostenpflichtigen Ansage. Das entsprechende Entgelt wird durch das
Telekommunikationsunternehmen des Anrufenden in Rechnung gestellt. Die
Ansage beinhaltet eine Information, dass der Teilnehmer nicht erreichbar
sei, gleichwohl aber eine SMS-Textnachricht erhalte, dass der Anrufer ihn
versucht habe zu erreichen. Die SMS-Textnachricht an den Mobilfunkkunden
erfolgt nur dann, wenn der Anrufer die eigene Rufnummer übermittelt. Im
deutschen Telekommunikationsrecht existiert keine Normierung hinsichtlich
der Voraussetzungen für eine tarifierbare Telekommunikatio­nsdienstleitung.

Die Gestaltung dieser individuellen Leistungsangebote unterliegt
grundsätzlich allein dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des
Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung,
Qualität und Service, einschließlich Störungsbeseitigung. Der Anbieter
veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) seines Unternehmens. Ihr alleiniger Ansprechpartner ist Ihr
Mobilfunkanbieter. Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über
Telekommunikationsunternehmen hat mir der Gesetzgeber nicht eingeräumt.
Insofern steht es mir nicht zu, direkten Zugriff auf Ihre Kundenunterlagen
bei diesen Unternehmen zu nehmen und ich habe auch gegenüber diesen kein
Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall. Hier
handelt es sich um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen
Kunde und Unternehmen.

Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung
vorliegt, sondern rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich
Ihnen leider keine weitere Hilfestellung geben. Ich bedaure, dass ich Ihnen
keine positivere Antwort zukommen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
B. B.
www.regtp.de
mailto:verbrauche­rservice.@regtp.de
30.03.05"

Ciao
Tim
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[1.1] REMchen antwortet auf handytim
03.04.2005 12:03
Benutzer handytim schrieb:

Die RegTP wird dann folgendes antworten:

[...]
Das Dienstemerkmal besteht in einer automatischen
für den Anrufer kostenpflichtigen Ansage. Das entsprechende Entgelt wird durch das Telekommunikationsunternehmen des Anrufenden in Rechnung gestellt. Die Ansage beinhaltet eine Information, dass der Teilnehmer nicht erreichbar sei, gleichwohl aber eine SMS-Textnachricht erhalte, dass der Anrufer ihn
versucht habe zu erreichen.
>[...]

Wenn der Anschluss aber besetzt ist, dann hört der Anrufer doch ein Besetzt-Zeichen, und nicht diese kostenpflichtige Ansage, oder? Mithin wird er dann gar nicht über diese Information unterrichtet, und weiß nicht, dass der Angerufene eine SMS bekommt.

Darf ein Besetztzeichen kostenpflichtig sein? Bzw. machen das auch die anderen Mobilfunknetzbetreiber?

Gruß,
REMchen
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[1.1.1] handytim antwortet auf REMchen
03.04.2005 12:10
Benutzer REMchen schrieb:
Wenn der Anschluss aber besetzt ist, dann hört der Anrufer doch ein Besetzt-Zeichen, und nicht diese kostenpflichtige Ansage, oder?

Nein, es wird angenommen und nach einer Sekunde wieder getrennt. Dies wird übrigens auch gemacht, wenn man ohne Rufnummernübermittlung anruft, es bringt also nicht wirklich was, wenn der Anschluss besetzt ist.

Es scheint aber eine Störung zu sein, weil es manchmal klappt wie es soll (kostenloses Besetztzeichen und Info-SMS).

Ciao
Tim
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[1.1.2] Aky antwortet auf REMchen
03.04.2005 12:15
Benutzer REMchen schrieb:
Wenn der Anschluss aber besetzt ist, dann hört der Anrufer doch ein Besetzt-Zeichen, und nicht diese kostenpflichtige Ansage, oder?

Nein, wenn die SMS-Benachrichtigung aktiviert ist, gibt´s kein Freizeichen, sondern die Ansage für den Anrufer und die SMS frü den Angerufenen. Interessant wäre, was bei "Anklopfen" passiert - normalerweise hat der Anrufer dann ja ein Freizeichen, obwohl "besetzt" ist.

Darf ein Besetztzeichen kostenpflichtig sein? Bzw. machen das auch die anderen Mobilfunknetzbetreiber?

Nein, darf es nicht und nacht auch keiner.

Aky