Bzgl. des Kleingedruckten sei auf den Artikel unter
https://www.teltarif.de/arch/2005/kw15/... verwiesen:
- 24 Monate MVLZ bei Inanspruchnahme einer Subvention von Bereitstellungsentgelt oder Hardware, ansonsten 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Abrechnungsmonats
- Werden bei der *Flatrate* mehr als 25 GB pro Monat verbraucht, darf Callway kündigen oder den 'Pauschalpreis' um EUR 10 erhöhen.
Darüber hinaus fallen sprachliche Ungeschicklichkeiten auf, Zitat aus http://www.dsl-highway.de/AGB_neu.pdf:
- 'Bei nicht gedeckter Konten des Kunden werden die anfallenden
Kontogebühren 3 Euro die Callway aufbringen muss dem
Kunden in Rechnung gestellt.'
- 'Leistungsbeschreibung Standartleistungen'
- 'Callway ist jederzeit berechtigt, den Internetzugang DSL
Flatrate zu Kündigen, wenn ein überdurchschnittlicher
Verbrauch zustande kommt. Oder den Pauschalpreis zu
erhöhen.'